Rechtsfrage: Datenrettung vs Datenschutz

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xeed

Lieutenant
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Dez. 2005
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698
Hi,

im Rahmen meines IT Service biete ich auch auf Anfrage Datenrettung an, sofern möglich.

Frage: Darf ich das überhaupt? Und wenn ja, muss ich eine spezielle Klausel in meiner AGB haben, oder den Kunden eine Art Verzichtserklärung unterschreiben lassen, bevor ich den Datenträger kopiere oder gelöschte Daten wiederherstelle?

Vielen Dank für Eure Hilfe :)
 
Betreibst du das als Gewerbe? Wenn ja, würde ich mich nicht auf das Forum hier verlassen.
Würde dir empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren.
 
Diese Dienstleistung ist ja nichts neues deshalb würde ich mich an deiner Stelle mal bei den etablierten Anbieter (google hilft) auf den Websites umsehen
 
Also ich weiß da nicht genau Bescheid. Ich frage mich aber eines. Du bist in dem Fall selbstständig, und da hast du keinen Rechtsschutz und somit einen Anwalt der dich in der Hinsicht beraten kann und sollte? Sehr leichtsinnig würde ich mal sagen.

Ich denke mal es braucht schlicht und einfach eine Einverständniserklärung seitens deiner Kunden die du hast.
 
Ich betreibe das als Gewerbe seit über nem Jahrzehnt.
Verzichtserklärung müßten Kunden nur dann unterschreiben, wenn Du die Daten weitergibst. Wenn dann müsstest Du den Kunden unterschreiben, dass Du das nicht tust.
Solltest Du aber strafrechtlich relevante Daten vorfinden, dann bist Du verpflichtet Anzeige zu erstatten.

Der heftigste Fall war, als wir die HDD eines Camcorders eines Arztes wiederhergestellt haben und sich dort Videos von Vergewaltigung von Patientinen unter Vollnarkose befanden. Als er die Kamera abholte standen da schon 2 Kripo-Beamte parat.

Wenn Du konkretere Fragen hast, gerne per PN.
 
Würde aufjedenfall eine Art Formular aufstellen, das du für jeglichen Datenverlust nicht haftest, jedoch dein bestmöglichstest tust um die Daten zu sichern.

Ansonsten würde ich in dieser Hinsicht eher einen Anwalt kontaktieren.
 
also solang ich die daten nur selbst "bearbeite" und nicht an dritte weitergebe, gilt das gesetz. soweit danke :)

wie ist das aber wenn ich die daten zwischenspeichern muss, und zb jemand den zwischenspeicher entwendet?

wegen dem formular werde ich einen anwalt fragen, wollt nur mal allgemein wissen wie da die lage ist.
 
Der Kunde beauftragt Dich, seine Daten zu retten !

Wo siehst Du denn da ein Problem ? Weder tust Du dabei etwas Verbotenes noch etwas erlaubnispflichtiges !

Sofern Du Deine Arbeit ordnungsgemäss machst, und nicht etwa die anvertrauten Daten für irgendwelche eigenen Zwecke mißbrauchst (z.B. weiterverkaufst) oder solange Du nicht wiederherstellbare Daten durch unsachgemässe Rettungsversuche fahrlässig oder gar vorsätzlich vernichtest, brauchst Du Dir da keine Sorgen zu machen.

Der Kunde soll Dir möglichst einen schriftlichen Auftrag erteilen, in dem Du auch weitgehend Deine Haftung für weitergehende Schäden ausschließen kannst. Entsprechende Vorschläge für AGBs findest Du im Übrigen besser bei Berufverbänden als bei einem x-beliebigen Rechtsanwalt, der sich wahrscheinlkich in der Materie selbst nicht wirklich auskennt; vielleicht mal im Internet nach Online-Anwälten recherchieren, die sich mit Datentechnik befassen. Oder die Anwälte mal kontaktieren, die in großen Zeitschriften hierzu schon regelmässige Ratschläge geben (z.B. Computerbild o.ä.)
 
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ich würde mir die Sache nicht zu leicht machen. Das mag vielleicht gelten, wenn der Auftraggeber auch Inhaber der Daten ist. Wie ist es aber, wenn die zu rettenden Daten einem Dritten gehören? (Bsp: Du sollst Kundendaten einer Firma retten)? Etc pP. Geh einfach zu einem (Fach)Anwalt (für IT-Recht). Dafür gibts die ja schließlich und du brauchst dich nicht auf Halbwahrheiten zu verlassen.
Nur ein gut gemeinter Rat. Die 100-150 € wirst du ja wohl haben ;) Nicht an der falschen Ecke sparen ;)
 
Für den TE entstehen auch keine Probleme, wenn der Auftraggeber eigentlich nicht verfügungsberechtigt über die Daten ist und er das auch nicht erkennen kann;. im Zweifel handelt er dabei gutgläubig, falls er anderes nicht erkennen kann oder erkennen können müsste !
 
Das ist doch die Verantwortung des Kunden, oder wie seh ich das? Wenn du als Mechaniker ein geklautes Auto reparierst, ist das doch auch nicht dein Bier.
 
Schon ......es sei denn, Du hättest Kenntniss davon, dass das Auto geklaut ist, oder Du hättest davon Kenntnis haben müssen !

Aber bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln nützen Dir auch keine wie auch immer gearteten oder vom Kunden sogar unterschriebenen AGB
 
ach und das kann er nicht erkennen, wenn ihm der Auftraggeber sagt, dass Kundendaten wiederhergestellt werden sollen? Er erhält Zugriff auf fremde Daten (nämlich die desjeniger, über den sie sind). Dass der Auftraggeber genauso dran ist, habe ich nicht bezweifelt. Aber wieso sollte er draußen sein? Eine wirksame Einwilligung liegt nicht vor. Im Zweifel bekommt er sogar Post von der Staatsanwaltschaft.
Aber du scheinst dich ja auszukennen. Ich würde jedenfalls bei solch essentiellen Sachen nicht wegen 150 € meine private und wirtschaftliche Zukunft riskieren wollen und auf Halbwahrheiten oder Internetkenntnisse einiger User vertrauen wollen. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.
 
Smartin schrieb:
ach und das kann er nicht erkennen, wenn ihm der Auftraggeber sagt, dass Kundendaten wiederhergestellt werden sollen? Er erhält Zugriff auf fremde Daten (nämlich die desjeniger, über den sie sind).


Ich weiss immer noch nicht, was Du eigentlich willst ???

Wenn Dir jemand eine ganz normale Festplatte bringt und Dir den Auftrag gibt oder Dich auch nur darum bittet, die darauf befindlichen Daten zu retten, weil er darauf nicht mehr zugreifen kann, dann bedarf es keiner Erlaubnis oder einer Lizenz oder was immer oder von wem auch immer Du da glauben magst, um für diesen jemand die Datenrettung durchzuführen - egal ob privat oder gewerblich oder wie auch immer !

Nur wenn Du bei Deinen Versuchen der Datenrettung auf Erkenntnisse stößst, die vielleicht Schlüsse zulassen, dass es sich möglicherweise um illegale Daten handlen könnte, dann müsstest Du Dich entsprechend verhalten; das ist aber mit allen Dingen im Leben so, nicht nur speziell mit Computerdaten oder Dateien !

Und was für welchen fachlichen Rat willst Du denn dafür einholen müssen ? Da müsstest Du vor jedem Kauf oder Verkauf von was auch immer zu einem Rechtsanwalt gehen und Dich fachliche über die Folgen beraten lassen, ob hier etwas Fraudulentes im Spiele sein könnte !
 
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du schnallst es nicht oder?
Wenn ich (Kunden)Daten über dich gespeichert habe, Geburtstag Name Konto sonstwas und mir die Festplatte kaputt geht, dann sind das nicht MEINE Daten, sondern DEINE Daten. Warum sollte da sonst in den AGB immer drin stehen, wir geben "ihre" Daten nicht ohne "ihr" Einverständnis an andere weiter. Wir verwenden "ihre" Daten nur zum Abschluss des Vertrages und kein anderer hat Zugriff auf "ihre" Daten ...

Du hast mE rechtlich keine Ahnung, wovon du überhaupt sprichst, argumentierst einfach mal so ins Blaue hinein und gibts hier "Tipps" mit einer Selbstsicherheit, dass einem Angst und Bange wird. Wenn Du Jurist wärst, würdest du viel vorsichtiger ran gehen, denn es gilt der Grundsatz: "2 Juristen, 3 Meinungen." Weißt du, was da noch alles mit hinter steckt, welche Anforderungen bestehen, was er darf, was nicht ... ?
Hier gehts nicht um "ich rette mal die Daten von meinem Kumpel Aktionen" sondern hier geht es um gewerbliche Datenrettung, um Fragen des Datenschutzes, Fragen des Geheimnisschutzes, Schutz von Betriebsgeheimnissen, und und und (und bei entsprechenden Verstößen bist du ganz schnell entweder in der Haftung oder wenns noch "besser" kommt, hast du demnächst einen neuen Freund: den Staatsanwalt). Muss nicht sein, sind aber alles Sachen, die ein Jurist mal durchdacht haben sollte. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Hinterher ist das Geschrei groß, "aber ich wusste doch nicht", "hätte ich mal ..."
Weißt du wieviel das die Gerichte interessiert? => Wort mit drei Buchstaben: NIX.
 
.... Deine persönlichen Ausfälligkeiten ignoriere ich einfach mal und über eine juristische Ausbildung verfüge ich im Übrigen - offenbar ganz im Gegensatz zu Dir !

Und deshalb nochmal: Wenn der Kunde mir auf dem zu rettenden Datenträger Daten übergibt, die er mir nicht hätte übergeben dürfen, dann hat der Kunde ein Problem, weil er sich strafbar macht, nicht aber ich, der ich weder weiß noch wissen kann noch wissen muss, was die Dateien, die ich nur retten soll, beinhalten !

Höchstwahrscheinlich könnte ich die überhaupt nicht einmal lesen, selbst wenn ich sie retten kann, weil solche sensiblen Daten in der Regel auch verschlüsselt auf dem Datenträger abgespeichert sind oder nur mit einem bestimmten Programm darauf zugegriffen werden kann, während ich nur endlose Reihen von NULLEN und EINSEN rette !

Aber von mir aus .... kämpfe einfach weiter gegen Windmühlen ... das haben schon andere gemacht und den Kampf nur vermeintlich gewonnen, weil sie es sich so eingebildet haben ! Einbildung ist aber nicht wirklich eine Form der Bildung !
 
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Persönliche Ausfälligkeiten? Wo bin ich bitte persönlich geworden? Ich habe nur gesagt, dass du keine Ahnung hast, und dazu stehe ich nach wie vor, denn ich muss dich leider hinsichtlich deiner Annahme meiner Ausbildung enttäuschen. Ich frage mich echt, über was für eine juristische Ausbildung du verfügen magst. Wenn man jedenfalls die Blauäugigkeit der Argumentation betrachtet, dann kann man schon ins Grübeln kommen.
Aber lassen wir den "Schwanzvergleich". Ich weiß, was ich kann und habe nur meine Einschätzung der Dinge gemacht und dazu geraten, dass sich ein Anwalt die Sache detailiert anschauen und beraten sollte. Das würde jeder gute Jurist tun und hat nichts mit Windmühlen zu tun, da kein seriöser Jurist auf "einer Türschwelle" eine Beratung abgibt, insbesondere wenn er keine Ahnung hat, was das für Datenrettungsaktionen sind, etc pp. Obendrein wäre es für den TE allein schon aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung, aber gut auch das wirst du besser wissen.
Also lassen wir das.
 
Gallen schrieb:
Und deshalb nochmal: Wenn der Kunde mir auf dem zu rettenden Datenträger Daten übergibt, die er mir nicht hätte übergeben dürfen, dann hat der Kunde ein Problem, weil er sich strafbar macht, nicht aber ich, der ich weder weiß noch wissen kann noch wissen muss, was die Dateien, die ich nur retten soll, beinhalten !
Ich hab zwar keine juristische Ausbildung, aber hoffentlich klaren Hausverstand, und krieg beim Lesen von sowas Kopfweh. Das hält mich auch davon ab, zu fragen, welche "juristische Ausbildung" einen dazu befähigt, derartigen Topfen zu schreiben.

Es geht dem TE doch genau darum, WIE die rechtliche Absicherung aussehen muss, damit weder Auftraggeber(wenn der personenbezogene Daten speichern darf) noch Auftragnehmer damit einen Verstoß gegen geltende Rechtslage begehen.
 
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