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Den Verkäufer zunächst schriftlich kontaktieren, ihm die Sachlage schildern und um eine Lösung bitten.
Private Verkäufer sind verpflichtet, jegliche Mängel, die ihnen bekannt sind und die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Sache erheblich beeinträchtigen, offenzulegen.
Hatte der Verkäufer in seinem Angebot die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Hast Du von dem Angebot eine Bildschirmkopie erstellt?
Wegen der gelöschten Anzeige , du hast ja bestimmt noch euren Nachrichten Verlauf. Von da solltest du auf das Inserat kommen auch wenn es gelöscht ist. Mach davon ein Screenshot. Falls mehrere bilder eingestellt waren, nur das erste wird ausgegraut sein mit dem Text " gelöscht " aber wenn du drauf klickst öffnet sich das Bild.
Frag den Verkäufer halt Mal an was da Sache ist. Ansonsten wie schon erwähnt, das wird verschmutzt sein.
Weil der Verkäufer sagen wird, dass es bei ihm so nicht war, war ja bei Abholung prüfbar, und damit ist die Sache dann realistisch gesehen gegessen, auch, wenn es gesetzlich anders aussieht. Er wird ihn wohl kaum vor Gericht ziehen wegen einem hakenden Knopf.
a) Der Anbieter lässt sich auf irgendwas ein. Ist praktisch nicht zu erwarten, denn bei Gebrauchtverkäufen kommen "regelmäßig" irgendwelche Nachverhandler, die nach x Tagen/Wochen/Monaten einen Kratzer/Fehlfunktion/Betrug/Abzocke/Umtausch/Geld zurück/Neukauf reklamieren.
b) Ansonsten unter Lehrgeld verbuchen. War vielleicht schon defekt oder ist erst passiert. Ist aber egal, weil der Klagewert in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ausgang ungewiss ...
Ich würde den Verkäufer ja in Ruhe lassen und den Controller erstmal sauber machen und ggf. selber etwas schmieren. Irgendwas würde mir da schon einfallen.
Würde auch sagen, schraub das Ding auf und mach es sauber. Ansonsten warte bis black friday und kauf einen neuen.
Würde ja lachen, wenn ein thread aufgemacht wird nach dem Motto, der Käufer beschwert sich wegen dem Controller, wenn du es bei ihm reklamierst.
Dann würde er sicherlich sagen bei Übergabe war alles prima und hier im forum herrscht der Tenor: lass den Käufer reden, du hast recht.
Vor allem dann, wenn der Verkäufer die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat und der TO ihm nachweisen soll, dass ihm der Mangel am Controller, falls das überhaupt ein Mangel ist, bekannt war und er ihn dem Käufer gegenüber verschwiegen hat.
Vlt erst mal den Verkäufer kontaktieren und klären ob da garantiert noch drauf ist.
Vlt lässt er sich auf irgendwas ein.
Ansonsten sehe ich da keine große Chance. Wird schwer zu beweisen ob der Mangel schon da war und ob es ihm bewusst ist.
Dir ist es ja auch nicht direkt aufgefallen, ausserdem hattest du die Möglichkeit beim abholen zum ausprobieren.
Da ein Controller ein Verschleißteil ist wird da am Ende nix dabei rauskommen.
Entweder selber Aufwand reinstecken um den Fehler zu finden oder neu kaufen
Quasi jeder Thread auch in diesem Forum zeigt, dass der typische Deutsche überhaupt gar keine Ahnung von Recht hat. Aber anstatt dem TE zu raten, einfach mal einen rauszuhauen gegenüber dem Verkäufer, kommen Argumente wie:
Ja, aber sicher hat der Verkäufer AGB-konform die Mangelhaftung ausgeschlossen.
Ja, aber sicher kennt der Verkäufer die rechtliche Situation um das Transportrisiko.
Ja, aber sicher hat der TE keinen Zeugen dabei gehabt, als er die Ware ausprobiert hat.
Ja, aber sicher weiß der Verkäufer, wer was wie zu beweisen hat.
Ja, aber sicher wusste der Verkäufer nicht, dass der Button einen Defekt hat.
99% der Rechtsprobleme werden nicht juristisch gelöst, sondern kaufmännisch. Und da ist die Grundregel: Einfach mal einen Raushauen kostet nüx. Je nachdem was dann zurückkommt (oder auch nicht) kann man immer noch agieren.
Der einzig richtige Ratschlag hier ist also, dass der TE den Verkäufer anschreibt und mit dem Problem oder seinem Lösungsvorschlag konfrontiert und guckt, was passiert.
Das ist erstmal kein grosser Mangel.
Ich würde einfach mal den Controller auseinandernehmen und reinigen… Den Verkäufer damit zu konfrontieren, bringt nichts. Er kann darauf beharren, dass der Controller einwandfrei funktioniert hat. Dann bist du wieder gleich weit! Auf eine Preisreduzierung wird er sich auch nicht einlassen, viel eher zum gleichen Tip raten wie ich…
was ist denn bei dir diesmal "einen raushauen"? So wie im Hunde-Thread dein Vorschlag der falschen Anzeige gegen den Hundebesitzer, dass man ja beobachtet habe wie er geschlagen wurde?
Avatoma schrieb:
99% der Rechtsprobleme werden nicht juristisch gelöst, sondern kaufmännisch.