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In Bezug auf die öffentliche Leichenbeschau (naja...beim Soccer ist es das ja quasi) könnte man, statt dem völlig deplatzierten Public Viewing, einfach den korrekten englischen Begriff des "Public Screenings" verwenden....in dem Fall hat das in der Tat nichts mit Sprachentwicklung sondern mit völliger Unwissenheit zu tun. Es ist ja was anderes, wenn man vermeintlich englische Begriffe eindeutscht oder international standardisierte Begriffe verwendet. Hier sollte der Unwissenheit kräftig entgegengewirkt werden. Denn sorry....mit solchen falsch genutzten Begriffen wie Public Viewing machen wir uns im englischsprachigen Ausland unbeliebt und/oder völlig lächerlich.
An völlig normaler Sprachentwicklung ist ja nichts auszusetzen - Sprachen sind ja keine Konstante - aber künstliche Begriffe aus Unwissenheit falsch zu verwenden, geht dann doch zu weit. Ähnlich geht es mir mit dem Begriff "Lag", welcher sich ja in der Regel aufs Internet/Netzwerk und damit verbunden auf Verbindungsverzögerungen bezieht. Das dieser Begriff jetzt neuerdings für jede Art des "langsam laufenden" Computers verwendet wird, finde ich auch mächtig deplatziert.
Ich bin wirklich anglophil - sollte man als Englischlehrer auch sein. Aber manche Dinge müssen eben nicht sein.
@Spock: Danke für dieses interessante und absolut berechtigte Thema!
Obwohl der Europäische Gerichtshof vor kurzem in einem Urteil bestätigte,
Bis mit diesem Thema also wieder der Rechtsweg beschritten wird, vermeint Valve sich im Rahmen der Legalität zu befinden, zumal bereits in einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Online-Aktivierung und Accountbindung von Half-Life 2 ein Ausweg vorgegeben wurde. Konkret heißt es in dem Urteil:
...Bis zu dem Zeitpunkt, in dem zu diesem Thema erneut der Rechtsweg beschritten wird, befindet sich Valve, nach eigener Aussage, im Rahmen der Legalität. Deweiteren wurde schon zur Online-Aktivierung und Accountbindung von Half-Life 2 in einem älteren Urteil vom BGH klar Stellung bezogen: (jetzt das Urteil und nix von wegen "konkret")...
Satz auf zwei Sätze verteilt, lässt sich viel besser lesen...
Verwundern tut diese Haltung ohnehin nicht, denn der Gebrauchtmarkt ist Publishern mehr als nur ein Dorn im Auge – Nutzer eines solchen Angebotes wurden in der Vergangenheit schon einmal in die Nähe von Raubkopierern gerückt. Mittelfristig dürfte sich, sofern sich an der Rechtslage nichts ändert, daher trotz des eigentlich vielversprechenden Urteils für Nutzer von Steam und Co nichts ändern.
Aua, wirklich. Tut? Tut das wirklich Not? Das hat man mir in der Grundschule schon ausgedroschen...
..."Diese Haltung verwundert ohnehin nicht, denn der Gebrauchtmarkt ist Publishern mehr als nur ein Dorn im Auge - Nutzer eines solchen Angebotes wurden in der Vergangenheit schon einmal in die Nähe von Verletzungen von Urheberrechten gerückt.
Man man man. Wirklich. Das habe ich gerade mal so dahingeschrieben, nicht lange drüber nachgedacht und trotzdem bin ich der Meinung, dass die Sätze so um einiges besser lesbar sind...
Die von Lapje angekreideten Fehler (Beitrag 24) wurden noch vor Veröffentlichung seines Beitrages (wohl zu langsam getippt ;-)) korrigiert.
Auch das s von AGBs verschwand schon vor vielen Stunden, noch am 11.07.
Das ist nicht weiter seltsam.
Trotzdem Danke für die Hinweise auf die Fehler.
Ich denke unsere schnellen Korrekturen - in diesem Fall sogar schneller als von euch - zeigen, dass wir uns sehr um die Richtigkeit kümmern.
Für Meldungen weiterer Fehler sind wir offen, sodass wir die Verbesserungen einpflegen können.
Das ist ja schön dass ihr euch so schnell darum kümmert (meine ich ernst), aber sollte man hier als Schreiberling nicht schon vernünftige Beiträge abliefern? Fehler können sich natürlich immer einschleichen, da würde sich auch keiner drüber aufregen. Aber was ich hier teilweise an "Ausdruck" finde ("tut", mehrfach verschachtelte Sätze usw), dann frage ich mich schon, ob jemand, der dafür auch noch Geld bekommt, nicht mehr können sollte...so etwas fällt vermehrt in Beiträgen auf...