Python Python Programme im Hintergrund laufen lassen und Automatisch starten lassen

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marhar

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Hallo an alle,

vor einiger Zeit habe ich mit Python ein programm geschrieben was es mir ermöglicht mit anderen leuten die das python programm auf haben zu chatten und wenn mein name im programm als admin eingetragen ist sie herunterzufahren, zu sperren, programme auszuführen usw. Der Chat läuft nur über eine Austauschverzeichnis in dem alle PCs schreiben und lesen können. Die befehle wie "shutdown" oder "start ..." zum herunterfahren und öffnen der programme werden von python aus über den os.system("command") befehl via cmd ausgeführt. Somit habe ich die möglichkeit cmd zu nutzen.

Nun aber zu meiner Frage: ist es möglich das Programm 1. im hintergrund laufen zu lassen also ohne das es unten in der Taskleiste angezeigt wird und 2. ist es möglich das Programm Automatisch starten zu lassen beim Neustarten?
Wenn ja wie?

Lg und danke im voraus!
 
Du kannst also auf fremden PCs jegliche Kommandos ausführen und das willst du im Hintergrund automatisch und versteckt starten lassen?

Klingt doch so als wolle man dir da auf jeden Fall helfen.
 
DaysShadow schrieb:
Du kannst also auf fremden PCs jegliche Kommandos ausführen und das willst du im Hintergrund automatisch und versteckt starten lassen?

Klingt doch so als wolle man dir da auf jeden Fall helfen.

Das ganze Programm verwende ich nicht Privat um irgendwelche fremden Leute zu "Hacken" bzws zu nerven sondern in der Schule mit zusammenarbeit des Informatik Lehrers, da dieser in der hinsicht sehr gelassen ist und ebenfalls daran interessiert ist.

Das Programm soll im Hintergrund laufen um es jeder zeit von einem (zb Lehrer) account ausführen lassen zu können und somit einen Chat zu starten um von verschiedenen Räumen aus Schreiben zu können. Das man CMD befehle ausführen kann ist nur eine Funktion und nicht der Hauptbestandteil.

Lg
 
sondern in der Schule mit zusammenarbeit des Informatik Lehrers, da dieser in der hinsicht sehr gelassen ist und ebenfalls daran interessiert ist.
Sicherlich.. deswegen willst du auch unbedingt "ohne das es unten in der Taskleiste angezeigt wird"

Sowas will dein Lehrer garantiert nicht, weil es Datenschutzmäßig in Deutschland verboten ist den Schülern auf PCs zu gucken die sie verwenden. Evtl lesen sie ja gerade eine private EMail, bekommen vom Arzt eine Diagnose per Mail oder sonstwas. Manche betroffenen Schülern sind ja evtl. auch schon volljährig und für EMails gilt wie auch für wie für Briefe das Brief- oder Fernmeldegeheimnis und daher wäre es nicht ohne, dieses durch so eine Überwachung zu brechen. Auch Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie die EMails ihrer Mitarbeiter mitlesen, sofern sie die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz dulden / erlauben.
 
Sicherlich.. deswegen willst du auch unbedingt "ohne das es unten in der Taskleiste angezeigt wird"
​Also ansonsten wäre das ziemlich unprofessionell.
Sowas will dein Lehrer garantiert nicht, weil es Datenschutzmäßig in Deutschland verboten ist den Schülern auf PCs zu gucken die sie verwenden. Evtl lesen sie ja gerade eine private EMail, bekommen vom Arzt eine Diagnose per Mail oder sonstwas. Manche betroffenen Schülern sind ja evtl. auch schon volljährig und für EMails gilt wie auch für wie für Briefe das Brief- oder Fernmeldegeheimnis und daher wäre es nicht ohne, dieses durch so eine Überwachung zu brechen.
Die Schüler haben auf den Rechner nichts privates zu machen (sofern sie nicht verliehen worden sind). Bei mir in der Schule wurde damals das gleiche gemacht, nur wurde da eine kommerzielle Software eingesetzt, die das vernünftig umsetzt.
 
Die Schüler haben auf den Rechner nichts privates zu machen (sofern sie nicht verliehen worden sind).
Bei mir in der Schule wurde damals das gleiche gemacht, nur wurde da eine kommerzielle Software eingesetzt, die das vernünftig umsetzt.
Und das wurde von allen volljährigen Schüler vorher unterschrieben und bei allen minderjährigen vorher von einem Erziehungsberechtigten schriftlich eingeholt? Ansonsten ist es nämlich 100% illegal.
Ein mündliches "haben nichts privates zu machen" ist hier natürlich nicht ausreichend.
Außerdem gilt auch wie immer: Wenn es üblich ist bzw. hin und wieder gedultet wird, dass doch mal hier und da privat gesurft wird, ist der schriftliche Kram hinfällig und vor Gericht nichts wert sobald jemand klagt.

Das lesen von EMail (=screenshot der Rechner) ist genau so ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis wie das Verwanzen von Telefonen oder öffnen von Briefen.
 
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Also ich denke nicht, dass meine Schule illegale Spielchen getrieben hat. Wir durften für jede Kleinigkeit Unterschriften von den Eltern einsammeln.

​Und wir sind sicher auch keine Einzelfälle:

https://board.protecus.de/t8115.htm, https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-die-ueberwachung-in-der-schule-am-computer-ausschalten, https://board.protecus.de/t16666.htm


​Wenn das illegal wäre, würde es sicher keine Software geben, die genau für diesen Einsatzzweck gemacht worden ist: https://www.neuber.com/usermonitor/deutsch/
​Gleich, ob man nun eine Erlaubnis braucht oder nicht.
 
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Solche Software anzubieten ist nie illegal - und auch der Einsatz ist natürlich nicht illegal in Fällen wie zB am Arbeitsplatz mit verbotener privater Internet-Nutzung und damit PCs überwacht werden, wo es eben nicht ausversehen zum Lesen von EMails kommen kann. Also wenn die Leute darüber informiert sind und unterschrieben haben, am Arbeitsplatz nicht privat zu surfen. Das ist nicht unüblich bei vielen Arbeitsgebern und in so einem Fall darf überwachungs-SW eingesetzt werden.

Das ändert aber nichts daran, dass
Ist eine private Nutzung nicht explizit verboten, kann der Beschäftigte nicht automatisch davon ausgehen, dass der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Internetzugang auch privat genutzt werden darf[4]. Wird die private Nutzung allerdings offensichtlich geduldet, muss der Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis beachten.
https://www.datenschutz-wiki.de/E-Mail_und_Internet_am_Arbeitsplatz

Und da man bei Schul-PCs die private Nutzung bestimmt nicht 100% ausschließt ist es auf jeden Fall illegal Screenshots der PCs anfertigen zu können - es hat nur evtl. noch niemand geklagt. Wie gesagt: Es ist das selbe wie das verwanzen von Telefonen und wird durch genau die selben Gesetze verboten.

Deine Links beziehen sich ja nur auf Leute die versuchen die SW auszumachen. Geklagt hat da niemand. Hier schon, und das obwohl sogar darüber informiert wurde und die private Nutzung untersagt war:
https://www.focus.de/finanzen/recht...eberwachen-und-dann-kuendigen_id_7403105.html
Hier nochmal: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung...icht-anlasslos-mittels-keyloggers-ueberwachen
 
Und da man bei Schul-PCs die private Nutzung bestimmt nicht 100% ausschließt ist es auf jeden Fall illegal Screenshots der PCs anfertigen zu können - es hat nur evtl. noch niemand geklagt.
​Natürlich wird die private Nutzung im Schulunterricht ausgeschlossen!

​Schule!=Arbeitsplatz


Deine Links beziehen sich ja nur auf Leute die versuchen die SW auszumachen.
Und zu welchen, die sich ziemlich sicher dabei sind diese verwenden. Und, wenn du selbst mal googlest, sind das nicht wenige. Und du glaubst doch selbst nicht, dass die alle illegale Praktiken pflegen, mit denen nicht einmal diskret umgegangen wird?

am Arbeitsplatz mit verbotener privater Internet-Nutzung und damit PCs überwacht werden wo es eben nicht ausversehen zum lesen von EMails kommen kann. Also wenn die Leute darüber informiert sind und unterschrieben haben, am Arbeitsplatz nicht privat zu surfen. Das ist nicht unüblich bei vielen Arbeitsgebern und in so einem Fall darf solche SW eingesetzt werden.
​In der Schule kann es sicher auch nicht passieren, dass man ausversehen Mails liest, ganz einfach, da es nicht erlaubt ist.

​Es gibt sogar speziell für die Schulen die Software, nicht nur allgemein für Arbeitsplätze: https://www.netop.com/de/klassenraum-management-software.htm


Solche Software anzubieten ist nie illegal
Wieso lässt du dich dann beim TE aus? Geh zu den Lehrern und belehr diese. Ich kann dir per PN gerne ein paar Schulen zukommen lassen, könntest bestimmt ein paar erfolgreiche Klagen führen :freak:
 
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​Natürlich wird die private Nutzung im Schulunterricht ausgeschlossen!
Klar, aber wird es auch durchgesetzt ist die Frage. Oder passiert es einfach immer mal wieder das Schüler in einigen Stunden doch mal auf Facebook unterwegs sind? Dann wird es von der Schule nämlich trotz verbot gedultet und die Schule muss davon ausgehen, dass die private Nutzung stattfindet und daher ist die Überwachung dadurch automatisch verboten. Das ist am Arbeitsplatz das selbe: Wenn die private Nutzung zwar verboten ist, aber der Chef ist auch mal auf ebay unterwegs und sieht es auch mal bei einem Angestellten ohne etwas zu sagen, duldet die Firma es und muss es dann davon ausgehen, dass eben auch private EMails auf den PCs gelesen werden.

​Schule!=Arbeitsplatz
Was soll das sagen? Das Schüler keine Menschen sind, und daher für sie das Grundgesetz nicht gilt?

​In der Schule kann es sicher auch nicht passieren, dass man ausversehen Mails liest, ganz einfach, da es nicht erlaubt ist.
Ein Verbot ist nur dann genug, wenn es auch wirklich verfolgt wird und eben nicht, wenn die Schule es hin und wieder doch dultet, dass die PCs privat genutzt werden.

Wie gesagt: Solche Software anzubieten ist generell nie verboten - die Frage ist ob und wo man sie einsetzen kann. zB steht direkt auf deiner Seite, dass sie den Internetzugang sperrt, damit die Schüler in Ruhe lernen. Dadurch wäre ja schon sichergestellt, dass sie eben garkeine privaten EMails auf dem Schirm haben können in der Zeit, weil sie dafür ja Internet brauchen würden. Aber so eine totalüberwachungs-Software mit Screenshot und Keylogger die auch immer mal wieder facebook oder emails fotografiert ist garantiert 100% nicht legal im Einsatz.
 
Oder passiert es einfach immer mal wieder das Schüler in einigen Stunden doch mal auf Facebook unterwegs sind? Dann wird es von der Schule nämlich trotz verbot gedultet
Wenn die Lehrer es mitbekommen, wird es selbstverständlich nicht geduldet. Stoppt ein Schüler seinen Besuch bei FB nicht sofort, wenn er verwarnt wird, darf sich der Schüler gerne mal anschaun.
Aber so eine totalüberwachungs-Software mit Screenshot und Keylogger die auch immer mal wieder facebook oder emails fotografiert ist garantiert 100% nicht legal im Einsatz.
Dann dürfte die Software, die alles kann, ja definitiv nicht legal im Einsatz sein. Wieso wird diese dann überhaupt entwickelt? Zum Spaß natürlich... https://www.netop.com/de/klassenraum-management-software.htm

Solche Software anzubieten ist generell nie verboten
Wie schon erläutert, spricht dann ja nichts dagegen, wenn der TE, dem Lehrer so eine solche Software anbietet.
 
Wenn die Lehrer es mitbekommen, wird es selbstverständlich nicht geduldet. Stoppt ein Schüler seinen Besuch bei FB nicht sofort, wenn er verwarnt wird, darf sich der Schüler gerne mal anschaun.
Jo wie ich schon 2x sagte: Wenn man das Verbot auch umsetzt ist es erlaubt - sonst nicht.

Dann dürfte die Software, die alles kann, ja definitiv nicht legal im Einsatz sein. Wieso wird diese dann überhaupt entwickelt? Zum Spaß natürlich... https://www.netop.com/de/klassenraum...t-software.htm
Habe ich schon oft genug beantwortet, zB in #9 und #11. Es gibt die schon genannten Anwendungsfälle wo es erlaubt ist aber eben auch nur, wenn man ein Verbot hat was auch umgesetzt wird. Toleriert man Ausnahmen, ist das Verbot hinfällig und der Einsatz wird illegal. Weil ein verfolgtes Verbot kann eben nicht zulassen, dass "auch immer mal wieder facebook oder emails fotografiert" werden. Darum geht es ja genau: Verbote erlauben so eine Software nur dann, wenn man sie auch konsequent verfolgt. Wenn aber zB auf der Arbeit toleriert wird, dass Regeln des Vertrags gebrochen werden, werden die Regeln ungültig - auch wenn sie im Arbeitsvertrag stehen.

Wie schon erläutert, spricht dann ja nichts dagegen, wenn der TE, dem Lehrer so eine solche Software anbietet.
Das hab ich oft genug gesagt, oder?

Ums evtl. nochmal einfacher auszudrücken:
So eine Software ist nicht generell illegal.
Um sie aber legal einzusetzen, muss man viel beachten. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Rechner privat benutzt werden und hierfür reicht kein Verbot sondern es muss auch konsequent (!) verfolgt werden. Sobald man hin und wieder Ausnahmen zulässt ist das Verbot hinfällig und dadurch wird der Einsatz solcher Software automatisch illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich schon oft genug beantwortet, zB in #9 und #11. Es gibt die schon genannten Anwendungsfälle wo es erlaubt ist aber eben auch nur, wenn man ein Verbot hat was auch umgesetzt wird.
Du hast aber auch folgendes geschrieben (was ich auch zitiert habe):

Aber so eine totalüberwachungs-Software mit Screenshot und Keylogger die auch immer mal wieder facebook oder emails fotografiert ist garantiert 100% nicht legal im Einsatz.


​Dann scheint das ja geklärt zu sein und man könnte wieder zum Thema zurückzukehren.
 
und man könnte wieder zum Thema zurückzukehren.

Besser nicht, klingt nicht so überzeugend was der TE da von sich gibt.
 
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