JardelBenz
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- Dez. 2016
- Beiträge
- 821
Viele haben bestimmt die aktuelle Situation beim BVB mitbekommen.
Der Spieler Dembele möchte gerne nach Barcelona wechseln.
Hat aber noch Vertrag beim BVB.
Die Ablösesumme die Barcelona anbietet ist dem BVB aktuell noch zu niedrig, so dass sie dem Transfer bis jetzt nicht zugestimmt haben.
Der Spieler geht jetzt einfach in den Streik und fehlt unentschuldigt beim Training.
Mich würde jetzt mal die rechtliche Situation zu dem Thema interessieren.
Angenommen der BVB wäre jetzt z.B. aus dem Pokal ausgeschieden.
Welche Mitschuld könnte man dann einem so streikenden Spieler ankreiden?
Er war schließlich in der letzten Saisson ein Stammspieler und ein Streik schadet ja dem Verein.
Das Ganze ist natürlich schwierig Messbar, daher auch meine Frage, ob jemand es weiß, oder eine Vermutung hat, wie die Sache Arbeitsrechtlich aussieht.
Kann man so einen Spieler denn bestrafen?
Oder auch zu einem Schadensersatz verdonnern?
Schließlich geht es in der Branche ja um viel Geld.
Der Spieler Dembele möchte gerne nach Barcelona wechseln.
Hat aber noch Vertrag beim BVB.
Die Ablösesumme die Barcelona anbietet ist dem BVB aktuell noch zu niedrig, so dass sie dem Transfer bis jetzt nicht zugestimmt haben.
Der Spieler geht jetzt einfach in den Streik und fehlt unentschuldigt beim Training.
Mich würde jetzt mal die rechtliche Situation zu dem Thema interessieren.
Angenommen der BVB wäre jetzt z.B. aus dem Pokal ausgeschieden.
Welche Mitschuld könnte man dann einem so streikenden Spieler ankreiden?
Er war schließlich in der letzten Saisson ein Stammspieler und ein Streik schadet ja dem Verein.
Das Ganze ist natürlich schwierig Messbar, daher auch meine Frage, ob jemand es weiß, oder eine Vermutung hat, wie die Sache Arbeitsrechtlich aussieht.
Kann man so einen Spieler denn bestrafen?
Oder auch zu einem Schadensersatz verdonnern?
Schließlich geht es in der Branche ja um viel Geld.