Probleme mit PC-Händler/Ware wird nicht zurück genommen

Dope4you

Commander
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Hab mir bei der Firma Tektron Computer ein Motherboard geholt (dirkt im Laden) Im Handbuch welches ich gelesen hatte während wir das Board testeten (Herr Mayer und Ich) stand das das Board für 4 S-ATA Festplatten geeignet ist. Als ich das Board dann Zuhause auspackte sah ich das das Board nur 2 S_ATA Festplattenanschlüße hatte. Am nächsten Tag hab ich das Board zurück gebracht mit der Begründung das ich 4 Platten habe und mir das Board so nichts bringt. Zu dem Zeitpunkt war keine Person im Laden die mir meine 90 Euro zurück zahlen konnte und der Chef selbst war nicht erreichbar. Ich habe meine Kontoverbindung da gelassen und bis jetzt auf die Rückzahlung gewartet. Heute hab ich per E-Mail nachgefragt und die Antwort war:

Hallo,

Sie haben bei uns ein MSI Mainboard mit S-ATA Raid Anschluss gekauft, das Board wurde Ihnen sogar vorgeführt, es war nie die Rede von 4 S-ATA Anschlüssen und diese wurden Ihnen auch nicht zugesichert. Es kann sein das das falsche Handbuch mitgeliefert wurde(das können wir gerne überprüfen und Ihne das passende zum Mainboard liefern). Sie können sich Ihr Mainboard während unserer Öffnungszeiten wieder abholen, Sie haben kein Rückgaberecht !

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayer, Tekotron Computer

Tel. 08561-910057, Fax 08561-5197
unsere AGB´s für dieses Angebot/Auftrag finden Sie unter www.tekotron.de und
gelten mit dem Lesen dieses Mails als zur Kenntnis genommen !
Telefonisch sind wir Mo-Fr 09.00-13.00 u. 16.00-19.00 Uhr für Sie
erreichbar.


Jetzt hab ich mehrmals hin und her geschrieben, und auf einmal waren 2 Mitarbeiter anwesend die bezeugen könnten das ich nie erwähnt habe das ich 4 Festplatten Anschlüße brauche.

Wie kann ich jetzt an mein Geld kommen?

Dope4you
 
Wie ist das eigentlich mit den 14 Tage Rückgaberecht bei Nichtgefallen ... Ist das
Freiwillig? Ansonsten wäre meine Frage: Warum nimmst du nicht davon gebrauch?
Oder vielleicht sind die dann so kulant und tauschen dir das Board (evtl. gegen
kleine Zuzahlung) gegen eines für 4 S-ATA Platten?! Musst einfach nur etwas die
Welle machen; so kommt man meistens zum Ziel. Zeig denen, dass sie sich das
mit dir nicht erlauben können - schliesslich gehts denen doch vorrangig um das
Geld, was sie glauben so wieder zu verlieren.


/edit
Der Satz
unsere AGB´s für dieses Angebot/Auftrag finden Sie unter www.tekotron.de und
gelten mit dem Lesen dieses Mails als zur Kenntnis genommen !
ist echt ein Witz und so auf keinen Fall rechtens!
Klingt ja fast so, wie "Wer das liest, ist doof" - Nee, so nicht!
 
Nö der stellt sich auf Stur, die neuste Mail gerade eben erst erhalten:


es ist doch vollig egal ob nur einer im Raum war und der andere im Nebenraum. Sie haben mit keinem Wort etwas von 4 S-ATA Festplatten an einen Raidsystem erwähnt,. Mir ist auch kein Mainboard bekannt welches einen Raidcontroller für 4 S-ATA Platten on Board hat, weden MSI,ASUS, Gigabyte,... bietet so etwas an. Es gibt nur PCI S-ATA Raidconroller für mehr als 2 Platten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayer, Tekotron Computer
 
Normal kannste wie Dunkel gesagt hat kleine zuzahlung machen wenn du ein anderes board haben möchtest ! Bei mir hat das geklappt ! habe aus nicht wissen einen falschen ram gekauft, den ich deann noch kurzen email tauschen gg eine kleine zuzahlung den richtigen bekommen habe !

scheisse ist natürlich das es wie er schrieb keinen controller gibt für 4 !
Ich persöhnlich habe auch noch nie was von 4 gehört, das Asus was ich habe (K8V) hat auch "nur" 2 ! Und 2 weitere für normalen IDE ! Vllt. meinte er so das es 4 sind ?!?
 
^^Ein Irrtum in Wesentlichen Eigenschaften von gekauften Produkten führt dazu, dass der Vertrag widerrufen werden kann.
Da können die imho nix gegen machen und du musst es IHNEN gegenüber auch gar ned erwähnt haben.

Du hast ein Board gekauft, von dem du ausgegangen bist, dass es 4 SATA-Anschlüsse hat.
Die hatte das, was du bekommen hast ned. Damit hast du also ned das bekommen, was du gedacht hast, was du kausft, was zur Ungültigkeit des Kauffertrages führt.

^^Ist jedenfalls streng genommen so (hab grad nochma extra nachgefragt)
 
Nachdem mir bereits in der ersten E-Mail gesagt wurde das ich keine Chance habe, und die weiteren E-Mails ohne Anrede und sehr ablehnend waren will ich eigentlich mit dem Laden nichts mehr zu tun haben.
 
Übrigens:
Wenn das so im Handbuch steht, kannst du sowieso darauf berufen, mangehalfte
oder falsche Ware erhalten zu haben, bzw. unzureichende Beratung bekommen zu
haben, was zum Fehlkauf führte. Zeig, dass du Ahnung hast, aber spiel dich nicht
zu sehr auf. Bleib vernünftig, dann stellt der sich auch nicht quer. Evtl. könnt ihr
euch auf einen vergünstigten Controller o.ä. einigen, damit die Sache aus der Welt
ist.



/edit
Dope4You schrieb:
Nachdem mir bereits in der ersten E-Mail gesagt wurde das ich keine Chance
habe, und die weiteren E-Mails ohne Anrede und sehr ablehnend waren will ich
eigentlich mit dem Laden nichts mehr zu tun haben.
Dann hol dein Board ab und sag ihm, dass er ein inkompetenter ***** ist.
Wenn ers nicht nötig hat, sich die Kunden zu halten ... Gibt genug Läden.
 
Zuletzt bearbeitet:
DunkelAngst schrieb:
Dann hol dein Board ab und sag ihm, dass er ein inkompetenter ***** ist.
Wenn ers nicht nötig hat, sich die Kunden zu halten ... Gibt genug Läden.

^^Würd ich ned machen. Ich würd ihn zuersteinmal drauf hinweisen, dass ein großer Teil seiner AGB's ned gegenüber Privatkunden zählen und ihn dann dazu auffordern das Geld, was er noch von dir hat wieder rauszurücken, da dafür nicht die erwartete Gegenleistung erbracht wurde.

Wenn im Manual stand, dass das Ding 4 SATA-Plätze hat, dann sollen sie doch wenn dann bitte das zum Manual passende Board rausrücken und ned umgekehrt.

Wenn sie dazu ned bereit sind, steht es ihnen frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wir sind ja schließlich großzügig....
 
also 14 tägiges rückgaberecht ohne wenn und aber! der ist verpflichtet dir das geld auszuzahlen! also du bist im recht und hast auch das recht das teil zurück zu geben ohne irrgendeinen grund zu nennen. also wenn du rechtschutz hast ab zum anwalt. so mache ich das wenn was ist. 2x war es so und ich hatte recht und der gegner musste alle kosten übernehmen
 
Tokianer schrieb:
also 14 tägiges rückgaberecht ohne wenn und aber! der ist verpflichtet dir das geld auszuzahlen! also du bist im recht und hast auch das recht das teil zurück zu geben ohne irrgendeinen grund zu nennen. also wenn du rechtschutz hast ab zum anwalt. so mache ich das wenn was ist. 2x war es so und ich hatte recht und der gegner musste alle kosten übernehmen


^^Das Rückgaberecht zählt aber ned, wenn man im Laden kauft
 
Das war meine Frage. Manche Anbieter haben das kulanterweise auch im Barverkauf.
Und wenn der das auch hat, dann würde ich darauf verharren!
 
Dope4you schrieb:
Nö der stellt sich auf Stur, die neuste Mail gerade eben erst erhalten:


es ist doch vollig egal ob nur einer im Raum war und der andere im Nebenraum. Sie haben mit keinem Wort etwas von 4 S-ATA Festplatten an einen Raidsystem erwähnt,. Mir ist auch kein Mainboard bekannt welches einen Raidcontroller für 4 S-ATA Platten on Board hat, weden MSI,ASUS, Gigabyte,... bietet so etwas an. Es gibt nur PCI S-ATA Raidconroller für mehr als 2 Platten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayer, Tekotron Computer
Absoluter Schwachsinn - die haben ja 0 Ahnung von Nichts! :rolleyes:

Es gibt diverse Boards, die zum einen über 2xSATA nativ über die Southbride + 2x SATA über einen zusätzlich verbauten Onboard-Controller verfügen.

Beispiele, hier nur von Asus P4C800-E del. / P4P800-E del. / P4C800 del. / K8V del. / K8V SE del. um nur einige zu nennen. Gleiches gilt für die anderen Mobohersteller!

Ich würde an deiner Stelle schriftlich eine Frist von max. 14 Tagen zwecks Rückerstattung des Kaufpreises setzen, mit dem Hinweis, bei Nichterfüllung juristische Schritte einzuleiten.

Bin mir aber nicht sicher, ob du tatsächlich im Recht bist, da du dir das Board sogar hast vorführen lassen - also eigentlich hättest sehen müssen, dass nur 2 SATA Anschlüsse vorhanden sind.

Vielleicht kann blutrichter mehr zur Rechtsklärung beitragen?! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
spiro schrieb:
Absoluter Schwachsinn - die haben ja 0 Ahnung von Nichts! :rolleyes:

Es gibt diverse Boards, die zum einen über 2xSATA nativ über die Southbride + 2x SATA über einen zusätzlich verbauten Onboard-Controller verfügen.

Beispiele, hier nur von Asus P4C800-E del. / P4P800-E del. / P4C800 del. / K8V del. / K8V SE del. um nur einige zu nennen. Gleiches gilt für die anderen Mobohersteller!

;)

Antwort des Händlers:

Diese Board haben 2 Standard Raid Anschlüsse und 2 S-ATA Raidanschlüsse, mit keinem der Boards können sie 4 S-ATA Platten auf ein Raid zusammen schliessen !

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mayer, Tekotron Computer

Tel. 08561-910057, Fax 08561-5197
unsere AGB´s für dieses Angebot/Auftrag finden Sie unter www.tekotron.de und
gelten mit dem Lesen dieses Mails als zur Kenntnis genommen !
Telefonisch sind wir Mo-Fr 09.00-13.00 u. 16.00-19.00 Uhr für Sie
erreichbar.
 
Hängen die AGBs im Laden aus oder sind sie nur im Inet einsehbar?
 
Das sind aber meiner Meinung nach die AGBs für Internetbestellungen und nicht für Ladenkäufe. Da steht nämlich ziemlich viel zum Thema Versandkosten, Paketannahme und Fernabsatzgesetz.
 
Ob die AGB´s im Laden aushängen weiß ich jetzt nicht. Kann sein das die dort im Verkaufsraum aushängen.

Könnte das mir weiter helfen?

BGB§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja ist die frage als wie wesentlich man die 4 sata anschlüsse sieht. Im Hinblick auf das Handbuch in dem 4 angegeben sind, würde ich sagen, ganz klarer Fall von Irrtum. Ich würd einfach mal mit nem förmlichen Aufruf zur Rückzahlung mit Androhung weiterer juristischer Konsequenzen bei nicht Erfüllung, versuchen.
Was anderes bleibt dir bei dem Laden anscheinend nicht übrig.
 
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