Rechtliche Frage zu Grafikkartenbestellung

Skywalker27

Lieutenant
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Hallo Leute,

ich habe Anfang des Jahres eine GTX1650 G5 bei Conrad für 150€ bestellt. Lieferzeit war mehrere Wochen. Das war mir egal vorallem da Zahlung per Rechnung auch kein Risiko bedeutet.
Jetzt ist die Karte immer noch nicht lieferbar, vermutlich werden die G5 Versionen auch nie wieder lieferbar sein sondern wurde durch die nahezug gleichwertige G6 ersetzt. Conrad möchte meine Bestellung mit G5 stornieren.

Jetzt die Frage: habe ich nicht das Recht auf eine gleichwertige Ersatzlieferung wie z.b: G6?
 
Skywalker27 schrieb:
Jetzt die Frage: habe ich nicht das Recht auf eine gleichwertige Ersatzlieferung wie z.b: G6?
Auch wenn du eine Bestellbestätigung erhalten hast, ist dies noch nicht unbedingt ein Vertragsabschluss (der kommt meistens im Online-Handel erst mit dem Versenden der Ware zustande)... soll heißen, dass Conrad vermutlich auch noch keine Verpflichtung eingegangen ist, dir irgendetwas zuzuschicken. Zudem wird sich Conrad in den AGB (die du ja jetzt zur Klärung deiner Frage einfach mal lesen könntest) zu genau dieser Situation sicherlich auch äußern.

Es könnte sich aber trotzdem lohnen, sich bei Conrad direkt zu erkundigen, ob die dir ggf. (aus Kulanz) deine Bestellung abwandeln, sodass du eine G6 erhälst.
 
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Wie schon gesagt, der Blick in die AGB hilft sicher, reichen würde aber auch schon der Blick in die Bestellbestätigung. Da wird in der Regel direkt darauf hingewiesen, dass allein durch die Bestellung noch kein rechtlich bindener Vertrag besteht.
 
Das hängt doch maßgeblich davon ab, ob der TE bereits bezahlt hat oder nicht.
 
Idon schrieb:
Das hängt doch maßgeblich davon ab, ob der TE bereits bezahlt hat oder nicht.
Neben dem Umstand, dass ja im Eingangspost von bestellung auf Rechnung die Rede ist, spielt doch der Umstand der Bezahlung eigentlich keine Rolle. Die Frage ist ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Und das ist im Onlinehandel meines wissens nie durch die Bestellung gegeben.

Grundsätzlich ist das was man allgemeinhin als Angebot eines Händlers bezeichnet, rechtlich eigentlich eine Werbung. Zur Aushandlung des Kaufvertages offeriert damit der Kunde/Käufer durch seine Bestellung seine Einwilligung den Kaufvertrag einzugehen. Damit hat der Händler ab diesen Zeitpunkt die Möglichkeit diesen Kaufvertag noch abzulehnen oder idr. durch einen Auftrag (oftmals implizit durch den Warenversand) anzunehmen.
Die Händler sicher sich damit die rechtlich bequeme Position als letzte Instanz über das Zustandekommen des Kaufvertrags entscheiden zu können.
 
Für gewöhnlich behält sich jeder Onlinehändler vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern es ihm unverschuldet nicht möglich ist, seine Leistung zu erbringen. So auch bei Conrad (§8 der AGB):

"Sollte Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Conrad von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Conrad den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten."
 
Oder einfach gesagt. Mit einer Bestellung alleine kommt noch kein Vertrag zustande. Da gibts nichts was man rechtlich regeln, anfechten könnte.
 
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@Keylan

Genau die Frage des Kaufvertrageszustandekommens hat mit der Zahlmethode zu tun. Siehe auch die Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Saturn im Zuge der PS5. :)

Sofern du hierzu konkrete Fragen hast, gerne.

@EadZ1

Kann ja jeder für sich selbst entscheiden ob er sich von AGB-Klauseln abspeisen lässt oder nicht. Gerade als Verbraucher.
 
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Skywalker27 schrieb:
Das war mir egal vorallem da Zahlung per Rechnung auch kein Risiko bedeutet.

Das ist doch im ersten Post geklärt worden.

Ich gehe mal davon aus, der TE hat noch keine Rechnung von Conrad bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Oder einfach gesagt. Mit einer Bestellung alleine kommt noch kein Vertrag zustande. Da gibts nichts was man rechtlich regeln, anfechten könnte.
Schade
 
@Skywalker27

Das hängt von der Frage ab, ob du bereits gezahlt hast. Was war denn deine Zahlmethode und hast du bereits geleistet?


Edit: Ah, per Rechnung. Du hast noch nicht gezahlt? Dann ist womöglich kein Kaufvertrag zustande gekommen.
 
Nein wie gesagt auf Rechnung bestellt
 
Bei Conrad kommt kein gültiger Kaufvertrag durch die Online-Bestellung zu Stande.
Ich hatte mich ganz konkret vor rd. 3 Monaten damit beschäftigt, weil ich evtl. auch dort eine Grafikkarte bestellen wollte.
Wegen dieser Umstände habe ich dann von einer Bestellung Abstand genommen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Bei Conrad kommt kein gültiger Kaufvertrag durch die Online-Bestellung zu Stande.
Ich hatte mich ganz konkret vor rd. 3 Monaten damit beschäftigt, weil ich evtl. auch dort eine Grafikkarte bestellen wollte.
Wegen dieser Umstände habe ich dann von einer Bestellung Abstand genommen.
Find ich schon neckisch… ich prüfe die AGB, ob ich dem Händler ans Bein pissen kann…
armes Deutschland.
sorry, aber so liest sich das für mich
 
In aller Regel findet die Belastung sofort statt. Die mir bekannte große Ausnahme ist hier Amazon.

Nochmal, ich will mich jetzt hier auch nicht an Worten aufhängen, aber es geht meines Erachtens darum, wann man selbst leistet und wer einen dazu aufgefordert hat.


Fordert mich der Händler auf zu leisten, z. B. weil er mich auf eine Zahlungsseite weiterleitet, und ich gebe dort meine Kreditkartendaten und und diese wird belastet, sehe ich nicht, wie hier kein Kaufvertrag zustande gekommen sein soll.
 
Eine einseitige, unaufgeforderte Zahlung durch den Kunden bewirkt keinen Kaufvertrag!
Conrad verlangt keine Vorkasse bei diesen Bestellungen.

Die setzen jede Grafikkarte, egal welchen Typs, als lieferbar in die Preisportale, um die potentiellen Kunden auf ihre Seiten zu locken. Als Lieferfrist werden irgendwelche Fantasiezeiten angegeben, die durch nichts gedeckt/begründet sind. Nach einem gewissem Zeitablauf ist Conrad laut AGB auch nicht mehr an das Preisangebot bei Bestellung gebunden, sondern liefert dann nach gültigem Marktpreis. Der Kunde kann ja dann widerrufen und kostenlos zurücksenden oder vielleicht wird auch explizit vor Versand zu neuem Preis noch einmal eine Kundenbestätigung von Conrad verlangt. Dieses Detail war mir dann aber letztlich egal.

Zum Marktpreis kann ich eine Grafikkarte fast jederzeit kaufen.
Das Conrad unter Marktpreis verkauft, ist mir nicht bekannt.
 
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