PremiumSIM Kündigungsfrist

rhewa

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Hallo zusammen,

Ich habe im Jahr 2021 einen Tarif bei PremiumSIM mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen, der im März 2021 gestartet ist.

Habe den Vertrag gerade online in der Servicewelt gekündigt und darauf eine automatische e-Mail Antwort bekommen, in der die Kündigung bis zum März 2025 bestätigt wird.

Eigentlich müsste die Kündigungsfrist doch durch das geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten nun bei 1 Monat liegen? Auch rückwirkend geltend für Altverträge, soweit ich das sehe.


Übersehe ich hier was, oder gibt es wirklich ein Schlupfloch das ausgenutzt wird, um den Kunden länger zahlen zu lassen? :freak: :confused_alt:
 
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Was sagt denn PremiumSIM dazu? Kannst ja sonst lange rätseln, aber die sind die einzigen die dir das erklären oder ggf. korrigieren können.
 
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Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!

Quelle:Verbraucherzentrale
 
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Für Telekommunikationsverträge, etwa Mobilfunk- oder Festnetzverträge, gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021 und sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge.

Aber der nächste Absatz sagt doch aus, dass mobil Verträge auch bei Bestand geändert werden. Daher sollte doch 1 Monat sein oder interpretiere ich das falsch ?
 
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genau bei Telekommunikationsverträgen 1 Monat ...

also mit Mail nachhacken und auf das TKG verweisen
 
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Auf das TKG verweisen, dieses Vorgehen kenne ich von 1&1, da musste ich damals auch anrufen und explizit auf das TKG verweisen. Die geben die Hand nicht einfach wieder her, nachdem man ihnen den kleinen Finger gegeben hat.
 
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premium sim war mal ganz ok, mittlerweile sind sie in sachen kundenservice und diversen geschäftspraktiken leider extrem schlecht geworden... gerade der kundenservice ist unter aller sau.

ich würde anrufen, auf emails kriegst du sowie nur standardtextblöcke, die mitunter nichtmal einen zusammenhang mit deiner anfrage haben.
 
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Dein Vertrag ist älter als 01.03.2022.
Somit gilt die alte Regel von bis zu 1 Jahr als Verlängerung.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0228_faire_Verbrauchervertraege.html

Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“, also solche Verträge, die bereits vor dem 1. März 2022 entstanden sind, bleibt es bei der alten Rechtslage: Die Wirksamkeit von Klauseln über Kündigungsfristen und stillschweigende Vertragsverlängerungen in solchen Altverträgen – auch wenn die tatsächliche Verlängerung erst nach dem 1. März 2022 erfolgt – bemisst sich also weiterhin nach der bis dahin geltenden Fassung von § 309 Nummer 9 BGB. Danach sind AGB-Klauseln zulässig, die für den Fall, dass der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, eine stillschweigende Verlängerungen des Vertrages um bis zu ein Jahr vorsehen, und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer festlegen. Die Fortgeltung dieser Regelung für Altverträge ergibt sich aus dem zum 1. März geänderten Artikel 229 § 60 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
 
Laut der Verbraucherzentrale ist das aber i. O. mit dem 1 Jahr Verlängerung. Siehe Link in #3
 
doOkz schrieb:

Man könnte auch einfach einen Satz weiter unten lesen wo es dann explizit um TK Verträge geht.
Warum bekommt so ein Posting 4 Likes? Ist das jetzt ein Satire Forum geworden?


https://www.verbraucherzentrale.de/...e-mehr-schutz-bei-kosten-und-laufzeiten-55274
Für Telekommunikationsverträge [...], gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021 und sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge. Ausgenommen von diesen Regeln zur Vertragsverlängerung sind unter anderem Versicherungsverträge.

Sorry für die Font Size, aber scheinbar muss man das hier leider so groß schreiben, wenn 3 Leute falsche Regelungen verbreiten.
 
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Laut Verbraucherzentrale muss man auch alle Sätze mit Inhalt zum Thema lesen und nicht primär nur den ersten.

Dann wird auch erklärt wie das für jeweilige Verträge so ausschaut und nicht allgemein.

Denn es geht ja dort allgemein um Verträge... Wie Verträge fürs Smartphone, für Streamingdienste oder Musikunterricht:

Auch steht da etwas für Verträge bei Fitness Studios... Mit wieder anderen Kündigungsfristen.
 
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Malaclypse17 schrieb:
Was sagt denn PremiumSIM dazu? Kannst ja sonst lange rätseln, aber die sind die einzigen die dir das erklären oder ggf. korrigieren können.
Habe ich in der Zwischenzeit gemacht und bekam gerade als Antwort, dass die Kündigung im nächsten Monat stattfindet. :rolleyes:

Keine Erklärung oder Entschuldigung, nur eine plumpe Standardmail.

Eine Sauerei, dass man als Kunden selber aktiv werden muss. Möchte nicht wissen, wie viele unnötig lange in Ihren Verträgen bleiben, aus reiner Unwissenheit. Wäre so ein Vorgehen nicht ein Fall für den Verbraucherschutz? Ein Unding...
lazsniper schrieb:
premium sim war mal ganz ok, mittlerweile sind sie in sachen kundenservice und diversen geschäftspraktiken leider extrem schlecht geworden... gerade der kundenservice ist unter aller sau.

ich würde anrufen, auf emails kriegst du sowie nur standardtextblöcke, die mitunter nichtmal einen zusammenhang mit deiner anfrage haben.
Eigentlich war ich bis zur (dieser) Kündigung sehr zufrieden. Hatte in der Zwischenzeit auch eine zweite Sim-Karte bzw. Multisim und diese auch wieder separat gekündigt. Lief alles zügig und problemlos ab.

Ezechiel schrieb:
Aber der nächste Absatz sagt doch aus, dass mobil Verträge auch bei Bestand geändert werden. Daher sollte doch 1 Monat sein oder interpretiere ich das falsch ?
Ja, richtig.

Danke an alle. Hat sich jetzt geklärt.
 
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