Hi
Ich habe eine Frage bezüglich Gewährleistung und Umtausch meines Ultrabooks was ich bei Notebooksbillliger.de gekauft habe...
Und zwar geht es darum, dass ich meinen Laptop von der Marke Dell vor ca zwei Monaten auf Notebooksbilliger gekauft habe. Jetzt nach zwei Monaten ist die rechte Scharniere gebrochen und ein Kabel ist sichtbar, welches durch das defekte Scharnier ebenfalls ein paar Macken aufweist. Anfangs war es nur ein Knacken beim Auf und Zu machen, dann war das Scharnier nach ein paar Tagen komplett gebrochen, durch das Auf und Zu machen, wurde offensichtlich das Kabel beschädigt, wovon ich allerdings technisch noch nichts bemerke, d.h das Display funktioniert bisher noch einwandfrei, aber ich sehe die Macken eben optisch. Ich vermute dass das Kabel dafür das ist, dass man auf dem Display eben was sehen kann, sprich die Tastatur mit dem Display technisch verbindet. Um das kaputte Scharnier zu beschreiben: Im Grunde haben sich nur die Schrauben gelöst, was ich selbst nicht reparieren kann, das größere Problem ist aber, dass durch diese "Öffnung" das Kabel gereizt wurde.
Ich habe mich dann telefonisch an NBB gewendet und diese haben mich dann weiter geleitet an Dell, da ich ja dort noch die Garantie habe. Auf meine Frage wie es denn mit Gewährleistung aussähe, antwortete der Mann, dass man ja beweisen müsste, dass der Fehler von Anfang an da gewesen wäre (ohne zu erwähnen, dass die Beweislast in diesem Fall ja bei NBB liegt und nicht bei mir) und es viel einfacher wäre das über die Garantie des Herstellers laufen zu lassen. Da ich zu dem Zeitpunkt nichts so richtig mit dem Begriff "Gewährleistung" anfangen konnte, habe ich bei Dell angerufen, die meinten die könnten das Gerät abholen und es innerhalb von zwei Wochen reparieren und zurück schicken.
Das mit der Gewährleistung geht mir aber nicht aus dem Kopf, denn ich befürchte, dass das Scharnier repariert wird, das Kabel aber so bleibt wie es ist und evtl in Zukunft Probleme machen wird, worauf ich gerne verzichte und deshalb viel lieber ein neues Gerät haben möchte. Und da das Gerät gerade mal 2 Monate alt ist, habe ich herausgefunden, dass ich eigentlich auch das Recht habe ein neues Gerät zu bekommen. Das hatte der Mann am Telefon bei NBB wohl verschwiegen, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt hatte, dass ich das Gerät erst seit zwei Monaten besitze.
Naja meine Frage ist jetzt inwieweit ich nun das Recht habe auf einen Umtausch zu bestehen? Und ist meine Befürchtung berechtigt, dass ich mit dem Kabel in Zukunft Probleme haben könnte? Ich würde nämlich gerne bei NBB anrufen und auf die Gewärleistung bestehen und auch gute Argumente bringen, damit ich sicherer wirke und die mich nicht so leicht abwimmeln können.
Ich hoffe ihr versteht das Problem!? Falls jemand Bilder braucht kann ich gerne noch welche nach schicken
Danke schonmal für eure Hilfe
Viele Grüße
Mel
"Gewährleistung...
... ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war. "
Quelle: http://www.notebooksbilliger.de/infocenter/section/warranty
Ich habe eine Frage bezüglich Gewährleistung und Umtausch meines Ultrabooks was ich bei Notebooksbillliger.de gekauft habe...
Und zwar geht es darum, dass ich meinen Laptop von der Marke Dell vor ca zwei Monaten auf Notebooksbilliger gekauft habe. Jetzt nach zwei Monaten ist die rechte Scharniere gebrochen und ein Kabel ist sichtbar, welches durch das defekte Scharnier ebenfalls ein paar Macken aufweist. Anfangs war es nur ein Knacken beim Auf und Zu machen, dann war das Scharnier nach ein paar Tagen komplett gebrochen, durch das Auf und Zu machen, wurde offensichtlich das Kabel beschädigt, wovon ich allerdings technisch noch nichts bemerke, d.h das Display funktioniert bisher noch einwandfrei, aber ich sehe die Macken eben optisch. Ich vermute dass das Kabel dafür das ist, dass man auf dem Display eben was sehen kann, sprich die Tastatur mit dem Display technisch verbindet. Um das kaputte Scharnier zu beschreiben: Im Grunde haben sich nur die Schrauben gelöst, was ich selbst nicht reparieren kann, das größere Problem ist aber, dass durch diese "Öffnung" das Kabel gereizt wurde.
Ich habe mich dann telefonisch an NBB gewendet und diese haben mich dann weiter geleitet an Dell, da ich ja dort noch die Garantie habe. Auf meine Frage wie es denn mit Gewährleistung aussähe, antwortete der Mann, dass man ja beweisen müsste, dass der Fehler von Anfang an da gewesen wäre (ohne zu erwähnen, dass die Beweislast in diesem Fall ja bei NBB liegt und nicht bei mir) und es viel einfacher wäre das über die Garantie des Herstellers laufen zu lassen. Da ich zu dem Zeitpunkt nichts so richtig mit dem Begriff "Gewährleistung" anfangen konnte, habe ich bei Dell angerufen, die meinten die könnten das Gerät abholen und es innerhalb von zwei Wochen reparieren und zurück schicken.
Das mit der Gewährleistung geht mir aber nicht aus dem Kopf, denn ich befürchte, dass das Scharnier repariert wird, das Kabel aber so bleibt wie es ist und evtl in Zukunft Probleme machen wird, worauf ich gerne verzichte und deshalb viel lieber ein neues Gerät haben möchte. Und da das Gerät gerade mal 2 Monate alt ist, habe ich herausgefunden, dass ich eigentlich auch das Recht habe ein neues Gerät zu bekommen. Das hatte der Mann am Telefon bei NBB wohl verschwiegen, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt hatte, dass ich das Gerät erst seit zwei Monaten besitze.
Naja meine Frage ist jetzt inwieweit ich nun das Recht habe auf einen Umtausch zu bestehen? Und ist meine Befürchtung berechtigt, dass ich mit dem Kabel in Zukunft Probleme haben könnte? Ich würde nämlich gerne bei NBB anrufen und auf die Gewärleistung bestehen und auch gute Argumente bringen, damit ich sicherer wirke und die mich nicht so leicht abwimmeln können.
Ich hoffe ihr versteht das Problem!? Falls jemand Bilder braucht kann ich gerne noch welche nach schicken
Danke schonmal für eure Hilfe
Viele Grüße
Mel
"Gewährleistung...
... ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war. "
Quelle: http://www.notebooksbilliger.de/infocenter/section/warranty