Hallo,
hat sich jemand schon mal mit der Rechtslage bzgl der Werbefloskel "mit bis zu" beschäftigt?
Mein DSL Vertrag bietet mir eine "bis zu" 16000er Leitung, die Telekom kann mir aber nur eine 2000er schalten.
Sollte es nicht da möglich sein einen Preisnachlass zu bekommen?
Schließlich bekomme ich nichtmal 1/4 der angepriesenen Leistung und muss dafür mehr zahlen als Kunden bei KabelBW mit 25(!) mal höherer Leistung. So etwas sollte doch rechtlich anfechtbar sein auch wenn da "mit bis zu" steht, oder?
Vielen Dank.
hat sich jemand schon mal mit der Rechtslage bzgl der Werbefloskel "mit bis zu" beschäftigt?
Mein DSL Vertrag bietet mir eine "bis zu" 16000er Leitung, die Telekom kann mir aber nur eine 2000er schalten.
Sollte es nicht da möglich sein einen Preisnachlass zu bekommen?
Schließlich bekomme ich nichtmal 1/4 der angepriesenen Leistung und muss dafür mehr zahlen als Kunden bei KabelBW mit 25(!) mal höherer Leistung. So etwas sollte doch rechtlich anfechtbar sein auch wenn da "mit bis zu" steht, oder?
Vielen Dank.