Probezeit der Fahrerlaubnis

wannabe

Lieutenant
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Hallo,

mal angenommen Person X wird durch ein Verstoß A (beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h) zu einem Aufbauseminar verdonnert und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Verstoß wird am 01.10.2012 begangen.

Kurze Infos zur Person X: Führerschein seit 26.10.2011 (also in 4 Wochen ist das 1. Jahr rum)

Nun überlegt sich Person X so schnell wie möglich (vor dem Eingang der Anordnung und Bußgeldbescheid) die zweite Phase der Fahrausbildung zu machen um so die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen. So wäre dann die Probezeit am 26.10.2012 vorbei und so kann wohl aus der Sache raus oder gibt es irgendwo noch paar Hacken?

Gruß
 
wannabe schrieb:
So wäre dann die Probezeit am 26.10.2012 vorbei und so kann wohl aus der Sache raus oder gibt es irgendwo noch paar Hacken?

Gruß

Warum sollte er da raus sein wenn der Verstoß am 01.10. begangen wurde?
 
Ich kann mir nicht vorstellen das du damit durch kommst.
Der Verstoß war bereits vor Beginn des Aufbauseminars also wird dieser auch vor diesem gewertet. Abgesehen davon gibt es diese Möglichkeit ja scheibar nicht mehr.

Also schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Ist auch schön blöd in der Probezeit mehr als 20 km/h zu schnell zu fahren und sich dabei auch noch erwischen zu lassen.
 
Wie schon geschrieben wurde die Probezeitverkürzung war nur möglich wenn du deinen Führerschein bis 2010 ausgestellt bekommen hast danach nicht mehr.
Geht er nicht zum Aufbauseminar ist der Lappen weg, die 2 Jahre Verlängerung sind unumgänglich.
 
Die Probezeit kann auch im Nachhinein verlängert werden, in begründeten Fällen auch über die 4 Jahre hinaus, so wurde es mir damals in meiner Nachschulung zumindest erklärt. :freak:
Sowie ein Verkürzen einer verlängerten Probezeit nicht mehr möglich war.
Da ich meinen Führerschein jetzt aber schon etwas länger habe, bin ich nicht mehr aktuell informiert. Probezeit ist bei mir Egal, bei mir interessiert nur noch das direkte Fahrverbot, worum sich aktuell mein Anwalt kümmert :freak:

Kappoggo schrieb:
und sich dabei auch noch erwischen zu lassen.
Das hat allerdings nichts mit Blödheit zu tuen.
 
Zuletzt bearbeitet:
26.10.10 + 4 Jahre = 26.10.2014
26.10.14 - 1 Jahr = 26.10.13

Finde ich jetzt nicht schwer zu verstehen. So wurde es mir bei meiner nachschulung erklärt. Ob das heute noch geht mit der Verkürzung weiß ich nicht. Bei einer bekannten wurde die Probezeit verlängert + nachschulung weil sie ein Unfall 3h vor Ablauf ihrer Probezeit gemacht hat. So und jetzt kommst du
 
Es zählt das Datum, an dem du den Verstoß begangen hast. Selbst wenn du verkürzen könntest, liegt der 1.10 immer noch innerhalb des 1. Jahres.

Wenn heute der letzte Tag deiner Probezeit wäre und du wirst mit 80 innerorts geblitzt, dann bekommst du zwar erst in einigen Tagen/wenigen Wochen Bescheid wo du schon aus der Probezeit draußen bist - trotzdem verlängert sich deine Probezeit, weil der Verstoß innerhalb der Probezeit passiert ist.
 
das einfachste ist, wenn sich Person X irrt und nicht er sondern seine Mutter gefahren ist.
ob das so war, kann ich natürlich nicht beurteilen.
 
Und wenns raus kommt hat Person X ein Strafverfahren am Hals.. tolle Empfehlung!
 

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