Rechtliche Frage wegen Ärger nach Verkauf eines Autos

Audi 80

Banned
Registriert
März 2015
Beiträge
1.458
Hallo Leute, ich brauche mal einen Rechtlichen Rat bezüglich einer Sache die mich hier gerade etwas aufregt.

Hier die Geschichte:
Ein Kumpel von mir hat sich ein neues Auto gekauft weil ein alter Chrysler Stratus LE nicht mehr anspringen wollte, der Wagen hat noch ein gutes Jahr Tüv gehabt und er wollte ihn verschrotten, da habe ich gesagt, ich würde den Wagen gerne haben bevor er ihn verschrottet. Daraufhin hat er mir den Wagen geschenkt. Ich habe den Wagen mit einem Anhänger abgeholt und ihn mir angeschaut, (bin selber KFZ-Mechaniker) es mussten nur Zündkerzen erneuert werden und der Wagen lief wieder.

Da der Wagen nun wieder lief und ich wusste, dass mein Kumpel den Wagen in der regel immer gut gepflegt hatte, habe ich ihn ins Internet für 899,- Euro VHB gesetzt.

Es Meldete sich eine Frau die Interesse an dem Fahrzeug hatte, aber darauf bestand den Wagen von einer Werkstatt durch checken zu lassen um auf Nummer sicher zu gehen, dass der Wagen in Ordnung sei, da ich dem Wagen soweit vertraute stimmte ich dem zu. Mir wurde dann noch gesagt das sie das Geld erst in ca. 10 Tagen hätte ob ich ihr den Wagen solange zurück halten kann sie würde ihn zu 100% nehmen, auch da habe ich eingewilligt.

Am Mittwoch ist sie dann mit Kurzzeitkennzeichen gekommen und wir sind in eine Werkstatt hier im Ort gefahren die den Wagen kurz gecheckt haben, bis auf ein paar Kleinigkeiten haben die auch nichts gravierendes gefunden, wie ein defektes Standlicht, ein ausgeschlagener Spurstangenkopf und etwas Rost an der Motorhaube.

Dann sind wir wieder zu mir gefahren wo wir uns auf einen Preis von 750,- Euro geeinigt haben, sie hatte aber nur 400,- Euro dabei weil der Freund den Rest noch nicht überwiesen hatte, ich willigte dann ein ihr das Fahrzeug mitzugeben aber den Brief erst mal zu behalten. Wir haben im Vertrag Festgehalten, dass die Restlichen 350,- Euro überwiesen würden und ich dann den Brief per Post nachsenden würde.

Heute bekam ich dann einen Anruf von ihr in dem Sie mir schilderte, der Tankeinfüllstutzen des Fahrzeuges sei wohl durchgerostet und die Reparatur bei Chrysler würde über 600,- Euro kosten, daher fordert sie den Brief so ein und will die restlichen 350,- Euro nicht mehr bezahlen. Daraufhin habe ich erst mal gesagt, das höchste der Gefühle auf was ich mich einlassen würde ist, wir einigen uns auf die Hälfte von 175,- und ich würde den Brief versenden, daraufhin meinte sie das könne sie sich nicht leisten weil sie von Hartz 4 lebt und forderte eine sofortige Entscheidung am Telefon von mir. Ich habe daraufhin nur gesagt ich sage jetzt erst mal gar nichts ich muss mir das überlegen 1 bis 2 Tage.

Mein Problem ist jetzt, ich kann den Wagen auch nicht zurück nehmen da ich schon ein anderes Auto als Projekt gekauft habe und daher keinen Platz mehr habe, außerdem will ich ihn eigentlich nicht zurück haben, wenn ich ehrlich bin. Ich mein ich habe den Wagen doch in gutem Gewissen verkauft, ich habe mich sogar darauf eingelassen ihn von der Werkstatt checken zu lassen und selbst die haben ja nichts gefunden, außerdem handelt es sich ja irgendwo um einen Privatkauf und Kauf wie gesehen, soll nicht heißen das ich die Dame abzocken will, aber wir haben immerhin einen Vertrag und ich habe den Wagen checken lassen, also müsste mir doch mein Geld zustehen oder ? Außerdem bin ich ja schon so Freundlich und erlasse ihr die Hälfte der 350,- Euro.

Daher die Frage wie sollte ich mich da verhalten oder wie würde das wohl rechtlich ausgehen ?
mfg
 
Es würde ausgehen wie in 99% der "Nachverhandler"-Fälle...zunächst wird groß gefordert und gedroht, lässt man's dann darauf ankommen, hört man nie etwas von dem angekündigten Anwalt.
Ihr habt jetzt allerdings blöderweise eine gewisse Pattsituation...sie kann dich zwar nicht effektiv belangen, deine (Rest)Forderung an eine Hartzerin kannst du aber letzten Endes auch nicht eintreiben, weil es eben nichts zu holen gibt (und die ausstehenden 350€ auch einfach keine größeren Anstrengungen rechtfertigen).

Was ich machen würde: Auto zurückverlangen, weil nicht (vollständig) bezahlt, und einfach an wen anderes verkaufen. Wahrscheinlich sind dann auf einmal doch noch 350€ da...und wenn nicht, zu dem Preis - eigentlich hast du dich ja schon mit 575€ abgefunden - nimmt das wahrscheinlich selbst jeder "Wir kaufe ihren Auto"-Visitenkartenhändler mit Kusshand.
 
Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag (z.B. von Mobile oder ADAC) genutzt?
Falls ja und man es richtig ausgefüllt hat ist die Gewährleistung ausgeschlossen (also gekauft wie gesehen) => Du bist fein raus und kannst die vereinbarte Summe verlangen (ggf. auch gerichtlich), auf keine Diskussionen/Verhandlungen einlassen
falls nein => dumm gelaufen
 
Hallo, erstmal danke für die Antworten.

@ Plutos, mein Problem ist ja ich habe kein Platz für den Wagen da ich schon ein anderes Auto gekauft hatte als Projekt, deswegen kann ich den Wagen nicht zurück nemen. Ich weiß auch nicht wie ich die Sache werten soll, ich glaube schon das es wohl stimmt was sie mir sagt ja, sie will ja den Wagen auch Haben und fordert den Brief ein, weil sie den Wagen so ja nicht anmelden kann.

@ XN04113, ja wir haben einen vorgefertigeten Privatkaufvertrag von Mobile.de verwendet, sie meinte aber es sei wohl gestern ein neues Gesetz erschieben das besagt ich hätte als Verkäufer für diese Mängel zu hafeten weil es sich um ein verschwiegenen Mangel handeln würde. Daher würde sie den Wagen in die Werkstatt Bringen und auf meine Kosten Reparieren lassen, was ich natürlich erstrecht nicht einsehe.

bzw. sagen wir mal so kann mir irgendwas passieren wenn ich ihr den Brief jetzt nicht aushändige bis ich mein Geld sehe oder den Wagen nicht zurücknehme ?
 
Die Story "stinkt" doch noch hinten bis vorne. Erst lässt sie den Wagen checken, dann findet sich ganz schnell ein neuer Defekt und natürlich lässt jeder ein Auto, das deutlich weniger als 1.000 Euro kostet, bei einer Vertragswerkstatt reparieren. Wie bereits erwähnt ist der Gewährleistungsausschluss wichtig. Andererseits kann man als Käufer eines Autos für 750 Euro sicherlich nicht davon ausgehen, dass hier noch alles in super Zustand ist. Ob der Schaden wie geschildert vorliegt, würde ich jetzt zudem auch mal anzweifeln.
 
Audi 80 schrieb:
@ XN04113, ja wir haben einen vorgefertigeten Privatkaufvertrag von Mobile.de verwendet, sie meinte aber es sei wohl gestern ein neues Gesetz erschieben das besagt ich hätte als Verkäufer für diese Mängel zu hafeten weil es sich um ein verschwiegenen Mangel handeln würde. Daher würde sie den Wagen in die Werkstatt Bringen und auf meine Kosten Reparieren lassen, was ich natürlich erstrecht nicht einsehe.

Von einem neuen Gesetz ist mir nichts bekannt. Ich denke eher, die Käuferin spielt auf folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes an (wurde diesen Montag verkündet): Link. Das ist aber hier nicht relevant, da gilt nur für gewerbliche Verkäufer.

EDIT: Du schreibst, du reparierst gerade noch ein Auto. Wenn du das regelmäßig machst, dann stellt sich die Frage, ob du überhaupt als Privatperson verkaufen darfst oder ob das nicht schon als Gewerbe zählt. Ich zitiere mal von hier: <<Privatverkäufer verkaufen gelegentlich verschiedene Artikel aus ihrem Privatbesitz, die Sie nicht mehr benötigen. Gewerblich handeln Sie dann, wenn Ihre Tätigkeit dauerhaft und auf eine Gewinnerzielung hin angelegt ist.>>
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Ich bin halt hobby schrauber und schraube gern den Wagen den ich gekauft habe ist ein Audi 200 Avant den ich mir selber aufbauen möchte, daher brauche ich den Platz, den Wagen von neinem Kumpel habe ich ja nur genommen wiel er ihn verschrotten wollte, und mir das zu schdae war zumal ich ja nur Zündkerzen erneuern musste, sonnst mache ich das eigentlich nicht Autos zu verkaufen.

Ich weiß halt nicht was ich davon so ganz halten soll, bzw. wie sollte ich mich verhalten jetzt ?
 
Wie schon gesagt sollte man die Gewährleistung auch bei einem Privatverkauf ausschließen.
Aber erst einmal existiert ein gültiger Kaufvertrag und solange sie nicht den ganzen vereinbarten Kaufpreis zahlt hat sie auf das Auto auch keinen rechtlichen Anspruch, eine Ratenzahlung wurde ja nicht vereinbart. Das einfachste wäre wegen Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Teilzahlung einzufordern auf keinen Fall den Brief wegschicken.
Ist wahrscheinlich die beste Lösung. Wenn sie den restlichen Betrag überweist und den Brief bekommt nimmt sie womöglich noch die Gewährleistung in Anspruch wegen irgendwelchen Defekten, weil du sie nicht ausgeschlossen hast.
 
wie meinst du das @ Klaas ?

Problem ist ja dann kommt sie an und will das Auto zurück geben und ihr Geld wieder haben, dass geht halt aus oben genannten Gründen nicht.
 
Manche Menschen könnten so weit gehen und der Person eine Betrugsabsicht unterstellen.
Das ist doch durchaus etwas, was mal näher untersucht werden kann.
Eine Strafanzeige ist kostenlos und erfordert wenig Aufwand, kann jedoch gelegentlich zu einem plötzlichen Umdenken führen.
 
Der Betrugsanzeige-Vorschlag ist doch voller Schwachsinn!

Erstens besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung in diesem Fall, zweitens dauert es mindestens 2 Wochen bis die Käuferin die Post bekommen würde und drittens fehlt wohl der Vorsatz, denn Keiner der Beteiligten hatte sich wohl den Tankeinfüllstutzen vor der Preisabsprache (=vereinbarter Kaufpreis) angesehen.
 
Und? Kein Grund, von einer Anzeige abzusehen.
Dass vermutlich kein Betrug nachweisbar ist, hat auf die Zustellung der Vorladung als Beschuldigte keinen Einfluss.
Je nachdem wie abgebrüht/erfahren/dumm/intelligent die Person ist, kann das eine Wirkung auf sie haben oder auch nicht.

Sicherlich ergeben andere Dinge mehr Sinn, allerdings schließen sich diese nicht gegenseitig aus.
Fristen setzen und anmahnen wäre sinnvoll.
 
ThomasK_7 schrieb:
Der Betrugsanzeige-Vorschlag ist doch voller Schwachsinn!

Ist das so?

ThomasK_7 schrieb:
Erstens besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung in diesem Fall, ...

Grundsätzlich ja.

ThomasK_7 schrieb:
...zweitens dauert es mindestens 2 Wochen bis die Käuferin die Post bekommen würde und ...

Na und?

ThomasK_7 schrieb:
...drittens fehlt wohl der Vorsatz, denn Keiner der Beteiligten hatte sich wohl den Tankeinfüllstutzen vor der Preisabsprache (=vereinbarter Kaufpreis) angesehen.

Und was ist, wenn es diesen Rost dort in der Form gar nicht gibt?


Die dahinterliegende Strategie, die @KlaasKersting hier vorgeschlagen hat, scheint aber völlig an dir vorbei gegangen zu sein. Ich sage nicht, dass ich diese Strategie gut finde - oder schlecht finde. Aber der TE hat durchaus die Nennung verschiedenster Optionen verdient.

@ Audi 80

Es gibt einen vermutlich gültigen Kaufvertrag, auf den kannst du dich doch erstmal berufen. Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt würde ich persönlich nicht akzeptieren und, falls bereits geschehen, nicht zahlen.

Warum du den PKW zurücknehmen solltest verstehe ich auch nicht.

Wenn die Dame den PKW gekauft hat, obwohl sie bereits wusste, dass sie sich als HartzIV-Bezieherin den vertraglich geschuldeten Kaufpreis nicht leisten kann, sind wir sowieso wieder zusätzlich im Strafgesetzbuch. Dazu natürlich die Frage, ob die zuständige Agentur für Arbeit darüber informiert ist und ob die Dame sich vielleicht in einer Privatinsolvenz befindet.

Ich sage das mal allgemein:
Ansatzpunkte, um der Käuferin das Leben auf legalem Wege so richtig unbequem zu machen, gibt es hier genug. Das klug und nicht zu deutlich zu kommunizieren wird das Schwierige sein.
 
Also so wie ich die Person einschätze glaube ich schon das es wohl stimmt und der Schaden existiert, ich kann es jedenfalls nicht abstreiten, da ich selber ja nicht in den Tank geschaut habe, deswegen bin ich ja auch bereit gewesen ihr die hälfte der 350,- Euro zu erlassen.

Wo sie hier war wirkte sie jedenfalls recht nett hatte auch ihre beiden Töchter dabei, die auch nett wirkten und sie hat mir auch erzählt das sie wohl schon ein Auto gekauft hatte, was wohl ein Totaler schrotthaufen war und nach 100km einen Motorschaden hatte, deswegen wollte sie ja auch den Wagen Checken lassen, worauf ich mich auch eingelassen habe.

Einerseits bin ich gerade am überlegen ihr einfach den Brief zu senden um dann meine Ruhe zu haben weil mir tun die 350,- Euro nicht weh, aber anderseits denke ich halt wir haben einen Gültigen Vertrag und der Wagen wurde sogar gecheckt, dass muss doch was wert sein und daher will ich eigentlich mein Geld haben. Daher Finde ich mein Angebot mit der hälfte der 350,- Euro für beide seiten Fair.

p.s. worauf ich halt keinen Bock habe nachher eine Rechnung von ca. 1000,- Euro von Chrysler + noch mal paar 1000,- Euro Gerichts- Anwaltskosten zu Tragen weil sie ja Hartz4 bezieht und das wohl dann zwangsweise auf mich abgeladen werden würde oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten eines Rechtsstreits trägt in aller Regel der, der verliert, komplett.

Würde ich jemandem einen alten PKW für wenig Geld verkaufen, und die Person würde für etwa genau so viel Geld eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen, ohne, dass ich eine Möglichkeit zum Eingreifen gehabt habe, würde ich durchaus auf die Schadensminderungspflicht verweisen. Eine derartige Reparatur ohne Grund bei einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen würde ich als massiv unangemessen bis zum Ende bekämpfen.

Ihr den Brief zuzuschicken, ohne, dass sie eine Erklärung unterzeichnet, dass dadurch dann aber wirklich und endgültig jegliche Ansprüche, auch unbekannte Mängel etc. abgegolten sind, würde ich jedenfalls nicht. Ohne eine solche Erklärung würde ich jedenfalls schreiben, dass ich den Mangel bestreite - immerhin wurde der Wagen überprüft (was sagt eigentlich die Werkstatt in der gecheckt wurde dazu?) - und die noch ausstehende Zahlung mit Fristsetzung erwarte.

Wie du dich verhalten sollst kann ich dir natürlich nicht sagen.
 
sie meinte aber es sei wohl gestern ein neues Gesetz erschieben das besagt ich hätte als Verkäufer für diese Mängel zu hafeten weil es sich um ein verschwiegenen Mangel handeln würde.
Von verschwiegenem Mangel kann wohl keine Rede sein, wenn der Wagen auf ihr Bestreben hin in einer Werkstatt geprüft wurde. Dafür gibt es hoffentlich (schriftliche) Beweise wie eine Checkliste.

Nur mal als Anregung:
- Die Zurückhaltung eines Teils des Kaufpreises war doch vermutlich geplant, um den Verkäufer unter Druck setzten zu können (meine Meinung)
- Selbst wenn du ihr mit dem Kaufpreis entgegen kommst, wer sagt denn, dass sie nicht versucht, dir die nächste Reparatur auch noch auf's Auge zu drücken.

Deshalb sehe ich nur 2 Möglichkeiten, die Gegenseite mit sanftem Druck wachzurütteln:
- Auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bestehen, nach Ablauf einer angemessenen Frist (14 Tage) konsequent einen gerichtlichen Mahnbescheid für wenig Geld beantragen. Unabhängig von der Übernahme anhängiger Reparaturkosten sehe ich die Zahlbarkeit des Kaufpreises als unstrittig an.
- Rücknahme des Autos anbieten und zügigen Verkauf an jemand anderes.

Den Brief gibts auf gar keinen Fall, bevor die Gegenseite nicht zur Vernunft gekommen ist!
 
Ich hege ebenfalls den Verdacht, dass die Frau das von Anfang an so geplant hatte.
Das KFZ wurde gecheckt, und zwar in einer von dir unabhängigen Werkstatt, und erst dann wurde der Kaufvertrag abgeschlossen. Und ich würde an deiner Stelle auf Erfüllung des Vertrags bestehen.

Der Anwalt deines Vertrauens wird dir da sicher weiterhelfen.
 
ja mir ist schon klar, dass bei einem Rechtsstreit immer der Verlierer zahlen muss, aber ist es nicht da das wenn der Verlierer Hartz4 bekommt und nicht Zahlen kann die Kosten auf mich abgewältzt werden ?
 
Mal ganz entspannt, du brauchst jetzt weder direkt einen Anwalt, noch kommt es sofort zum (teuren) Rechtsstreit. In diesem Thread steht bereits alles, was du wissen musst.
 
Zurück
Oben