Privatverkauf einer Grafikkarte Interessent möchte Seriennummer

Bowa48

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Hallo liebe Community,

ich verkaufe aktuell meine Grafikkarte auf Ebay-Kleinanzeigen. Nun möchte ein Interessent zur persönlichen Übergabe ein Dokument erstellen welches meine komplette Adresse und die Seriennummer der Grafikkarte beinhaltet.

Da mir so etwas komplett neu ist würde ich mich gerne darüber informieren, wofür er genau die Seriennummer benötigt und was er damit anstellen kann?

Liebe Grüße

Bowa
 
Wegen der Garantie? Wie alt ist die Karte? Je nach Hersteller läuft die Garantie schon ab Herstellungsdatum, d.h. wenn das Ding ein Jahr beim Händler auf der Halde liegt fehlt dir das komplette Jahr.
 
Moin,

evtl will er eine Abtretungserklärung vorbereiten.

Will heißen du tritts alle Garantieansprüche an der Karte an ihn ab.
Ist nicht unbedingt ungewöhnlich.
 
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Die Karte ist ca. 2-2,5 Jahre alt (GTX 1070), die Rechnung hab ich leider nicht mehr dazu und weiß auch gar nicht mehr wo ich sie damals gekauft habe.

Meine Frage geht auch eher in die Richtung ob ich ihm die Daten problemlos vor dem Verkauf übermitteln kann.
 
vor dem kauf wird garnichts übermittelt...
das dokument kann so erstellt werden und bei übergabe ausgefüllt werden.
fertig ist das ganze.
 
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Der möchte nur eine Abtrittserklärung erstellen. Ist nichts ungewöhnliches. Bei hochwertigeren Artikeln habe Ich das auch schon gemacht.

Aber bitte zuerst unterschreiben, wenn du die Zahlung erhalten hast !
 
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Klasse, danke für eure Unterstützung!
 
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lun4ticx schrieb:
Will heißen du tritts alle Garantieansprüche an der Karte an ihn ab.
Ist nicht unbedingt ungewöhnlich.

Wenns nur so einfach wäre, das letzte was Ich über sowas gelesen hatte.
Die Abtrittserklärung wurde nicht anerkannt. Wo/wie/wann soll man das wissen
wie sowas "wasserdicht" abzugeben/zu erklären ist ?
 
Viele gewähren die Garantie nur dem Erstkäufer, von daher ist es möglich das sowas nicht anerkannt wird. Eine feste / vorgeschriebene Form gibt es dafür AFAIK nicht.
 
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Garantie kann man idR nicht abtreten. Gilt nur für den Erstkäufer.
 
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@emeraldmine VOR dem Kauf/Verkauf den Dialog mit dem entsprechenden Händler suchen um genau dieses zu klären. Manch ein Händler macht es ohne Wisch, manche wollen sowas haben, und wieder andere lehnen es immer ab.

@BlubbsDE steht in vielen AGBs und Garantiebedingungen drin, stimmt. Wird trotzdem manchmal gewährt.

Es kommt immer auf den Versuch an.
 
Der Einzige Hersteller wo das mal ging war EVGA, ist aber laut neuen Gesetz auch da vorbei.
 
@BlubbsDE
Da die Garantie eine Zusatzleistung des Herstellers/Verkäufers ist, sollte das in der Regel in den AGB formuliert sein. Es gibt Hersteller, die eine Abtretung erlauben und welche die eine Abtretung ausschließen ...
 
@Nozomu von welchem Gesetz redest du?
 
Ohne Kaufbeleg wird das so oder so nichts. Ich würde so eine Karte nicht kaufen.
 
Evtl. will er nur beim Hersteller prüfen ob es sich um Diebesgut handelt... ohne Rechnung würde ich das auch tun wollen...
 
Nozomu schrieb:
Der Einzige Hersteller wo das mal ging war EVGA, ist aber laut neuen Gesetz auch da vorbei.
Wie kann eine freiwillige Leistung einem Gesetz unterliegen? Ich lese das bei EVGA übrigens anders heraus.
https://de.evga.com/warranty/2011/
Wenn einem eine Garantie so wichtig ist kauft man sowieso keine 2,5 Jahre alte Karte.
Wer weiß schon wann das Herstellungsdatum war?!
Grafikkarten: GIGABYTE gewährt standardmäßig 3 Jahre Garantie ab Herstellungsdatum. Die `Garantie gilt ausschließlich für Distributoren und Fachhändler. Mögliche Garantieansprüche müssen vom Endkunden immer gegenüber Ihrem Fachhändler, bei dem das Produkt erworben wurde, geltend gemacht werden.
 
ImpactBlue schrieb:
@Nozomu von welchem Gesetz redest du?

Meine die DSGVO.
Damit hat EVGA auch den Gast RMA Zugang entfernt und die Garantiebestimmungen angepasst. RMA für Zweitkäufer sind entfernt wurden.

Dark darum ging es mir jetzt nicht.

Ich kauf Grafikkarten immer neu weil Garantie mir wichtig ist. Aus diesen Grund kauf ich nur bei EVGA ein und lass Garantie auf 5 oder 10 Jahre erweitern.
 

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