Rechtliche Frage zu Grafikkartenbestellung

Ich habe das doch geschrieben: Wenn mich der Händler zur Zahlung auffordert, also z. B. durch Weiterleitung zu PayPal. Wie Conrad das im Detail macht weiß ich nicht, da ich da nicht bestelle. Von Vorkasse sind wir doch längst weg.


Generell: Nur weil das in irgendwelchen AGB steht, muss das für den Verbraucher nicht zwingend auch so wirksam sein.
 
Deine Ausführungen passen, wie öfters, nicht zur Frage des TE.
Immer schön am Fall bleiben!

Was soll es denn anders sein als Vorkasse, wenn der Kunde vor Erhalt der Ware, z. Bsp. über paypal, zur Zahlung weitergeleitet werden würde? Du musst zugeben, Dein Einwand ist also sachlich grundsätzlich falsch.
 
Zumindest seine ursprüngliche Antwort hat doch wie die Faust aufs Auge gepasst und ökonomisch-sparsam alles Wesentliche zusammengefasst: Wenn Käufer schon gezahlt hat, dann wahrscheinlich, weil dazu aufgefordert, dann Kaufvertrag. Wenn Käufer noch nicht gezahlt, dann wahrscheinlich noch nicht dazu aufgefordert worden, dann wahrscheinlich noch kein Kaufvertrag. Sozusagen ein simpelster brauchbarer Indikator.

Das ist sicherlich sehr pauschal und hat mit der Theorie praktisch nichts zu tun, aber wird nicht sowieso in der Regel alles stark vereinfacht? Und wenn dann Nachfragen und Anmerkungen kommen, macht es noch viel mehr Spaß; ist doch ein Diskussionsforum^^ Und dass er weiß, dass man das Zustandekommen eines Vertrags nicht ohne Weiteres allein durch Zahlung oder Nichtzahlung bewirkt, ist doch wohl klar – daher fand ich solche "Belehrungen", statt zu schauen, was wohl sonst gemeint sein könnte, schon immer irgendwie unpassend-anmaßend.

Und zugegeben; die Aussage "kein Risiko, da Rechnung" hätte er schon gleich bemerken, und außerdem davon ausgehen können, dass Conrad wahrscheinlich auch sonst nichts weiter unternommen hat, was als Annahme gewertet werden kann. Aber gänzlich ausgeschlossen ist es ja nicht, und die zusammengefasste Antwort geht dadurch ebenfalls nicht an der Frage des TE vorbei. Es mag dabei ein Punkt übersehen worden sein – auf die eigentliche Frage passt die Antwort aber trotzdem; und jeder, insbesondere TE, kann ohne Probleme den fehlenden Punkt in die gegebene Antwort einsetzen und weiß dann Bescheid.

PS: "Deine Ausführungen passen, wie öfters, nicht zur Frage des TE. Immer schön am Fall bleiben!" ist ironischerweise ähnlich belehrend wie fehlgehend. Die Ausführungen, auf die du dich da beziehst, waren gar nicht an TE gerichtet, sondern an dich. Eben per KK oder PayPal zahlen, um Vertrag zustande kommen zu lassen. Dass dies voraussetzt, dass man auch dazu aufgefordert wurde, per KK oder PayPal zu zahlen, ist doch geschenkt!? Alles, was du darauf noch hättest schreiben müssen, wäre gewesen, "Mag sein, aber leider fordert mich Conrad nicht zur Zahlung per KK oder PayPal auf, solange noch nicht versandt wurde.", Drops gelutscht. Stattdessen wird, "wie öfters", suggeriert, er wüsste nicht, dass man den Vertrag nicht einseitig bewirken kann. Das ist a) sehr abwegig, wenn man den Hintergrund kennt, warum "die Zahlung" überhaupt den Vertrag bewirken kann (und offenbar weiß es Idon, sonst hätte er es nicht ausdrücklich so hingeschrieben, "fordert mich der Händler auf …"), und b) auch praktisch schwer vorstellbar – die meisten Kunden dürften sich damit überfordert fühlen, eine PayPal-Zahlung an Conrad unaufgefordert zu leisten, ganz zu schweigen von der KK-Zahlung.
 
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@ThomasK_7

Der TE hat auf Rechnung bestellt und das Geld noch nicht überwiesen. Es hätte ja sein können, dass er bereits zur Zahlung aufgefordert worden ist und/oder bereits bezahlt hat. Das ging aus dem Eröffnungspost nicht hervor.

Du hast geschrieben:
ThomasK_7 schrieb:
Bei Conrad kommt kein gültiger Kaufvertrag durch die Online-Bestellung zu Stande.
[...]

Wenn man bei Conrad mit PayPal oder Kreditkarte (oder Klarna oder oder oder) zahlen kann und der Kaufbetrag sofort angefordert wird, kann eben gerade doch ein Kaufvertrag zustande kommen. Egal was Conrad da in seine AGB tippt.


Da hier nicht nur der TE mitliest und auch immer wieder Leute Threads Dritter lesen oder beim Googeln darauf stoßen, halte ich es für sinnvoll und wichtig, allgemein angenommene Fehleinschätzungen ("in den AGB steht XYZ, also ist das auch so") zu entgegnen.


ThomasK_7 schrieb:
[...]Was soll es denn anders sein als Vorkasse, wenn der Kunde vor Erhalt der Ware, z. Bsp. über paypal, zur Zahlung weitergeleitet werden würde? Du musst zugeben, Dein Einwand ist also sachlich grundsätzlich falsch.

Der Unterschied zwischen Vorkasse und z. B. PayPal ist, dass hier nicht automatisch unmittelbar Geld fließt. Das ist wesentlich, auch wenn es nicht bedeutet, dass nicht trotzdem dasselbe Ergebnis (= wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen) erreicht werden kann.


Was letztlich hier nicht passt ist dein Kommentar:
ThomasK_7 schrieb:
Eine einseitige, unaufgeforderte Zahlung durch den Kunden bewirkt keinen Kaufvertrag!
[...]

Markierung durch mich. Ich habe zu keinem Punkt von einer unaufgeforderten Zahlung gesprochen. Im Gegenteil. Ich habe mehrfach betont, dass es darauf ankommt, ob und durch wen zur Zahlung aufgefordert wurde.
 
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Tja, das ist eben der große Unterschied zwischen bloßer Theorie und Praxis.
Ich schrieb einleitend, dass ich die rechtliche Situation bei Conrad vor rd. 3 Monaten geprüft habe und deshalb über deren Verkaufsmodalitäten Bescheid weis.

Ihr 2, Idon und Droitteur, beschreibt nur allgemein gültige Sachverhalte, die gar nicht zur Situation und Frage des TE passen.
 
Klasse. Ich habe eben auch mal in die AGB von Conrad geschaut: https://www.conrad.de/de/ueber-conrad/rechtliches/agb.html
Und ich sehe hier nichts, was gegen meine Ausführungen spricht. Insbesondere Ziffern 3.2 und 3.3 in Verbindung mit 10.3, 10.5 und 10.8.

Damit ist dein Kommentar
ThomasK_7 schrieb:
Bei Conrad kommt kein gültiger Kaufvertrag durch die Online-Bestellung zu Stande.
[...]
zumindest in Hinblick auf PayPal so nicht richtig, da dort sofort gezahlt wird (Ziffer 10.3).

Sofern du dich in deinem Kommentar nur auf den Kauf via Rechnung (Ziffer 10.10.) beziehen wolltest, hättest du das ja deutlich schreiben können.


Warum ich nichts davon halte, einen ganz spezifischen Sachverhalt eines Fragenden eng zu beantworten, mal vom RDG abgesehen, habe ich ausgeführt.
 
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Nee, das ist der Unterschied zwischen "ich weiß Bescheid" und "ich bin hier in einem Forum und führe darum notwendigenfalls auch gern ein paar Dinge weiter aus". Was an ["Bei Conrad kommt kein Vertrag zustande" – "Zahl per Kreditkarte" – "So läuft das bei Conrad nicht"] (ob das überhaupt stimmt, sei dahingestellt) so schwer gewesen wäre, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Für mich sieht das eher so aus, als wollte hier einfach nur jemand beweisen, dass alle anderen "stumpf am Thema" vorbeireden; nun auch ich, der ich lediglich in die laufende Diskussion einsteige^^
Ergänzung ()

Klasse, da sehe ich doch glatt noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis :D

ThomasK_7 schrieb:
Ich schrieb einleitend, dass ich die rechtliche Situation bei Conrad vor rd. 3 Monaten geprüft habe und deshalb über deren Verkaufsmodalitäten Bescheid weis.
Idon schrieb:
Ich habe eben auch mal in die AGB von Conrad geschaut

(Nichts für ungut, nur ein kleiner Spaß :3)
 
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Idon schrieb:
Sofern du dich in deinem Kommentar nur auf den Kauf via Rechnung (Ziffer 10.10.) beziehen wolltest, hättest du das ja deutlich schreiben können...
Warum ich nichts davon halte, einen ganz spezifischen Sachverhalt eines Fragenden eng zu beantworten, mal vom RDG abgesehen, habe ich ausgeführt.
Sollte grundsätzlich nicht vielmehr Derjenige, welche nicht auf die ganz konkret gestellte Frage antwortet, dies deutlich zur Kenntnis bringen?

Man stelle sich vor, auf andere Fragestellungen im Forum (Technik, Natur, Politik usw.) würden die Leute nur allgemein und nicht fallbezogen antworten und verlangen, dass Diejenigen die konkret antworten, dies gesondert kennzeichnen müssten, absurd.
 
@ThomasK_7

Ja, das wäre absurd. Zum Glück war's hier ja allgemein und trotzdem nah am Thema.

Und nein: Du hast geschrieben, du hättest die rechtliche Lage geprüft. Das war allumfassend. Und eben nicht korrekt.
 
ich lese mir gerade die Händlerbewertungen bei Geizhals von Conrad durch. Da gibt es sehr viele die sich über nicht gelieferte Grafikkarten beschweren. Immer wieder gibt es halbwegs günstige Angebote im Conrad Webshop die aber scheinbar nie geliefert werden. Man könnte fast meinen das ist eine Masche....
 
Ja, das ist eindeutig Masche bei Conrad.
Alle anderen Händler können keine Lieferfristen benennen, aber Conrad rechnet gezielt mit z. Bsp. 15, 32 oder 39 Wochen Lieferfrist und ist somit oftmals einziger gelisteter Anbieter in Preisportalen für besonders nachgefragte oder/und eigentlich nicht lieferbare Modelle.
Nach Deiner langen Wartezeit fühlt sich Conrad laut AGB auch nicht mehr an seine Preisofferte gebunden.
Falls Sie dennoch liefern könnten, würden sie unter Umständen einen neuen Preis aufrufen.
Ich habe mir genau aus diesem Grund eine Bestellung dort verkniffen.

@Idon
Meine Ausführungen als umfassend anzusehen und damit meinen, ich hätte alle möglichen Kaufverträge bei Conrad geprüft und sei zum Schluss gekommen, diese seien nicht zu Stande gekommen, ist ebenso absurd.
 
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