P
Plutos
Gast
Das wäre ja noch schöner...nein, so ist es nicht. Der Haken ist ein geringfügig anderer: deine eigenen Anwaltskosten musst du natürlich erstmal auslegen (kein Anwalt der Welt wird für dich tätig, wenn du ihm in Aussicht stellst, dass er sein Geld von der sicherlich unterliegenden Prozessgegnerin auf Hartz IV bekommen wird; der will schon erstmal von dir Kohle sehen). Und diese Kosten bekommst du in diesem Fall eben nicht zurück - auch wenn du einen Anspruch darauf hättest.Audi 80 schrieb:ja mir ist schon klar, dass bei einem Rechtsstreit immer der Verlierer zahlen muss, aber ist es nicht da das wenn der Verlierer Hartz4 bekommt und nicht Zahlen kann die Kosten auf mich abgewältzt werden ?