Putzfrau als selbständige Leistung beauftragen ohne Unfallversicherung, ohne Rechnung, ohne MwSt, ohne Sozialversicherungsbeiträge.

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Dann wohl auch mein Steuerberater und unser Finanzamt.
 
Ja, scheint so. Wie weißt Du Dein Umsatz dann aus? Auch als Kleinunternehmer musst Du das.
 
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C16+4 schrieb:
Als Klein Unternehmer brauche ich Privat Kunden keine Rechnung stellen.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, müssen aber dennoch eine Rechnung stellen.
 
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Ich sagte keine Rechnung schreiben. Natürlich brauche ich für die Einnahmen Überschuss Rechnung einen Beleg.
Bei einer Dienstleistung gegenüber Privat Leuten reicht eine Standart Quittung.
 
Eine Quittung ist kein Rechnungsersatz, sondern ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Man kann keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anhand von Quittungen erstellen.

Es sei denn, man bezeichnet eine Rechnung als Quittung. Dann müsste diese "Quittung" aber die Pflichtangaben für Recnnungen enthalten, wie z.B. eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Steuernummer des Ausstellers und die Umsatzsteuerbefreiung.
Ergänzung ()

Ich zitiere von gründer.de:

"Pflichtangaben in der Kleinunternehmer-Rechnung: Du musst zwar keine Umsatzsteuer abführen. Der Gesetzgeber schreibt dir trotzdem vor, welche Angaben du in deine Rechnungen aufnehmen sollst."
 
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Der Kleinunternehmer muss keine Rechnung schreiben, aber eine ordentliche Kassenführung betreiben.
Das in vielen Fällen doch eine Rechnung geschrieben wird, liegt an der steuerlichen Besserstellung des Auftraggebers durch:

Rechnung per Überweisung zahlen

Du kannst einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit den haushaltsnahen Arbeiten beauftragen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht. Du benötigst eine Rechnung. Zudem darfst Du den Betrag nicht bar bezahlen. Nur wenn Du die Summe überwiesen hast, wird das Finanzamt Deinen Steuerabzug anerkennen. Du kannst bis zu 20.000 Euro im Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, von denen 20 Prozent Deine Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Abzug von bis zu 4.000 Euro.
 
An den TE:
meine Reinigung für das Treppenhaus hat bei einer Reinigungsfirma weniger als 20€ im Monat gekostet.
 
C16+4 schrieb:
Bei einer Dienstleistung gegenüber Privat Leuten reicht eine Standart Quittung.
Das setzt voraus, dass ich das als dein Kunde so akzeptiere und das werden aus schon genannten Gründen die wenigsten sein.

Eine Standarte bringt man übrigens an einem Auto an. ;)
 
Danke nochmal für die vielen Antworten.

Ich steige da trotzdem noch nicht ganz durch.

Frage:
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass es für den AUFTRAGGEBER legal ist und:
-Im Vertrag steht, dass die Putzfrau selbständig ist
-Es gibt nur einen Vertrag aber keine Rechnungen
-Der Auftraggeber muss keine Unfallversicherung bezahlen und keine Sozialversicherung
?
Ergänzung ()

Sorti schrieb:
Also erst einmal klären, ob man Arbeitgeber oder Auftraggeber/Besteller sein möchte.
Man möchte Auftraggeber / Besteller sein.
 
ch steige da trotzdem noch nicht ganz durch.

Frag doch einfach einen Anwalt. Da ist es zu 100% sicher die Auskunft
 
mistral7 schrieb:
[...]Man möchte Auftraggeber / Besteller sein.
Was genau verstehst Du nicht?

Wenn Du als Besteller eine Dienstleistung beauftragst, dann bei einem Unternehmen, dann gibt es eine Rechnung.

Oder Du beauftragst eine Privtaperson, dann muss die über die Minijobzentrale angemeldet sein.

Irgendwie will der Gesetzgeber nicht, dass es Beschäftigungsverhältnisse ohne Steuern oder Abgaben gibt.

Es gibt keine legale Schwarzarbeit.
brettler schrieb:
Frag doch einfach einen Anwalt. Da ist es zu 100% sicher die Auskunft
Der schreibt aber sicher eine Rechnung.
 
Ja, man kann mit einer selbständigen Reinigungskraft einen Dienst- oder Werkvertrag schließen. In beiden Fällen hat die Reinigungskraft für etwaige Versicherungen selbst Sorge zu tragen.

Den Wunsch, keine Rechnungen / Quittungen von dieser Reinigungskraft zu erhalten, würde ich jedenfalls nicht in den Vertrag mit aufnehmen, weil eine solche Klausel ein starkes Indiz für ein Schwarzgeschäft darstellt, was für beide Vertragsparteien unangenehm werden kann.

Viel bedeutender ist es, mögliche Haftungsrisiken zu regeln, z.B. Schlüsselverlust oder andere Schäden durch die Reinigungskraft, Qualitätssicherungsregelungen, Probezeit und Kündigungsmöglichkeiten.
 
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Sorti schrieb:
Ja, man kann mit einer selbständigen Reinigungskraft einen Dienst- oder Werkvertrag schließen. In beiden Fällen hat die Reinigungskraft für etwaige Versicherungen selbst Sorge zu tragen.

Den Wunsch, keine Rechnungen / Quittungen von dieser Reinigungskraft zu erhalten, würde ich jedenfalls nicht in den Vertrag mit aufnehmen, weil eine solche Klausel ein starkes Indiz für ein Schwarzgeschäft darstellt, was für beide Vertragsparteien unangenehm werden kann.

Dass es keine Rechnungen / Quittungen gibt, soll ja auch gar nicht im Vertrag stehen.

2)
Beispiel:
Hier ist der Vertrag.
Ist es so erlaubt?
----------
Ab dem XX.XX.XXXX übernehmen Sie die selbständige Tätigkeit als Reinigungskraft für das obige Anwesen.
Sie erledigen die selbständige Reinigung des Treppenhauses.
Es handelt sich um eine selbständige Leistung, die Sie als Unternehmerin erbringen.
Es gibt keine festen Arbeitszeiten.

Bezüge / Bezahlung erfolgt nur für die geleistete Arbeit.
Der Arbeitsaufwand und die Bezahlung sollen für die Reinigung des Treppenhauses XXXX Euro jährlich betragen.
-----------
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Wenn dann der Auftraggeber dann jeden Monat 170 Euro an die Putzfrau überweist, dann macht zumindest der Auftraggeber nichts Verbotenes, richtig?
 
ThomasK_7 schrieb:
Der Kleinunternehmer muss keine Rechnung schreiben, aber eine ordentliche Kassenführung betreiben.

Vielleicht kann man in diesem Thread aber noch herausfinden, ob es für den Auftraggeber erlaubt ist, wenn er 170 Euro überweist, obwohl er keine Rechnung bekommt.

Die Meinungen dazu gingen ja auseinander.
 
Eine etwaige Rechnungslegungspflicht richtet sich ja nur an den (Klein-) Unternehmer, nicht aber an dessen privaten Vertragspartner.

Wenn also ein Kleinunternehmer mir sagt, dass er für seine Leistungen x € bekommt, kann ich ihm diesen Betrag überweisen, ohne eine Rechnung erhalten zu haben. Ob dies von meiner Seite sinnvoll ist (s.o. Absetzbarkeit), ist eine andere Frage.
 
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