@ Ernst@at
Wie schon gesagt, der Auftraggeber muss ja wissen, was für Daten er gespeichert hat; er gibt diese Daten ja nicht zu Rettung weiter, sondern er gibt Nullen und Einsen auf seinem Datenträger zur Rettung weiter. Ob der Datenretter die tatsächlich entschlüssen und lesen kann, ist ein ganz anderes Problem. Notfalls muss der Auftraggeber den Datenretter zum Datenschutz verpflichten !
Dem TE ging es hier aber offensichtlich um seine rechtlichen Verpflichtungen und was er aktiv unternehmen muss, um sich abzusichern - nicht um die Probleme, die ein Kunde damit haben könnte, wenn der rechtswidrig dem Datenretter gechütze Daten zugänglich machen würde. Die Frage des TE war klar und deutlich: "darf ich das überhaupt ?".
Und die Antwort war bereits ebenso klar und deutlich gegeben worden: Er darf das !
Der Datenretter bekommt im Zweifel nur den Auftrag, Einsen und Nullen auf dem Datenträger wieder lesbar zu machen; mehr nicht und das macht er und das darf er machen !
Alles andere ist allenfalls ein Problem des Auftraggebers !
Wie schon gesagt, der Auftraggeber muss ja wissen, was für Daten er gespeichert hat; er gibt diese Daten ja nicht zu Rettung weiter, sondern er gibt Nullen und Einsen auf seinem Datenträger zur Rettung weiter. Ob der Datenretter die tatsächlich entschlüssen und lesen kann, ist ein ganz anderes Problem. Notfalls muss der Auftraggeber den Datenretter zum Datenschutz verpflichten !
Dem TE ging es hier aber offensichtlich um seine rechtlichen Verpflichtungen und was er aktiv unternehmen muss, um sich abzusichern - nicht um die Probleme, die ein Kunde damit haben könnte, wenn der rechtswidrig dem Datenretter gechütze Daten zugänglich machen würde. Die Frage des TE war klar und deutlich: "darf ich das überhaupt ?".
Und die Antwort war bereits ebenso klar und deutlich gegeben worden: Er darf das !
Der Datenretter bekommt im Zweifel nur den Auftrag, Einsen und Nullen auf dem Datenträger wieder lesbar zu machen; mehr nicht und das macht er und das darf er machen !
Alles andere ist allenfalls ein Problem des Auftraggebers !
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