Der Nachbar
Vice Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 7.043
AW: Frage, Rechte, Pflichten für Arbeitnehmer
Wo hast du deine Abschlussprüfung zum IT Systemkaufmann gemacht?
Sicherlich bei der IHK.
Zu der Auszubildendenfrage. Ist euer Betrieb eingetragen und kann er Im Rahmen des BBIG ausbilden?
Ich fange es zwischen deinen Ausbildungszeilen zu bezweifeln und will es lieber auch garnicht wissen.
Da du das Problem hier schilderst und nicht mit deinem Chef besprichst, scheint es in der Vertrauenskommunikation zwischen der Arbeitgeber und Arbeitnehmerebene schlecht zu laufen.
Du hast drei Möglichkeiten. Ein positives Vertrauensgespräch über deinen zukünftigen Arbeitsbereich und Ziele in diesem Unternehmen suchen, alles schlucken und sich unterordnen oder sich um einen anderen Job kümmern und kündigen.
Etwas zu den Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber kann dich auch eine Stunde vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn in die Firma berufen, wenn Vorbereitungen im Rahmen der Arbeit anliegen. Natürlich gilt diese Zeit als Arbeitsleistung und sollte entsprechend entlohnt werden. Alles andere ist positives und zuverlässiges Erscheinen vor Arbeitsbeginn.
Wo hast du deine Abschlussprüfung zum IT Systemkaufmann gemacht?
Sicherlich bei der IHK.
Zu der Auszubildendenfrage. Ist euer Betrieb eingetragen und kann er Im Rahmen des BBIG ausbilden?
Ich fange es zwischen deinen Ausbildungszeilen zu bezweifeln und will es lieber auch garnicht wissen.
Da du das Problem hier schilderst und nicht mit deinem Chef besprichst, scheint es in der Vertrauenskommunikation zwischen der Arbeitgeber und Arbeitnehmerebene schlecht zu laufen.
Du hast drei Möglichkeiten. Ein positives Vertrauensgespräch über deinen zukünftigen Arbeitsbereich und Ziele in diesem Unternehmen suchen, alles schlucken und sich unterordnen oder sich um einen anderen Job kümmern und kündigen.
Etwas zu den Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber kann dich auch eine Stunde vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn in die Firma berufen, wenn Vorbereitungen im Rahmen der Arbeit anliegen. Natürlich gilt diese Zeit als Arbeitsleistung und sollte entsprechend entlohnt werden. Alles andere ist positives und zuverlässiges Erscheinen vor Arbeitsbeginn.