Hallo zusammen,
ich habe über den MediaMarkt Marketplace eine Bestellung bei einem Händler getätigt. Jetzt warte ich allerdings schon seit einer Weile auf die separate Bestellbestätigung des Händlers. Bevor ich diesen jetzt anschreibe und fragen möchte was denn jetzt ist habe ich in den AGB einen Absatz gefunden von dem ich mir nicht ganz sicher bin ob der Rechtens ist. Vielleicht ist ja jemand hier, der sich da auskennt und mir da helfen kann. Es handelt sich um ein sehr gutes Angebot und ich will jetzt wissen ob der Händler mit diesem Absatz aus dem Angebot rauskommt indem er mich zappeln lässt und dann sagt "Pech gehabt". Wäre allerdings auch ne Freichheit weil er jetzt schon seit ner Woche mein Geld hat.
vielen Dank euch schon einmal
ich habe über den MediaMarkt Marketplace eine Bestellung bei einem Händler getätigt. Jetzt warte ich allerdings schon seit einer Weile auf die separate Bestellbestätigung des Händlers. Bevor ich diesen jetzt anschreibe und fragen möchte was denn jetzt ist habe ich in den AGB einen Absatz gefunden von dem ich mir nicht ganz sicher bin ob der Rechtens ist. Vielleicht ist ja jemand hier, der sich da auskennt und mir da helfen kann. Es handelt sich um ein sehr gutes Angebot und ich will jetzt wissen ob der Händler mit diesem Absatz aus dem Angebot rauskommt indem er mich zappeln lässt und dann sagt "Pech gehabt". Wäre allerdings auch ne Freichheit weil er jetzt schon seit ner Woche mein Geld hat.
Das wäre dann mal der Absatz."Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert oder den digitalen Inhalt bereitstellt, wobei insoweit bei Warenbestellungen der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, indem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist."
vielen Dank euch schon einmal