Raubkopierer ?

Rockhound

Lt. Commander Pro
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Wollte mal fragen ob das Wort "Raubkopierer" nicht der falsche Ausdruck ist für jemanden der sich "Sicherheitskopien" anlegt ? :)

Das Wort "Raub" beinhaltet doch Gewaltanwendung, was ja hier nicht vorliegt.
Es klingt nur besser denke ich wenn man es in den Medien & Co. propagiert!

Wie wäre es mit einem neuem Wort?

Vielleicht "Diebkopierer" :)

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Die Industrie nimmt das Volk aus.. ..hebeln WIR die Industrie aus!
 
ich würde das mal so erklären ein räuber knackt ja meistens was. ein schloß z.B und ein RAUBkopierer knackt ein kopier schutz also so würde ich das erklären. :)
 
Hier mal was dazu von Wikepedia.de

"Raubkopie" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material.

Kritik am Wort "Raubkopie"
Nicht erst seit der umstrittenen "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der Filmindustrie ist das Wort "Raubkopie" in die Kritik geraten. Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas mit Gewalt weggenommen wird. Solche Kopien sind aber weder ein Verbrechen, noch wird dort jemandem etwas mit oder ohne Gewalt, gegen seinen oder mit seinem Willen genommen, da das Original immer noch existiert, wenn eine Kopie angefertigt wurde. Der Begriff "Raubkopie" wurde von Lobbygruppen oft auch auf legale Privatkopien angewendet. Besser erscheinen in diesem Zusammenhang die Wörter Schwarzkopie für illegale Kopien, Unterlizenzierung für zuwenige erworbene Softwarelizenzen (der wohl häufigste Fall von "Raubkopien" in Unternehmen) oder auch Privatkopie für legale Kopien. Mit dem gleichen Ziel der Kriminalisierung und sprachlichen Ablenkung haben Lobbygruppen in den Medien eine Verbindung zwischen dem Wort Piraterie und Urheberrechts-Themen geschaffen, welche vorher völlig unbekannt war.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff "Raubkopie" nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von "rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".
 
Genau das denk ich auch. Die falschen Begriffe verwirren viel Unwissende und schüren nur Angst!
Ist bei dem Wort "Droge" ähnlich!
 
@-RGC-excoutor
Nein, das wäre ein Einbrecher oder ein Dieb.;)

Ein Räuber versucht unter Anwendung von Gewalt sich einen Vorteil zu verschaffen.
(Raubmord, Raubverbrechen, Räuber,...)
 
Vielleicht sieht man ja das Eindringen in den Programmcode oder das Kopieren als Gewaltanwendung gegen das Programm an :D
 
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen


aber das letzte trifft ja auch auf ein raubkopierer zu oder? @Sherman
 
-RGC-excoutor schrieb:
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen


aber das letzte trifft ja auch auf ein raubkopierer zu oder? @Sherman
Aber der erste Teil nicht und der letzte würde unter den Begriff Diebstahl fallen. Trotzdem ist es doch völlig in Ordnung sowas Raubkopie zu nennen, denn eine Sauerei ist es allemal.
 
Das wäre jetzt was für die Philosophen.:D *sichdasLebenleichtmach*

Aber eigentlich stimme ich eher Wasserspeier zu.
 
"Raubkopierer" ist falsch.

Warum nicht "Klaukopierer"?

Übrigens sagt man auch "Panzerknacker" und nicht etwa "Panzerräuber"... :)
 
Ist mir nie aufgefallen - aber macht Sinn. "Raub" beinhaltet ja tatsächlich Gewaltanwendung.
 
Naja, die Programmierung eines Cracks, bzw. die Umgehung eines Kopierschutzes kann man ja schon irgendwie als Gewaltausübung am Original verstehen. :evillol:
 
Zum Thema Raubkopierer oder wie man es auch immer bezeichnen mag, meine Meinung, ohne jedoch rechtliche Finessen hierbei in Erwägung zu ziehen:

Jemand, der sein Eigentum gegen die Wegnahme durch andere schützt, egal wie, womit oder wodurch auch immer, tut das mit Recht.

Die Wegnahme (mal Diebstahl neutral bezeichnet) einer Sache wird heute immer noch schwerwiegender angesehen als der Klau geistigen Eigentums.

Würde man das auf die gleiche Ebene stellen, gäbe es keine Diskussionen mehr.

Raubt, oder klaut man anderen einen Computer, kommt man vor den Kadi.

Raubt, oder klaut man anderen das Programm, ist das cleveres Umgehen eines Kopierschutzes, das als Husarenstück -bestenfalls noch als Kavaliersdelikt- bezeichnet wird.

Wo ist hier die Moral?
Jeder(!) der illegal Kopien fertigt, egal für welche Zwecke, auch wenn sie nur für den Privatbedarf sind, müsste meines Erachtens genauso bestraft werden, wie derjenige, der einen Computer klaut, auch wenn er den nur für seinen Privatgebrauch nutzt.
Wo ist der Unterschied?

...und: wie das Kind heißt,
Raubkopie, Diebkopie, Kavaliersklau, Notdiebstahl, Panzerraub, Tresorknack
ob mit oder ohne Gewalt, bleibt sich doch letztendlich gleich.

Das Austüfteln eines Kopierknackschutzes und das Anwenden desselben ist in meinen Augen nichts anderes als das Aushecken, Ausarbeiten und die Durchführung eines Einbruchplanes in z.B. ein Kaufhaus.

Somit kann das Ergebnis und die Folge des Handelns daraus zwangsläufig auch nur das Gleiche nach sich ziehen, nämlich Strafe nach gesetzlichen Bestimmungen.

Würden nach diesen Grundsätzen alle handeln, ich bin mir ziemlich sicher, alles wäre heute viel preisgünstiger zu haben.

Sicherheitsmaßnahmen haben ihren Preis, die wir letztendlich alle bezahlen.

Und nochmal: warum bezeichnet man etwas als Raubkopie?
In meinen Augen ist das, um was es geht, vollzogener Diebstahl, der bestraft werden muß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Rockhound schrieb:
Wollte mal fragen ob das Wort "Raubkopierer" nicht der falsche Ausdruck ist für jemanden der sich "Sicherheitskopien" anlegt ?
Ich finde es interessant, dass du das Wort "Sicherheitskopien" in Anführungszeichen setzt.

Ich kanns nämlich irgendwie einfach nicht nachvollziehen, dass Raubkopierer so schwer von Begriff sind. Sie tun etwas illegales, gehen aber "auf die Strasse" (heutzutage sind's halt Internet-Foren) und wollen sich dafür einsetzen, dass ihr Tun möglichst legal wird, bzw. dass die Begrifflichkeiten verharmlost werden. Kann man nicht einfach die Software legal beziehen wie andere Dinge auch? Oder klauen die Raubkopierer auch Hardware aus den Läden?

Zu der eigentlichen Frage: vielleicht ist der Begriff tatsächlich nicht perfekt gewählt. Aber wieviele Worte der Umgangssprache sind nicht 100% passend? Beispiele: Hubstapler: ist das ein Netzerktechniker, der Hubs stapelt? Hmmm, im Moment fallen mir grad keine anderen Begriffe ein, aber es gibt viele...
 
Ich finde die Kampagne der Musik- und Filmindustrie ehr fragwürdig. Die Titulierung als "Verbrecher" ist zumindest in dieser pauschalisierten Form nicht richtig und auch nicht hinzunehmen. Es handelt sich nämlich nicht um ein Verbrechen, wenn man eine Kopie macht.

Verbrechen sind gemäß dem StGB nur solche straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr bedroht sind; alles andere sind Vergehen. Das Urheberrecht ist Sonderstrafrecht.

Nun zu den strafrechtlichen Begrifflichkeiten im einzelnen:

Diebstahl (§ 242 StGB) ist der Grundtatbestand. Darin geht es um die Wegnahme eine fremden, beweglichen Sache. (Wegnahme = Bruch fremden und gleichzeites Begründen neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams; Gewahrsam = tatsächlich ausgeübte Sachherrschaft, die vom Sachherrschaftswillen getragen ist).

Es gibt dann verschiedenen sog. Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele, die strafverschärfend wirken (im Gegensatz dazu stehen Privilegierungen, die bei Vorliegen strafmildernd wirken).
Zu eben diesen Qualifikationen gehört auch der Raub (§ 249 StGB). - Im Raub enthalten sind die klassischen Nötigungsmittel (§ 240 StGB): Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel etc. - Gewalt ist die Handlung, die eingesetzt wird, um einen vorhandenen oder erwarteten physischen oder psychischen Widerstand zu überwinden; dabei gibt es willensbeugende und willensausschließende Gewalt (vis compulsive und vis absoluta). Entscheidend ist, das eine direkte Kausalität zwischen Wegnahmehandlung und Gewaltanwendung vorhanden sein muß, sprich: Die Gewalt muß angewandt werden UM die Sache wegzunehmen.

"Raubkopie" ist ein eingebürgerter Begriff, unter dem sich jeder was vorstellen kann, ist aber juristischer Schwachsinn.
 
Raubkopierer hat sich die Musikindustrie ausgedacht um ein möglichst abschreckendes Wort zu finden.

Find ich scheiße alles! Vergewaltiger begehen die schlimmsten menschlichen Verbrechen die es gibt und die bekommen weniger Strafe als Raubkopierer. Das ist doch scheiße.

Mein größter Wunsch ist, dass die Musikindustrie komplett pleite geht.
Mal sehen, was die dann fürne Lösung finden!
 
Raubkopierer bekommen eine grössere Strafe weil du die Industrie bescheisst. Das is genauso wie Steuerhinterziehung.
Bei einer Vergewaltigung machst du ja nur das Leben eines einzelnen "Durchschnittsmenschen" kaputt.

Traurig aber wahr!
 
Ähm also "Raub" oder Diebstahl ist halt so ne Sache...
Wenn klein Harrald in seinem stillen Kämmerlein sitzt und nicht gekaufte Musik hört hat keiner Schaden, im Vergleich zu Diebstahl etc. wo der Gegenstand einer Person WEGGENOMMEN wird d.h. er hat ihn hinterher einfach nicht mehr.
Der Besitzer der Musik hat allerdings noch seine Musik,kann sie weiterhin hören und verkaufen. Wartet ab, in paar Jahren können alle so gut singen dass wir die musik selber machen, dann ist das auch illergal :D

Ich kann mir ja auch papier und bleistift schnappen und die mona-lisa abpinseln das is genau so ne kopie wie musik kopieren, nur störts keinen ausser man verkaufts als Orginal.

Will ja nix schön reden aber wie da ein Theater drum gemacht wird dass sich Plattenbosse nur 25 statt 35 Privatjets leisten können da finde ich Vergewaltiger weitaus schlimmer,wer Betroffene kennt weiss, wie sehr sowas einer Person schadet.
Wenn dann einer sagt "Raubkopierer müssen schlimmer bestraft werden" geht einem schon der Kragen hoch.
 
Green Mamba schrieb:
Naja, die Programmierung eines Cracks, bzw. die Umgehung eines Kopierschutzes kann man ja schon irgendwie als Gewaltausübung am Original verstehen. :evillol:

Eine umgehung des CD-Abfragealgorythmus am Original. :D
Nur seh ich da keine Gewaltausübung, oder kann man der Datei anschauen, das die Geschlagen und mißhandelt wurde :D
 
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