rechtliche Frage bezüglich Fehlbehandlung bei PlasmaSpende

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sylvio2000

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Einem Kumpel von mir ist folgendes passiert:

Er geht ein mal die Woche zum Blutplasma-Spenden. Heute war er wieder da und als die Arzte das Blut wieder zurück in den Körper geleitet haben war die Kanüle falsch angebracht und das Blut (ca. 0,3 l) sind anstatt in die Vene, unter die Haut gekommen. Nun hat er einen blauen Arm vom Handgelenk bis hoch zu den Muskeln. Er ist erstmal arbeitsunfähig und hat starke Schmerzen.

Ist es möglich das Krankenhaus zu verklagen? Er hat dort nichts unterschrieben bezüglich "auf eigene Gefahr" oder ähnliches.
Hat er Chancen auf Schadensersatz?
 
Da würde ich bei einem Anwalt fragen und nicht in einem Forum, da hier wohl keiner befugt, ist eine Rechtsberatung durchzuführen.
 
Sehe ich genauso. Mit nem Anwalt ist er besser beraten. Worauf will er denn hinaus?
Will er die riesen Schadensersatzklage anzetteln? Glaub das (und wegen sowas) kannst vergessen - Wir sind hier in Deutschland, nicht in den Staaten :D ;)
 
wenn ich mich nicht täusche ist es bei einer Plasma-/Blutspende so, dass durch seine Einwilligung sich eben Blut/Plasma zu spenden sein Recht auf Unversehrheit einschränkt. Bevor eine solche Spende durchgeführt wird, wird der Spender über evtl. auftreten könnende Nebenwirkungen (Ohnmacht,Blutergüsse) informiert und gefragt ob er Bluter sei oder Gerinnungshemmende Medikamente nimmt.
Wenn er dann einwilligt (egal ob mündlich oder schriftlich) hat er für die evtl. auftretenden Nebenwirkungen keine rechtliche Handhabe gegen den Arzt.

So kenn ich das durch das "Blutspende-Merkblatt" des DRK kann mich aber natürlich auch täuschen (bin ja kein Jurist).
 
ähhm, mal was anderes wieso geht der jede woche zum blut spenden???

Das ja wohl ein bisschen heftig oder ? normalerweise darf man alle 2 oder 3 Monate zum blutspenden!!!
 
plasma spenden kann man alle 3tage, blut spenden nur alle 8-12 wochen.
du gibst bei der plasma spende nicht so viel flüssigkeit ab, bzw. fast keine da du kochsalzlösung als ersatz bekommst.
 
Original erstellt von Kongo-Otto
wenn ich mich nicht täusche ist es bei einer Plasma-/Blutspende so, dass durch seine Einwilligung sich eben Blut/Plasma zu spenden sein Recht auf Unversehrheit einschränkt. Bevor eine solche Spende durchgeführt wird, wird der Spender über evtl. auftreten könnende Nebenwirkungen (Ohnmacht,Blutergüsse) informiert und gefragt ob er Bluter sei oder Gerinnungshemmende Medikamente nimmt.
Wenn er dann einwilligt (egal ob mündlich oder schriftlich) hat er für die evtl. auftretenden Nebenwirkungen keine rechtliche Handhabe gegen den Arzt.

So kenn ich das durch das "Blutspende-Merkblatt" des DRK kann mich aber natürlich auch täuschen (bin ja kein Jurist).

Du sprichst hier von Nebenwirkungen aber um diese geht es hier nicht sondern um ein Fehlverhalten von einem Arzt.

LG Hüpfal
 
Wenn ein Arzt dir Blut/Plasma abnehmen will muss er dir ne Nadel in die Vene stechen oder?
Bei diesem Vorgang kann es immer mal vorkommen, das er die Vene durchsticht oder nicht richtig trifft. Das wird einem vorher gesagt (sollte zumindest) und wird als mögliche Folge (Nebenwirkung) angesehen.
 
AhA kann mir zwar nicht vorstellen das man das zu den Nebenwirkungen zahlt aber wird schon so Stimmen.

LG Hüpfal
 
So ein Venensurchstich zählt immer als Nebenwirkung, zumindest kenne ich das so aus eigener erfahrung, denn mir ist es auch passiert.
Jedoch bist du in der zeit wo du da bist über die Krankenversichert --> sprich bekommst von denen salben oder arztbesuche, die dann nicht auf deine Krankenkasse laufen.

Aber gerichtlich wird man da wohl er wenig bis keine chancen haben.
 
Also mal ehrlich, warum geht man denn Blut oder Plasma spenden? Weil man Leuten helfen will! Das dabei mal etwas schief geht ist logisch und sollte jedem klar sein und wenn man jetzt das Krankenhaus/die Blutspendeeinrichtung verklagt, kann diese das eine Menge Geld kosten, was eurem Vorhaben anderen Leuten zu helfen, definitiv im Wege stehen würde. Ausnahme ist wenn der Arzt unter Vorsatz handelte, wovon ich einfach mal nicht ausgehe.
 
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