Gewinnabsicht ist es trotzdem, wenn du die falsche GPU verwendest ist es halt dein unternehmerischen unvermögen, das keinen gewinn ausspuckt. du wirst dich wundern, wieviele firmen gegründet werden und jahrelang nichts weiter als verluste produzieren und ja, am ende geht es auch daraum den gewinn möglichst niedrieg zu halten, um möglichst wenig wenig unternehmenssteuer zu bezahlen.
wenn du eine idee hast, ein gewerbe anmeldest und die idee schlecht war oder viele rückläufer hast und dadurch keinen gewinn erwirtschaftest, ist das dein unternehmerisches risiko, dann bist du dazu nicht geeignet, trotzdem musst du ein gewerbe anmelden und auch den verlust steuerlich geltend machen. es gibt firmen die machen milliarden umsätze und gewinne im einstelligen tausender bereich oder weniger (siehe amazon vor einigen jahren).
ich wäre vorsichtig mit derartigen logiken, das ist schnell steuerhinterziehung. wenn du an sowas rangehst unterstellen finanzämter erstmal gewinnabsicht, da du das produkt (rechenleistung) nicht einmal verkaufst, sondern es regelmäßig verkaufst und dafür einen erlös bekommst.
auch hier zu argumentieren wird nicht helfen, dem finanzamt muss man erstmal das gegenteil beweisen, das es keine gewinnabsicht war oder gewerblich betrieben wurde.
ein anderes beispiel ist vielleicht greifbarer:
du gehst zu einem laden und hilfst bei der inventur, an 3 tagen für jeweils 3 stunden, bekommst dafür 10€/Stunde. Dein chef meldet dich nicht an und du führst die einnahmen nicht in deiner steuererklärung auf. sowas nennt das finanzamt/zoll schwarzarbeit. das durch deflation nun mit den 90€ mehr einkaufbar ist, als vor 6 Monaten konntest du auch nicht wissen, aber deine 10€ sind nun mehr wert. vielleicht ist es so verständlicher.
ach ja, deine rechnung mit den stromkosten geht auch nicht auf. Solange du kein Gewerbeanmeldest und die Stromkosten für dein Nachweisen kannst (Nachweisen in Form einer Rechnung vom EVU, bedeutet ein extra Zähler der geeicht und verplombt ist), kannst du die Stromkosten nicht so einfach gegenrechnen. Du hast 300€ durch Mining Gewinn gemacht? Herzlichen Glückwunsch, dann musst du die 300€ auch Versteuern. Nochmal: Stromkosten sind nur verrechenbar wenn du diese NACHWEISEN kannst. Glaube kaum das du das kannst. Deine 256€ ist damit auch überschritten und ob Mining unter §22 Nr. 3 EstG fällt ist bisher auch noch nicht in Stein gemeißelt.
wenn du im jahr 60.000€ durch deinen hauptberuf verdienst. hast du am ende netto 35.265,59€ raus (0,9% kv-zusatz, steuerklasse 1, 2018, keine kirchensteuer). sagen wir, du erwirtschaftest durch mining nochmal 550€, also hast du einen bruttoverdienst von 60.550€, also netto 35.540,07€. zeigst du den gewinn weder in deiner steuererklärung an, noch hast du ein gewerbe angemeldet, um den gewinn über eine EÜR in deine steuererklärung einfließen zu lassen, hast du faktisch 274,48€ Steuern und Sozialabgaben hinterzogen, klingt nach wenig, ist aber bereits Betrug, also Sozialversicherungsberug und Steuerhinterziehung.
Nochmal, ob der Staat weiß, ob du das als Hobby machst oder als Gewerbe ausübst, ist erstmal hinfällig es wird dir eine Gewinnabsicht UNTERSTELLT, die DU widerlegen musst, da du sonst steuerpflichtig ist. Du hast faktisch Geld erwirtschaftet, in dem du eine Arbeitskraft eingesetzt hast, einen Computer derart zu programmieren (damit will ich sagen, das es ausdrücklich nicht um Spekulation mit Aktien und Währungen geht).
Anderes Beispiel zur Unterstellung des Staates: Du wurdest geblitzt mit deinem Auto, der Staat unterstellt dir, das du zu schnell gefahren bist, du behauptest, du hast dich an alle vorschriften gehalten, das nützt dir nichts, solange du es nicht beweisen kannst.
aber wie gesagt, mir ist das egal, was ihr macht und wie ihr das finanzamt bescheißt, ihr könnt euch das schön argumentieren wie ihr wollt, wenn der zoll/steuerfahndung vor der tür steht oder ein brief vom finanzamt auftaucht braucht keiner hier sagen, er hätte es nicht gewusst.
eine gewerbeanmeldung tut auch gar nicht weh, kostet nur etwas zeit. OB etwas steuerfrei ist oder nicht entscheidet am ende des tages immernoch das gesetz und das finanzamt. aber ich hab genug hier gesagt, muss jeder selber für sich entscheiden.
Nochmal so als Tipp für alle: Gewerbe anmelden hat auch weitere Vorteile:
Man kann seine Stromkosten als "Verlust" verbuchen lassen und man kann die Anschaffungskosten des Computers über 3 Jahre abschreiben und und und.
und für alle die schwarz Mining betrieben haben, können dies auch noch Rückwirkend beim Finanzamt anmelden, mit einer berichtigten Steuererklärung, in der Regel sollte man Straffrei rauskommen und nur den Betrag nachzahlen, den man "vergessen" hat anzugeben.
Ansonsten wünsche ich viel Spass beim "Schwarz-Mining". Beim Filesharing hat ja auch niemand geglaubt, das es einen mal trifft und da hat es auch einige VIEL lehrgeld gekostet.