Putzfrau als selbständige Leistung beauftragen ohne Unfallversicherung, ohne Rechnung, ohne MwSt, ohne Sozialversicherungsbeiträge.

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mistral7

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Hallo,

wenn jemand eine Putzfrau für sein Treppenhaus beschäftig möchte (170 € pro Monat), ist es dann möglich, dass man einen kurzen Vertrag schreibt, so dass der Auftraggeber keine Unfallversicherung oder MwSt. bezahlen muss?

Geht es folgendermaßen?:

  • Vertragliche Regelung, dass die Person selbstständig arbeitet
  • keine festen Arbeitszeiten, lediglich Festlegung bspw. 1x die Woche Treppenhaus reinigen
  • Bezüge nur für geleistete Arbeit

Das Ziel ist, dass der Auftraggeber keine Unfallversicherung und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss und auch keinerlei Anmeldungen machen muss, z.B. bei der Minijobzentrale.

Wie kann man das am besten machen?

Es wäre gut, wenn die Putzfrau keine Rechnungen schreiben muss. Bei 170 € pro Monat muss ja auch keine Umsatzsteuer bezahlt werden (Kleinunternehmer).


Der Arbeitgeber schreibt nur den Vertrag und mehr nicht. Um alles andere muss sich die Putzfrau kümmern. Ist so etwas möglich?
Falls ja, wie müsste so ein Satz im Arbeitsvertrag formuliert sein?
 
Bei sowas vielleicht lieber an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Der kann den Vertrag dann rechtssicher formulieren.
 
Den Fachanwalt für Arbeitsrecht deines Vertrauens konsultieren und diesen einen Vertrag aufsetzen lassen.

MfG, R++
 
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Beauftrage einfach einen Putzservice anstatt direkt einer Putzkraft, da hast du die Probleme nicht.
Die Putzkraft ist dann bei eben jenem Service angestellt und gut ists.
 
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Du meinst, einfach irgendeine gewerbliche Putzfirma beauftragen?

Aber die sind ja sicherlich teurer?

Es muss ja schon irgendeinen Grund haben, warum die Leute sich eine Putzfrau suchen und diese über die Minijobzentrale anmelden. Sicherlich weil es günstiger ist.

Aber ich glaube man kann die Putzfrau auch wie von mir oben beschrieben als "selbständige Leistung" beauftragen. Das wäre natürlich gut. Extra einen Anwalt dafür aufzusuchen wird natürlich teuer.
 
Na dann finde mal eine. Die sich selbst versichert, all das Risko übernimmt und nen paar € bekommt dafür, dass sie oder er 4-5 mal im Monat an dackelt. Für den Preis gibts nur Schwarzarbeit.

Sicher geht das so einfach. Wenn Du alle Augen zudrückst. Sie, er schreibt Dir ne Rechnung und ihr zahlt sie. Da muss kein Arbeitsrechtler her.
 
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mistral7 schrieb:
Es muss ja schon irgendeinen Grund haben, warum die Leute sich eine Putzfrau suchen und diese über die Minijobzentrale anmelden. Sicherlich weil es günstiger ist.
Wenn Du das offiziell über minijob machst, dann bist Du aber rechtlich auf der sicheren Seite, und die Putzhilfe auch. Was Du vorhast mag zwar vordergründig billiger sein, aber Du gehts erhebliche rechtliche Risiken ein (Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug, Regressforderungen).
 
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Es soll ja legal sein.

Die Frage ist ja nur, ob das so erlaubt ist, wie ich es beschrieben habe?

2) Wenn die Putzfrau über die Minijobzentrale angemeldet wird:
Was genau muss der Auftraggeber dann alles machen?
-Unfallversicherung zahlen?
-Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
-Sonst noch irgendwas?
 
Google mal nach, Anmeldung bei der Minijobzentrale. Das klärt Deine Fragen.
 
mistral7 schrieb:
Die Frage ist ja nur, ob das so erlaubt ist, wie ich es beschrieben habe?
Es kann durchaus sein, das man sowas legal gestalten kann, nur bewegt man sich dabei vermutlich immer auf unsicherem Grund, und spätestens wenn der Zoll (die kümmern sich um Schwarzarbeit) oder eine andere Behörde/Körperschaft die Konstruktion in Frage stellen, brauchst Du einen Anwalt. Der Weg über den Minijob ist etabliert und hat viel weniger Risiken.
 
Das artet hier irgendwie in Richtung Schwarzarbeit aus. Das wäre das nämlich.
 
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Ich kenne mich mit der Minijobzentrale nicht aus. Den Link oben habe ich mir schon angeschaut.

Aber vielleicht weiß das ja jemand:

Wenn die Putzfrau über die Minijobzentrale angemeldet wird:
Was genau muss der Auftraggeber dann alles machen?
-Unfallversicherung zahlen?
-Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Muss er das wirklich? (Ich dachte der Auftraggeber muss nur die Unfallversicherung zahlen?)
-Sonst noch irgendwas?
 
Oder mal nach richtigen Firmen schauen. Bei uns gibt es auch so "Homeservice" Firmen, die das Personal dann auf Minijob Basis beschäftigt.

Je nachdem was das kostet wäre es mir es Wert dann hat man den ganzen Ärger nicht.

Versicherungsträger wäre ansonsten hier
https://www.kbs.de/DE/Home/node.html

Die verweisen ja auch auf die Minijob Zentrale
 
Zunächst sollte man sich klar werden, ob die Tätigkeit als Selbständiger (oberer Teil des Anfangsposts) oder als Arbeitnehmer (unterer Teil des Anfangsposts) ausgeführt werden soll.

Die Putzfrau soll selbständig tätig werden, aber keine Rechnungen schreiben? Wie soll sie denn so an "ihr Geld" kommen?

Die Putzfrau soll selbständig sein und der "Arbeitgeber" nur den "Arbeitsvertrag" schreiben? Die Eigenschaft als Selbständiger schließt die Eigenschaft als Arbeitnehmer aus. Kennzeichen des Arbeitnehmers ist dessen Unselbständigkeit.

Also erst einmal klären, ob man Arbeitgeber oder Auftraggeber/Besteller sein möchte.
 
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Als Klein Unternehmer brauche ich Privat Kunden keine Rechnung stellen.
 
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