Privatinsolvenz und Selbstständigkeit

S

Slim.

Gast
Abend zusammen.

Ich hätte da mal ne Frage.

Wenn sich jemand selbstständig macht (KEINE GmbH etc.... nur ein Einzelunternehmen) und derjenige in einer Privatinsolvenz ist, wie funktioniert das dann mit der Pfändung?

Für die Selbstständigkeit werden KEINE Schulden aufgenommen.

Es lediglich darum, dass wenn man in einem Angestellenverhältnis ist man Summe X vom Lohn abgezogen bekommt und dieser direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen wird. Welche Summe wird aber bei Selbstständigkeit abgezogen? Das kann man ja garnicht berechnen da die Ein- /-Ausgaben von Monat zu Monat schwanken.

Und falls das dann von Monat zu Monat neu berechnet wird (was ich mir kaum vorstellen kann - das wäre ein extremer Arbeitsaufwand) anhand welcher Summe wird denn der abzutredende Teil berrechnet?

Würde man 10.000€ im Monat einnehmen, dürfte davon ja theoretisch garnicht der abzutredende Betrag berechnet werden, da es auch auch Geschäftsausgaben gibt (Handy, Internet, Firmenwagen etc etc...)


Hat schonmal jemand von euch genau diesen Fall gehabt und kann mir dazu was sagen?
Im Internet ist es sehr schwierig für genau diesen Fall etwas zu finden.


Danke
 
Selbständigen steht die Verbraucherinsolvenz als Entschuldungsverfahren schlicht nicht zur Verfügung.

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während einer Privatinsolvenz wird ein fiktives Einkommen zugrundegelegt und darauf gepfändet. Die tatsächlichen Einkünfte spielen keine Rolle.
 
Selbständigen steht die Verbraucherinsolvenz als Entschuldungsverfahren schlicht nicht zur Verfügung.

Das beudetet? Man darf sich nicht selbstständig machen?

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während einer Privatinsolvenz wird ein fiktives Einkommen zugrundegelegt und darauf gepfändet. Die tatsächlichen Einkünfte spielen keine Rolle.

Also wird das fiktive Einkommen beispielsweise auf 3000€ gesetzt und ich verdiene aber 20.000€ im Monat dann hab ich Glück und denen ist das egal?
 
Anstatt hier in einem Computerforum zu fragen, wäre die Eingabe von "Selbstständigkeit während Privatinsolvenz" in die Suchmaschine deiner Wahl sicherlich zielführender gewesen.
Da kommen schon ganz gute (und vor allem gesicherte) Informationen zusammen.
 
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Slim. schrieb:
Das beudetet? Man darf sich nicht selbstständig machen?
Man darf nicht selbständig sein, wenn eine Privatinsolvenz angemeldet werden soll.

Slim. schrieb:
Also wird das fiktive Einkommen beispielsweise auf 3000€ gesetzt und ich verdiene aber 20.000€ im Monat dann hab ich Glück und denen ist das egal?
Wenn du die Zahlen tauscht, wird es realistischer. 🤣

Slim. schrieb:
Weil ich keinen Sachbearbeiter habe? Es geht dabei nicht um mich.
Zuständig ist der bestellte Insolvenzverwalter. Der muß das Ganze auch genehmigen und ist auch für solche Fragen zuständig. Ein Forum braucht es dafür nicht.
 
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Slim. schrieb:
Das beudetet? Man darf sich nicht selbstständig machen?
Klar darf man das, man muss halt nur mit den Konsequenzen leben.

Das einfachste ist, abwarten bis die Privatinsolenz abgeschlossen ist und dann neu starten.

CU
redjack
 
@00Julius Dass das hier nicht nur ein Forum für Computer ist, ist dir aber hoffentlich bewusst. Sonst empfehle ich dir nochmal die verschiedenen Kategorien durchzuschauen.

Ich weis auch garnicht, wieso ich hier überhaupt noch was frage. Es ist immer so ernüchternd sich die Antworten durchzulesen. 90% dumme Kommentare.

An die restlichen 10% - Danke!

Gruß
 
Ich weiß durchaus, dass es auch computerferne Unterforen gibt, aber ich persönlich würde hier im Forum erst dann nachfragen, wenn ich im Netz selbst oder in spezialisierten Foren keine Antworten gefunden hätte.

Die hier durchaus richtig aber über mehrere Beiträge verteilt gegebenen Antworten hätte man auch leicht selbst in 5 Minuten finden können.
1. Treffer bei der von mir vorgeschlagenen Suche in Duckduckgo:
https://www.schuldnerberatung.de/selbststaendig-trotz-privatinsolvenz/

Hier ist sogar der Begriff "fiktives Einkommen" genauer erklärt.
 
Da du die Selbstständigkeit so beschrieben hast, dass keine GmbH oder so gegründet wurde, haftet halt auch der Firmenwagen. Somit wird auch der gepfändet, wenn dieser ein gewissen Wert übersteigt.

Sinn und Zweck einer Privatinsolvenz ist es ja, nicht 100% aller Schulden zu begleichen, da dies in einem realistischen Zeitraum gar nicht möglich ist, sondern in ein paar Jahren wieder komplett schuldenfrei zu sein. Dafür lebt man innerhalb des Zeitraums der Privatinsolvenz am Lebensminimum um möglichst viel noch den Gläubigern zu zahlen.

Ansonsten wäre der Hintergrund der Frage interessant, damit man auch besser beraten könnte. So ist es eher ein besseres raten. Man schiebt dann halt nur ein "durch Selbstständigkeit entgeht man nicht der Pfändung von Vermögen sowie regelmäßigen Einkommen". Wenn dies schon die Antwort ist, die du suchst, dann super!
 
Natürlich darfst Du Dich während eines Insolvenzverfahren selbstständig machen. Die beinhaltet ja kein Berufsverbot. Der Pfändungsfreibetrag richtet sich nach der Tabelle. Pfändungsschutzkonten gibt es überall.

Schwieriger ist es mit dem fiktiven Einkommen: Du müsstest so viel abführen, wie es bei einem Angestellten mit gleicher Ausbildung/Berufserfahrung gewertet wird. Der IV wird darüber Auskunft geben können.
 
Man kann im Insolvenzverfahren einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.

Du solltest allerdings vorher mit dem Insolvenzverwalter sprechen, dieser wird dann wahrscheinlich das Gewerbe aus dem Insolvenzbeschlag (§ 35 (2) InsO) freigeben.

Für die Berechnung der monatlich pfändbaren Beträge musst du dann eine Vergleichsrechnung einreichen, d. h. du gibst an, wie viel du mit der gleichen Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis verdienen würdest. Dies wird dann als Berechnungsgrundlage für die pfändbaren Beträge zugrunde gelegt (man darf die Gläubiger mit der selbständigen Tätigkeit nicht schlechter stellen als wenn du angestellt tätig bist).
 
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@Slim. Jetzt hast Du doch sachdienliche Antworten bekommen.
 
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Ich danke euch für die Antworten.

Mein Beitrag war auch überhaupt nicht böse gemeint. Es nervt einfach nur wenn man in einem FORUM, wo man sich austauscht, Fragen stellt und Erfahrungen miteinander teilen kann eine Frage stellt und dumme, bzw. unnötige Kommentare kommen.

Ich hatte dazu im Internet zwar was gefunden, aber ich hatte in meinem ersten Beitrag auch extra erwähnt, ob es jemanden gibt der bereits diese Erfahrung gemacht hat und dazu was sagen kann. Immerhin findet man im Internet oft tausend verschiedene Antworten und darf sich dann was aussuchen. Ich wollte einfach noch mehr Informationen dazu sammeln - nachvollziehbar, denke ich.

Zudem ist ein Forum doch dafür da, zumindest hatte ich es so in Erinnerung. Wenn mein Thread jemandem dumm vorkommt weil er einfach zu intelligent dafür ist und selbst nie Fragen stellt, kann man es ja ignorieren.

Nichtsdestotrotz gab es einige vernünftige Antworten. Danke!


Gruß
 
also grundsätzlich, wobei ich auch davon ausgehe, dass sich privatkonkurs und selbstständige tätigkeit ausschließen, würde ich meinen, dass das vorige jahreseinkommen als berechnungsgrundlage genutzt wird, wenn es eines gab.

man kann dazu ev eingeplante oder vereinbarte aufträge als prognosegrundlage nutzen, das ist aber dann einfacher im jahr darauf neu zu berechnen mit dem ergebnis.

bei der Sozialversicherung in AT funktioniert das beispielsweise so.
 
Slim. schrieb:
Ich danke euch für die Antworten.

Mein Beitrag war auch überhaupt nicht böse gemeint. Es nervt einfach nur wenn man in einem FORUM, wo man sich austauscht, Fragen stellt und Erfahrungen miteinander teilen kann eine Frage stellt und dumme, bzw. unnötige Kommentare kommen.

Ich hatte dazu im Internet zwar was gefunden, aber ich hatte in meinem ersten Beitrag auch extra erwähnt, ob es jemanden gibt der bereits diese Erfahrung gemacht hat und dazu was sagen kann. Immerhin findet man im Internet oft tausend verschiedene Antworten und darf sich dann was aussuchen. Ich wollte einfach noch mehr Informationen dazu sammeln - nachvollziehbar, denke ich.

Zudem ist ein Forum doch dafür da, zumindest hatte ich es so in Erinnerung. Wenn mein Thread jemandem dumm vorkommt weil er einfach zu intelligent dafür ist und selbst nie Fragen stellt, kann man es ja ignorieren.

Nichtsdestotrotz gab es einige vernünftige Antworten. Danke!


Gruß
Mich nervt es, wenn man versucht seine Schulden nicht bezahlen zu wollen und sich dann über entsprechende Antworten aufregt. Wenn du 20.000€ im Monat einnimmst (dein Lohn quasi), dann kannst du auch deine Schulden bedienen und solltest alles daran legen deine gemachten Schulden zu bezahlen. Selbst wenn du dann mit 20k Einkommen in einer ranzigen 1 Zimmerwohnung leben müsstest. Ich gehe aber eh davon aus, das jemand der in so einer Situation ist, sowieso keine entsprechende Einkünfte generieren wird und die Anfrage dabei wohl zu 99% hypothetisch bleiben wird.
 
Na, dann kann das Thema ja geschlossen werden.
 
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