wannabe
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 849
Hallo,
mal angenommen Person X wird durch ein Verstoß A (beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h) zu einem Aufbauseminar verdonnert und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Verstoß wird am 01.10.2012 begangen.
Kurze Infos zur Person X: Führerschein seit 26.10.2011 (also in 4 Wochen ist das 1. Jahr rum)
Nun überlegt sich Person X so schnell wie möglich (vor dem Eingang der Anordnung und Bußgeldbescheid) die zweite Phase der Fahrausbildung zu machen um so die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen. So wäre dann die Probezeit am 26.10.2012 vorbei und so kann wohl aus der Sache raus oder gibt es irgendwo noch paar Hacken?
Gruß
mal angenommen Person X wird durch ein Verstoß A (beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h) zu einem Aufbauseminar verdonnert und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Verstoß wird am 01.10.2012 begangen.
Kurze Infos zur Person X: Führerschein seit 26.10.2011 (also in 4 Wochen ist das 1. Jahr rum)
Nun überlegt sich Person X so schnell wie möglich (vor dem Eingang der Anordnung und Bußgeldbescheid) die zweite Phase der Fahrausbildung zu machen um so die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen. So wäre dann die Probezeit am 26.10.2012 vorbei und so kann wohl aus der Sache raus oder gibt es irgendwo noch paar Hacken?
Gruß