[Preisvergleich]: Creative Audigy Platinum

Ich würde mir wünschen, dass Vobis da nen rummel mit der Audigy machen will(immerhin hab ich sie mir auch bestellt, und ich wil die Platinum :). Aber halo, heute hat der Laden erst aufgemacht, was kann da erwarten. Wenn die Nachfrage kommt, kommt das Angebot (haben wir letztes Jahr in Politik durchgenommen, hihi :D )
 
....die Teile kann man locker für 100,. mehr weiterverkloppen.

Wenn es die player sein sollte > 14 Tage Rückgaberecht.
Also was solls.
Den Versuch ist es mit Wert. :D
 
cash....der laden heisst schon 4 freaxx.....und du gehst vom otto normalverbraucher aus... ;)

naja nimm den comment nich so ernst :D
 
moin moin Loide,

Ick hab mir ooch eene bestellt, denn dett is ja der HammerPreis schlechthin. 450,- hätte ich sonst niemals dafür ausgegeben, aber für 249,- is dett ein echtes Schnäppchen, und die 5,- Versandkosten geht ooch . :)


edit-> Ich habe die beiden Threads mal zusammengeführt, weil ich den anderen eben erst gesehen habe. Wenn die Ware nicht die Platinium ist, können sie dett behalten....:(-<edit
 
Zuletzt bearbeitet:
Ma guckn...hab mir auch grad eine (bin nicht so gierig :) ) bestellt....hoffen wir, daß die guten Leutz da zu ihrem Fehler stehen :D und nicht viele potenzielle Kunden verprellen...

Quasar
 
Ich gönne es euch ja, aber rein rechtlich hat Vobis da nix zu verlieren. Die Preisauszeichnung ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots. Nicht mehr und nicht weniger. Also wenn die sagen: "Nein!"dann ists auch nichts mit der neuen Hardware.
Aber wie schon gesagt, ich gönne es euch. :)
 
Untersteht euch bloss, wenn ihr die Soundkarten habt zu sagen, dass das wirklich Platinium sind, weil dann beiss ich mir in den Arsch das ich dafür grade kein Geld über habe. :D
 
Player oder nicht player

Ich habe mir soeben eine Karte bestellt.

Wenn der Vertrag zustande kommt und die typen mir innerhalb einer Woche eine Auftragsbestätigung schicken, ist das Angebot beiderseits verbindend und sie muessen mir die Karte schicken!

Also wird das Dementi vor der Lieferung kommen, falls eins kommt.


gute Nacht!
 
also nochmal:

auch ich habe eine Karte bestellt.

Es ist ein Fehler von VOBIS (die Artikelnummer ist die der Player)
Hier gilt was Stewi bereits gesagt hat: keine Verbindlichkeit.

Ich habe bereits eine Bestätigung per Mail für eine "Platinum" erhalten.

Dennoch gibt es keinerlei gesetzliche Handhabung um die Bestellung zu diesen Preis durchzusetzen. Also, das Zauberwort ist: Kulanz.

Und das ist wohl nicht die Stärke von VOBIS.

Dennoch: Versuch' macht Klug.
 
Er muss nicht verkaufen

Der Online Händler muss nicht verkaufen, wenn er nicht will. So ist er geschützt vor Fehlern bei den Preisen. Man nehme an ein Häcker würde die Preise ändern und der Händler wäre dann Pleite. Die Händler sind schon rechtlich geschützt in solchen Sachen, sie geben nur ein "invitatio et offerendum" ab, also die Aufforderung ein Antrag zu stellen.
 
Vorläufiges Ende...

Nachdem ich nun nocheinmal telefonisch meine Bestellung aufgegeben habe (meine Onlinebestellung war weg - obwohl per Mail bestätigt :D :D :D ) erhielt ich gegen 15 Uhr folgende Mail:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in der Beschreibung des Namens ein Fehler vorliegt.
Die Soundkarte hat den Namen:

623081 Creative SB Audigy Player zu 249,00DM

Die Soundkarte Soundblaster Audigy Player läutet eine neue Ära in der Audio- und Spiele-Technologie ein. Brillanter 24-Bit-Klang mit einem Signal-/ Rauschabstand von100 dB. Die neue EAX Advanced HD-Technologie für 3DAudio-Positionierung sorgt für maximale Performance. Mit SB1394-Anschlüssen und großartiger Software.

Hersteller: Creative Labs
Slottyp: PCI-Slot
Besonderheiten: 24-Bit/96-kHz-Mehrkanal-D/A-Wandler
Mitgelieferte Software: FireNet 2.0
Treiber für: Windows 95/98/NT4.0/Win2000
externe Anschlüsse: SB1394-Anschlüsse

Es ist nicht die Audigy Platinum. Wir bitten Sie uns den Fehler zu entschuldigen.

Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns per Email: info@4freaxx.de oder telefonisch unter 01805 909 100. Unsere FaxNr. ist 01805 909110.

Bitte fügen Sie Folgemails unbedingt die bisherige Korrespondenz bei, da
wir sonst Ihre diesbezüglichen Anfragen nicht bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 4Freaxx Team

info@4freaxx.de
http://www.4frexx.de/
_______________________________________

Wie man sieht, geht daraus garnicht hervor was genau denn nun mit meiner Bestellung passiert. Ich werde also morgen erneut bei VOBIS anrufen. Mal sehen wie sich die Sache weiter entwickelt.

Bitte mal alle anderen Besteller ebenfalls ihre Erfahrungen posten.

NACHTRAG: Der Fehler ist mittlerweile auf der Page korrigiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
noch nix passiert

Moinmoin,
auch ich habe ja bestellt (eine), angekommen ist allerdings noch nichts. (weder Soundkarte, noch Mail, dass alles ein Irrtum ist)
 
Original erstellt von -)sangai(-xeno
cash....der laden heisst schon 4 freaxx.....und du gehst vom otto normalverbraucher aus... ;)

naja nimm den comment nich so ernst :D

Kurze Frage: Wie läuft dein System denn so mit 12 MB RAM?

:D :D :D

Siehe Sig von -)sangai(-xeno

AMD K6 166 Mhz
Asus onboard solution 4mb
12Mb "noname" RAM
1033Mb Fujitsu Hdd
Windows CE sp2
 
:D :D :D
Na mit WindowsCE wirds schon gehen...btw, als win95 rauskam, hatte mein piefiger 486er auch 12MB RAM....und es lief...naja, ging ;)

Ich hab auch die Bestätigungsmail erhalten, die IMHO einen weiteren Schritt vom "invitatio ad offerendum" zum gültigen Kaufvertrag darstellt, da der Händler ja offenbar auf mein Kaufangebot eingegangen ist....(hoffhoffhoffhoffhoffhoff)

Quasar
 
Player

Mittlerweile ist auch bei mir die Mail angekommen, dass es sich um die Player handelt, ich den Fehler entschuldigen soll und gefälligst die Karte kaufen soll.... naja... nicht ganz so drastisch, aber trotzdem enttäuschend.

Zumindest eine Gutschrift über 10 oder 20 DM Warenwert sollten dirn gewesen sein :-(
 
Nach 2 Email von mir und 2 von VOBIS und einem Telefonat von heute gibt es folgende Neuigkeiten:

Vobis beruft sich weiter auf einen Fehler und verweist auf Ihre AGB. Die zitiere ich jetzt mal:

"2. Die Angebote des VOBIS-Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell- Buttons erklärt der Käufer verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, daß wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen."

Entscheidend ist dabei der Absatz:

"Die Annahme kann... dadurch erklärt werden, daß wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. "

Damit hat jeder der die folgede Mail ebenfalls bekommen hat, sich auf einen gültigen Vertrag (auch im Sinne der AGB) berufen und auf Erfüllung drängen:

"Hallo Herr ...!

Ihre Adresse:

...Str.
PLZ Ort
Fon:
Fax:
E-Mail:
Kundennummer:

Vielen Dank für Ihre 4FREAXX-Online-Bestellung.

Sie umfasst folgende(n) Artikel:
1 x 623081 Creative SB Audigy Platinum je DM 249.00

------------------------------------------------------
Gesamtbetrag in DM 249.00
Gesamtbetrag in EURO 127.31

..."

Wichtig ist nur, das Ihr schriftlich (im Sinne von VOBIS per Fax statt Email (???)) auf die Rückweisung (Entschuldigungsmail) reagiert und auf Erfüllung drängt:

Ich hab folgendes geschrieben:

"Sehr geehrter Damen und Herren,

der von mir bestellte Artikel ist von Ihnen eindeutig beschrieben worde.

Aufgrund der von Ihnen schon schriftlich bestätigten Bestellung (29.10.) bitte ich nun umgehend um Auslieferung der

CREATIV Audigy Platinum zu bestätigten Preis.

Mit freundlichem Gruß"

Ich habe mit VOBIS einen Rückruf für morgen vereinbart und halte euch auf dem Laufenden.
 
Wer sich von der Sache sich was erhofft hat, der muss dumm sein. Die AGB ist immer auf Seiten des Verkäufers/Versandhandel zugeschnitten und ihr könnt euch höchstens auf irgendeine Kulanz (wenn Vobis in diesem Fall überhaupt für nötig hält) hoffen.
 
Original erstellt von Crazy_Bon
Wer sich von der Sache sich was erhofft hat, der muss dumm sein. Die AGB ist immer auf Seiten des Verkäufers/Versandhandel zugeschnitten und ihr könnt euch höchstens auf irgendeine Kulanz (wenn Vobis in diesem Fall überhaupt für nötig hält) hoffen.

Ich halte mich nicht für dumm, obwohl ich mir hier etwas erhoffe. :D

Wie ich schon eingangs dieses Threads sagte: Versuch macht Klug

Wenn ich nach noch 5 Mails und Telefonaten immernoch ohne neue Karte bin: Viel Lärm um nix. Sollte ich jedoch noch zu einer Platinum kommen (und davon gehe ich jetzt aus) - zu einem Preis unter 480 DM, optimalerweise 249 DM, werde ich Dir, Crasy_bon die Frage, wer hier denn Dumm war, ebenfalls stellen.

Ist mir persönlich aber auch egal, ob andere hier was machen, oder was sie machen, ich wollte lediglich die Informationen die habe mit euch - liebes Forum - teilen.

@crasy_bon: Zu den AGBs kann ich nur sagen, das die nicht zugeschnitten sind (nicht sein dürfen). Ich schenke mir jetzt auch den Passus ein zweites Mal zu posten. ich glaube, daß jeder der das gelesen hat, in der Lage ist, sich seine Meinung selber zu bilden.

Eine einseitige Einschränkung innerhalb der AGB wäre an dieser Stelle sittenwidrig, sprich unwirksam.
 
Fragt sich bloss wer sich ein sittenwidrigen Trickversuch betätigt, die Schwäche bzw. einem Fehler einem anderen schamungslos auszunutzen ist auch nicht die feine Art.
Jedem sollte sich im klaren sein, dass es um einen Fehler handelte und nicht um eine besagte Platinium-Karte handeln konnte.
Wenn´s drauf ankommt, kann Vobis einfach die Auslieferung verweigern und den beschlossenen Kaufvertrag in Luft auflösen.

Hier mal ein kleiner Ausschnitt aus dem AGB.
1. Die in den Angeboten des VOBIS-Online-Shops gemachten produktbeschreibenden Anga-
ben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und
Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue
Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wer-
den.

Das ist auch der Grund warum man in Prospekten immer den Hinweis "Abbildung so ähnlich" vorfindet.

2. Die Angebote des VOBIS-Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-
Buttons erklärt der Käufer verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen.

Denn Rest habe ich mal weggekürzt. Das heisst, verbindlich ist es für den Käufer, nicht für Vobis. Vobis muss auf keine Bestellung eingehen wenn sie nicht wollen, ist ja ausserdem noch keine Zahlungsleistung gekommen. Hat man dagegen als Käufer einen Artikel bestellt, kann Vobis eine Abnahme verlangen.

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist
zur Herausgabe verpflichtet.

Ich glaube, das weiss jeder was das bedeutet, die lassen sich in keine Spielereien ein.

Man sitzt selbst nie am längeren Hebel, laut den AGB´s ist man immer angeschmiert.
 
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