er kann dich natürlich anzeigen wegen überhöhter geschwindigkeit. die polizei wird diese anzeige aufnehmen, dir einen bief schreiben, dass gegen dich ermittelt wird, dann 4-6 wochen die anzeige ablegen, wieder rauskramen und dir schreiben, dass das fahren eingestellt wurde.
ansonsten haust du den kerl eben selber in die pfanne, in frage kämen da:
1. strafanzeige gemäß §315b I Nr.2 StGb gefährlicher eingriff in den straßenverkehr: wer nämlich auf der straße rumrennt und autofahrer zu ausweichhandlungen oder abbremsen zwingt (hindernisse bereiten) macht sich dessen schuldig.
2. strafanzeige gemäß § 240 I StGb wegen nötigung
3. strafanzeige gemäß § 241 I StGb in Verbindung mit § 240 I StGb wegen bedrohung (er hat dir schließlich angedroht, die hölle heiß zu machen
)
4. strafanzeige gemäß § 185 StGb wegen beleidigung in tateinheit mit § 186 StGb wegen übler nachrede
und jetzt rate mal, welche anzeigen wohl den größere aussicht auf erfolg haben werden und wen es am ende wohl mehr leid tun wird?