Private Anzeige wegen zu schnellem Fahren

Keine Messung durch Messberechtigte Personen -> Keine Anzeige
Er kann noch eine Anzeige bekommen wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr von dir
 
Hey,

interssant was du schreibst.

Vorallem weil ja die dir bekannten anderen Leute jetzt sonst was über dich denken könnten.
Und du so in ein falsches Licht gestellt wirst, da wir hier alle annehmen das du wirklich nicht zu schnell gefahren bist.

Ich würde also diesen vermeintlichen Verkehrswächter mal in einem ruhigen Gespräch einmal deine Sichtweise erklären. Sollte das nichts bringen, kannst du nichts anderes machen als die Sache auf sich beruhen zu lassen. Vielleicht ist er aber einsichtig, und die Sache ist erledigt.

Was anderes würd ich da garnicht machen, zumal wenn ich einer der dabeistehenden Personen gewesen wäre, ich hätte auch schmunzeln müssen und hätte dieses dann aber auf sich beruhen lassen.
 
Ich verstehe nicht so ganz worüber du dich aufregst:

- du gibst zu zu schnell gewesen zu sein (35 statt 30 ja?)
- du gibst auch zu, daß du im Gegenverkehr warst
- du gibst weiter zu, daß du, um dem Gegenverkehr auszuweichen, aprupt zurück in deine Fahrbahn gelenkt hast.

So, und ein Mann hat dich halt gesehen und sich im angetrunkenen Zustand darüber aufgeregt. Jetzt waren da Leute dabei die dich kennen und deshalb ist es DIR ZU BLÖD.

Hm....mal ehrlich, schlucks wie ein Mann und sei ruhig ja? :D Anzeige bekommst schon keine, Weichei :P

(nimms nicht so ernst)
 
er kann und darf dich anzeigen, dass du in einer dreißigerzone schneller gefahren bist.
daraufhin folgt ein schreiben von der polizei (ihnen wird vorgeworfen...).

dies solltest du dann beantworten und wiederrufen (falls man das so nennt).

die folge ist ein streitfall, und der kläger muss belegen dass du schneller gefahren bist. die zeugen, die daneben standen werden i.d.r für dich aussagen müssen, da du ja seinen geistigen zustand während der tatzeit anzweifelst.

sollte es also soweit kommen, steht es für dich wesentlich besser als für ihn.
 
@yaki.udon: Da wird es zu keinem Streitfall kommen. Die Akte klappt jeder Anwalt/Richter sofort zu. Ob er dann "aus Mangel an Beweisen" oder "wegen Nichtigkeit" einstellt, kannst Du Dir aussuchen.

Also ich persönlich würde den Kerl höchstens wegen der Bedrohung nach § 241 StGB anzeigen. Immerhin will er Dir das Leben zur Hölle machen.

Gruß FatFire
 
- du gibst zu zu schnell gewesen zu sein (35 statt 30 ja?) = Nicht dort wo er stand sonder nach der Rechtskurve! Und er stand 100-200meter weiter vorne. Außerdem Zeigt der Tacho immer etwas mehr an :P
- du gibst auch zu, daß du im Gegenverkehr warst = ja musste ich ja, weil auf meiner Seite ja eine Karnevalls Gruppe stand. Die Standen im inneren der Rechtskurve.
- du gibst weiter zu, daß du, um dem Gegenverkehr auszuweichen, aprupt zurück in deine Fahrbahn gelenkt hast. = Hätte auch bremsen können (Nach dem bremsen hätte ich trotzdem nach rechts lenken müssen :) ). Ich kann ja schlech durch alle die Menschen durchgucken :). Und ich rede hier nicht von 10 oder 20 Menschen sonder von 50-100.
 
Zuletzt bearbeitet:
@fatfire
wird auch sehr wohl so sein.
ein kumpel hatte mal ähnliches erlebt und es kam tatsächlich ein schreiben von der polizei. die beweiskraft lag hier aber an einem foto das der kläger gemacht hat (entgegen einbahnstraße gefahren) und mein kumpel musste zahlen.
in diesem fall müsste der kläger ein messgerät haben um seine temposünde nachzuweisen. das wird auch jeder richter und anwalt wissen.
 
er kann dich natürlich anzeigen wegen überhöhter geschwindigkeit. die polizei wird diese anzeige aufnehmen, dir einen bief schreiben, dass gegen dich ermittelt wird, dann 4-6 wochen die anzeige ablegen, wieder rauskramen und dir schreiben, dass das fahren eingestellt wurde.

ansonsten haust du den kerl eben selber in die pfanne, in frage kämen da:

1. strafanzeige gemäß §315b I Nr.2 StGb gefährlicher eingriff in den straßenverkehr: wer nämlich auf der straße rumrennt und autofahrer zu ausweichhandlungen oder abbremsen zwingt (hindernisse bereiten) macht sich dessen schuldig.

2. strafanzeige gemäß § 240 I StGb wegen nötigung

3. strafanzeige gemäß § 241 I StGb in Verbindung mit § 240 I StGb wegen bedrohung (er hat dir schließlich angedroht, die hölle heiß zu machen ;) )

4. strafanzeige gemäß § 185 StGb wegen beleidigung in tateinheit mit § 186 StGb wegen übler nachrede

und jetzt rate mal, welche anzeigen wohl den größere aussicht auf erfolg haben werden und wen es am ende wohl mehr leid tun wird? ;)
 
nurmalsoamrande schrieb:
er kann dich natürlich anzeigen wegen überhöhter geschwindigkeit. die polizei wird diese anzeige aufnehmen, dir einen bief schreiben, dass gegen dich ermittelt wird, dann 4-6 wochen die anzeige ablegen, wieder rauskramen und dir schreiben, dass das fahren eingestellt wurde.

ansonsten haust du den kerl eben selber in die pfanne, in frage kämen da:

1. strafanzeige gemäß §315b I Nr.2 StGb gefährlicher eingriff in den straßenverkehr: wer nämlich auf der straße rumrennt und autofahrer zu ausweichhandlungen oder abbremsen zwingt (hindernisse bereiten) macht sich dessen schuldig.

2. strafanzeige gemäß § 240 I StGb wegen nötigung

3. strafanzeige gemäß § 241 I StGb in Verbindung mit § 240 I StGb wegen bedrohung (er hat dir schließlich angedroht, die hölle heiß zu machen ;) )

4. strafanzeige gemäß § 185 StGb wegen beleidigung in tateinheit mit § 186 StGb wegen übler nachrede

und jetzt rate mal, welche anzeigen wohl den größere aussicht auf erfolg haben werden und wen es am ende wohl mehr leid tun wird? ;)

Danke für die Auflistung ^^
 
DDM_Reaper20 schrieb:
@ smockil

LOL. Welches Amt hat er sich denn angemaßt?

Für Verkehrsregelung braucht man hoheitliche Rechte, wenn man diese nicht hat begeht man Amtsanmaßung (ausser bei unfällen etc.)
 
Selbstverständlich kann der TE angezeigt werden, wenn er Fußgänger gefährdet hat und das ist dann egal wie schnell er war.
Wenn da Karnevallsgruppen auf der Straße stehen, dann sollte man nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Tempolimit spielt da keine Rolle.
 
Mir ist mal ein Opa mit seinem Hund auf die Straße gelaufen an einer Kreuzung ohne Ampel oder gekennzeichneten Überweg. Die Sonne stand niedrig und ich hab ihn spät aber rechzeitig gesehen.
Er jedenfalls hat mich genauso blöde angemacht und ich hab ihn erstmal gefragt, warum er einfach auf die Straße läuft. Er war überzeugt davon, dass ich ja Rechts-vor-Links beachten müsse.
Ich hab ihn dann gefragt, wo sein Fahrzeug sei, aber da fing die Liste von Beschimpfungen schon an.

Ende vom Lied, ich bin irgendwann weitergefahren, ich hab nichts mehr gehört und da bin ich froh drüber denn Fußgänger haben Vorrang, wenn eine Gefahrensituation entstehen kann. Vermutlich hätte er keine Grundlage für eine Anzeige gehabt, da nichts passiert ist und ich ihn wegen Beleidigung hätte anzeigen können, aber man weiß ja nie.

In deinem Fall könnte man argumentieren, warum du da noch mit 35 um die Ecke heizt, obwohl da überall die bekloppten Jecken standen und du die Kurve nicht einsehen kannst. Das Gericht würd dir totsicher vorwerfen, die Geschwindigkeit nicht angemessen gewählt zu haben, wenn etwas passiert wäre.

So würde ich da nichts drauf geben. Mir hat auf einer breiten Landstraße auch einmal beim Überholen ein Radfahrer nen Vogel gezeigt. Auf einer Landstraße mit abgetrenntem Rad- und Fußweg. Er hat sich schlicht aufgeregt, weshalb ich ein Auto überholte. Warum auch immer. Ich könnte dutzende Geschichten erzählen.

Letzte Woche auf dem Heimweg in der 30er Zone wurde ich von einem Motorradfahrer überholt. Der hatte allerdings nicht den üeberquerenden Fußgänger gesehen und den fast umgenietet. Vielleicht wegen meiner Lichthupe? Wer weiß. xD Er hat jedenfalls den Fußgänger nochmal angehupt. Leute, Leute

Und die geilste Story: Ich biege in einer Innenstadt raus wo 50 ist. Da ist 50 weil vor der Kreuzung eine Kurve ist und man schnellere Autos zu schlecht sieht. Ich raus und dann kam da einer mit 70 an. Er überholt (Es ging Richtung Ortsausgang) und ich... ok, ich war angepisst vom Tag und noch angepisster von solchen Affen und hab erstmal angezogen aber ihn überholen lassen. Ich bin hinter ihm dann relativ aggressiv gefahren und an der nächsten Ampel ist er dann ausgestiegen und hat mich deswegen angemacht und das war knapp an der Grenze zur Handgreiflichkeit. Ich hab ihn dann gefragt, warum der so heizt und innerorts überholt, was ebenfalls Nötigung ist. Die Frage habe ich 10mal hintereinander wiederholt bevor er nach Geschnauze und Androhungen drauf einging und sein Argument war: Er hat überholt, weil er nicht dicht auffahren wollte und ich hätte alles völlig falsch interpretiert.
Großes lol. Was auch immer.

Hat mich auch ewig beschäftigt, da ich nicht die Möglichkeit hatte, mich zu rechtfertigen aber im Endeffekt wars auch meine Schuld, denn ich bin echt aggro hinter ihm her, was ich hätte vermeiden können. Der dumme Verkehrsteilnehmer gibt eben immer seinen Emotionen nach. Mir ging es allerdings ziemlich auf den Piss, immer von diesen Spinnern genötigt zu werden+schlechter Tag = Ärger.

Also: Nicht aufregen. Ruhig bleiben. Versuchs zu vergessen, rede mit deinen Leuten darüber, ich denke auch nicht, dass da noch irgendwas kommen wird.
 
@ Smockil

Ich sehe immer noch keine Amtsanmaßung. Er hat ja nicht behauptet, er sei Polizist. Er hat den TE auf seine Fehler hingewiesen und mit einer Anzeige gedroht. Auch das ist keine Amtsanmaßung.
 
Hallo und Danke für die Antworten.

Ich muss mich leider nochmal melden :(.
Also das hat sich doch relativ schnell rum erzählt. Und ich wollte eigentlich Heute gut gelaunt auf einen Geburtstag gehen. Musste mir dort aber dann von mehreren Leute was anhöhren. Dadrunter auch eine Person die mit der Planung des Karnevallzuges zu tuen hatte. Also Indirekt im Kontakt zum Veranstallter steht. Wie gesagt der Vorfall ereignete sich ja an einem Dienstag (Faschingsdienstag), dass ist doch aber ein Werktag? Wenn ja hätte der Veranstallter nicht Sicherheitsvorkehrungen erledigen müssen? Wie z.B Straße sperren oder gegebenfalls Hinweisschilder aufstellen?

Und hab auch von einem Bekannten gehört das der Mann (Von dem ich mitlerweile Nachnahme und vermutliche Adresse habe) es vermutlich zur Anzeige gebracht hat bzw zu Polizei gefahren ist bzw er hat dies nach dem Vorfall nochmal stark deutlich gemacht.

Wenn sich das weiter ausbreitet, habe ich vor die kommenden Tage einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Jedoch wird der im 6 Minuten Takt bezahlt.

Danke
Mfg
 
War das denn wirklich so harmlos, wie du schilderst?
 
Jetzt entspann dich mal.

1. Du hast einen Fehler gemacht, wurdest dabei beobachtet. Dumm gelaufen. Schlimmstenfalls könnte es eine kleine Strafe geben wegen Verkehrsregelwidrigkeit, ansonsten ist ja nichts passiert, keiner kam zu Schaden.

2. Sollte der Mann wirklich den Fehler gemacht haben in angetrunkenem Zustand zur Polizei gegangen zu sein, dann :lol:

3. Dir kann nur etwas passieren wenn er tatsächlich Anzeige stellt und es bis vor Gericht geht. Dort muss er dir dann den Sachverhalt beweisen, was NUR über Zeugen möglich ist (außer jemand hat dich gefilmt). Diese müssen bereit sein gegen dich auszusagen, was normalerweise nicht so schnell passiert, die Leute sind faul und wollen nichts gesehen haben.
Wenn sich tatsächlich einige Leute finden die gegen dich aussagen, dann würde ich vielleicht dein Verhalten doch nochmal in Frage stellen, vielleicht hast dus ja verdient?

4. Überlege dir mal eine plausible Version der Geschehnisse die nicht im völligen Widerspruch zu dem steht was die anderen aussagen werden, aber dich auch nicht reinreitet.
Solltest du ne Aussagen machen wollen (auf eine Einladung seitens der Polizei musst du nicht reagieren, Vorladungen kommen vom Gericht), gib dich entspannt und nachsichtig gegenüber dem angetrunkenem Mann, spiel die Geschichte herunter ala "tut mir leid daß der Mann sich aufgeregt hat, er hatte wohl ein bisschen zuviel getrunken, muss sich erschrocken haben usw."

5. Fang nicht an Märchen zu erzählen. Weniger ist mehr. Wenn dich Leute darauf ansprechen, erzähle keine Details außer du kannst sehr konsequent lügen (das können nur die wenigsten). Gib dich überrascht daß überhaupt noch wer davon redet.

Und sei nicht so beleidigt nur weil die Leute jetzt mal ein paar Tage drüber reden, sowas ist doch gleich wieder vergessen, du hast ja niemanden umgefahren.
 
Wenn du den Mann kennst, kannst du auch bei ihm das Gespräch suchen. Redest ein bisschen mit ihm. KA, gibt Leute, die sind überraschend freundlich... oder eben auch überraschend oberasi. xD
Aber wenn du dich bei ihm entschuldigst, sagst, hast falsch reagiert, dich selbst erschrocken, bla. Vielleicht kommt ihr ja auch einen Nenner, lädst ihn zum Bier ein, keine Ahnung, was ihr da für eine Gemeinde habt.
 
Wie immer bei Rechtsfragen: Wenn du eine Anzeige bekommst geh zum Anwalt.
Hier kann dir keiner kompetent helfen.

Mein Tipp: Mach dir nicht so ein Kopf.Es kann dir keiner nachweisen wie schnell du gefahren bist und wen interessiert Dorfgeschwätz?
 
nur um eins klar zustellen:
in deutschland ist es rechtlich nicht zulässig die geschwindigkeit per augenmaß zu messen.
d.h eine aussage "der war schneller als erlaubt" ist rechtlich nicht haltbar.
alles andere würde ich ggf über einen anwalt klären
 
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