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PS3 Hdmi Anschluss kaputt/Wackelkontakt
- Ersteller Erüsch
- Erstellt am
|SoulReaver|
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2011
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Zuletzt bearbeitet:
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- 1.825
Tja, einen Scheiss haben wir ... !
Die EU hat das Gesetz so konstruiert dass du praktisch nur 6 Monate gesetzliche Gewährleistung hast - bis dahin muss nämlich der Hersteller beweisen, dass das Gerät nicht defekt war beim Kauf.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um: Der Käufer muss dann zweifelsfrei belegen müssen, dass das gekaufte Gerät icht in Ordnung ist - was aber entweder unmöglich oder viel zu teuer ist.
Es gibt Firmen die sich nicht so anstellen und sehr kulant bis zu 2 Jahren umtauschen - wenn sie wollen, können sie aber alles was älter als ein halbes Jahr ist ablehnen.
Die EU hat das Gesetz so konstruiert dass du praktisch nur 6 Monate gesetzliche Gewährleistung hast - bis dahin muss nämlich der Hersteller beweisen, dass das Gerät nicht defekt war beim Kauf.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um: Der Käufer muss dann zweifelsfrei belegen müssen, dass das gekaufte Gerät icht in Ordnung ist - was aber entweder unmöglich oder viel zu teuer ist.
Es gibt Firmen die sich nicht so anstellen und sehr kulant bis zu 2 Jahren umtauschen - wenn sie wollen, können sie aber alles was älter als ein halbes Jahr ist ablehnen.
letarion
Ensign
- Registriert
- Dez. 2010
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- 136
Ich würde einfach mal bei Sony anrufen und nachfragen, ob das von denen aus Kulanz gemacht wird oder was es kosten würde.
Immerhin liegen die in dem Link gezeigten Foreneinträge auch schon knapp 2,5 Jahre zurück.
Als Alternative, wie du ja bereits aufgeführt hast, würde ich meinen Händler fragen, bzw. den Austausch/Reparatur der Konsole fordern.
Aber beides sollte bestmöglich noch im September passieren, da im Oktober die 2 Jahre abgelaufen sind.
Immerhin liegen die in dem Link gezeigten Foreneinträge auch schon knapp 2,5 Jahre zurück.
Als Alternative, wie du ja bereits aufgeführt hast, würde ich meinen Händler fragen, bzw. den Austausch/Reparatur der Konsole fordern.
Aber beides sollte bestmöglich noch im September passieren, da im Oktober die 2 Jahre abgelaufen sind.
konean
Commander
- Registriert
- Aug. 2011
- Beiträge
- 3.069
Die PS3 hat nur 1 Jahr Garantie. Im 2 Jahr hast du noch Gewährleistung beim Händler. Wird aber vermutlich auf Reparatur hinauslaufen bzw. Austauschgerät.
Hier mal eine aktuelle Preisliste und Servicepartner:
Servicepartner:
http://www.tvs-logistic.de/
Preisliste:
http://www.tvs-logistic.de/downloads/DE_Austauschpreise.pdf
Hier mal eine aktuelle Preisliste und Servicepartner:
Servicepartner:
http://www.tvs-logistic.de/
Preisliste:
http://www.tvs-logistic.de/downloads/DE_Austauschpreise.pdf
lol, 120€ Reparatur-Kosten. Ich Idiot könnte mich gerade dafür Ohrfeigen, meine xBox gegen eine PS3 eingetauscht zu haben..
Werd mal bei Sony nachfragen, wobei mein Controller schon mal kaputt war, das war nach 14 Monaten, selbst da keine Kulanz..
Werd mal bei Sony nachfragen, wobei mein Controller schon mal kaputt war, das war nach 14 Monaten, selbst da keine Kulanz..
realAudioslave
Captain
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- Feb. 2010
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- 3.661
RKUnited schrieb:Oder du nimmst den anderen Ausgang mit Komponente, damit sollten sich da mindestens 720p realisieren lassen.
Sollte auch 1080p darstellen können. Und auch alles darunter.
Echt? Am wen muss ich mich da wenden? Beim Controller hatte ich mich direkt an Sony gewandt, erfolglos
hab übrigens nen interessanten Beitrag gefunden, was sagt ihr dazu? Und was fällt wohl darunter, also unter das, was der Händler regeln muss?
Ergänzung ()
hab übrigens nen interessanten Beitrag gefunden, was sagt ihr dazu? Und was fällt wohl darunter, also unter das, was der Händler regeln muss?
Die Darstellung der Handhabung der Gewährleistung ist so nicht Realitätssgerecht.
Im Gegensatz zum Stammtisch hat sich in der Rechtsprechung bei Elektronikartikeln durchaus durchgesetzt, dass GRUNDSÄTZLICH von einem verdeckten Mangel ausgegangen wird wenn ein Defekt auftritt. Die "Beweislast umkehr" ist für Geräte aus der Klasse "CD-Player" "Spielkonsole" u.ä. in den allermeisten Fällen nicht anwendbar, denn im Gegensatz zur Stammtischmeinung geht die Rechtsprechung nicht vom Wortlaut des Gesetzbuches aus, sondern davon was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erwirken wollte. Sonst bräuchten wir auch keine Gerichte, denn wenn Rechtsprechung lediglich Gesetzbuchvorlesen darstellt, könnte das ein Roboter erledigen.
Also nochmal Klartext:
Garantie: eine FREIWILLIGE Leistung eines Herstellers/Händlers ÜBER die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.
Gewährleistung: eine gesetzliche PFLICHT des Händlers gegenüber dem Endverbraucher.
Was ist hier relevant?
Sony gibt zusätzlich zur Gewährleistung eine 1 Jahr ab kauf geltende Garantie, jeden Defekt unbürokratisch selber zu beheben. Damit musst du also im ersten Jahr nicht zu deinem Händler und dem die Konsole zur Reparatur geben (was dauern kann ... er muss das Teil einsenden und auf Rücksendung warten etc ... )
Im gegensatz zu der oft kolpotierten Fehlmeinung, dass nach die Gewährleistung nach 6 Monaten nicht mehr nutzbar sei, wegen der ach so schrecklichen Beweislastumkehr, sind bisher ALLE Urteile zu verweigerten Gewährleistungen zu Gunsten des Verbrauchers ausgefallen. Besonders weil die Beweislastumkehr nur im Gesetz steht, um Händler vor vom Kunden durch UNSACHGEMÄßEN Umgang und "Reparaturversuche" erzeugten Mängeln zu schützen.
Als Beweis reicht z.B. folgendes:
A) PS3 gekauft vor 18 Monaten
B) nun Laufwerk ausgefallen, keine BD wird mehr gelesen
C) es gibt keine vom Kunden zu wartenden Teile
d) es sind keine äußeren Beschädigungen zu erkennen, das Garantiesiegel ist unverletzt
ergo= Gewährleistung weil laut herrschender Rechtssprechung das Gerät 2 Jahre halten MUSS und der Kunde den Defekt UNMÖGLICH verursacht haben kann. Der Anscheinsbeweis ist ausreichend.
A) PS3 gekauft vor 23 Monaten und 27 Tagen
B) PS3 geht von heute auf Morgen nicht mehr an
C) keine äußeren Beschädigungen, Garantiesiegel unverletzt
D) es gibt keine vom Kunden zu wartenden Teile
ergo= Gewährleistung, wie oben
A) DS3 gekauft vor 6 Monaten und 1 Tag
B) linker Analogstick abgebrochen
D) Gehäuse stark verkratzt und teilweise gesplittert
ergo= Händler verweist auf unsachgemäßen Gebrauch und verweigert Gewährleistung, außer der Kunde beweist schlüssig wie diese Defekte schon bei Kauf bestanden haben sollen.
Das hat nix mit Schikane zu tun, was rauchst du denn für ein Kraut? Du kaufst deine PS3 von deinem HÄNDLER, oder warst du extra bei Sony Deutschland und hast sie da gekauft? Nein? dann ist der Händler zuständig wenn du Probleme hast. Im ersten Jahr kümmert sich Sony FREIWILLIG, als Service selber darum. Du bekommst also MEHR als dir vom Gesetz her zusteht, und das ist dann "Schikane" ?
Manchmal zweifel ich am Verstand der derzeitigen "Kunden"
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