Rechtsfrage!

Tiu

Rear Admiral
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Sep. 2001
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Wenn bei jemanden der Graka-Lüfter ausfällt und dadurch die GPU den Geist aufgibt, ist es ja klar, das der Kunde die Graka getauscht bekommt. (Garantiefall)
Wie sieht es aber aus, wenn man bsw. den Standardlüfter einer Intel-Box CPU austauscht gegen einen anderen und dieser ausfällt? Was wenn die CPU dadurch einen Schaden erleidet? Wer haftet dafür?
Der Lüfterhersteller?
Der CPU Verkäufer wird bei so einem Fall natürlich kaum einen Garantieanspruch sehen (würde ich auch nicht) Auf der anderen Seite sehe ich es als Lüfterhersteller aber auch nicht ein. Sicher würde ich den Lüfter austauschen (Garantiefall) aber doch nicht für die CPU, oder?
 
ganz schön kniffelig. Grundsätzlich gibt es natürlich eine Produkthaftung die auch Folgeschäden einschließt, wobei Du als Geschädigter allerdings in der Beweispflicht bist, einen echten Produktmängel zu beweisen (in diesem Fall also der Beweis, das nicht andere Komponenten, fehlerhafter Einbau, mangelnde Wartung oder unsachgemäße Handhabung etc. die eigentliche Ursache waren).

Das scheint mit in diesem Fall SEHR schwer zu werden.
 
Moin GRAKA0815,

Die Frage kannst du bestimmt am besten beantworten.

Wenn ich auf meiner Grafikkarte den Lüfter gegen einen Titan CUV 1AB (z.B.) tausche, der dann ausfällt und mir meine GPU durchbrennt....bin der gearschte, weil ich an Sachen rumgefummelt habe, von denen ich besser die Flossen gelassen hätte.

Viele versuchen, nach so einer Aktion den alten Lüfter wieder draufzukloppen und den zu einem "Defekt" zu überreden.............
 
Jo, genau hier liegt das Prob. Wenn es eine AMD CPU ist, ist der Fall ja noch etwas anders, da es ja keine Boxed gibt im freien Handel.
Aber bei deinem Graka bsp. wäre dann eben die Frage, haftet der Lüfterhersteller für den Folgeschaden?
Das Du den Lüfter getauscht bekommst ist ja klar, aber den Folgeschaden?

Zumindest könnte ich nach meinen AGB nachweisen, dass nur autorisiertes Fachpersonal an meinen Grakas rumspielen darf. Machste den Lüfter ab ist die Garantie flöten. Jedoch ist das mit dem lüfter eines anderen hersteller und in wie weit der Haftet etwas, das mir heute so eingefallen ist.
 
Experten

Ich würde mal bei der IHK fragen.
Die haben Rechtsexperten sitzen für "kniffelige" Fragen.
Es gibt eine Regelung für Folgeschäden, müßten im Produkthaftungsrecht nachzulesen sein.
Gruß
Zimtziege
 
Original erstellt von GRAKA0815
Jo, genau hier liegt das Prob. Wenn es eine AMD CPU ist, ist der Fall ja noch etwas anders, da es ja keine Boxed gibt im freien Handel.

du kannst bei jedem guten computerladen original boxed amd cpus kaufen
 

Also ich finde die Frage nicht knifflig. ;)

Wenn du eine boxed CPU hast, und da geht der dazu gehörige Lüfter
kaputt haftet der CPU Hersteller, klar. Wenn du den Lüfter aber nicht
hernimmst, sondern einen eigenen, dann tritt kein Garantiefall ein.
Denn dir wurde ja das Paket als Ganzes zum Betrieb verkauft.

Genauso ist's mit der Graka. Wenn der Serienlüfter ausfällt haftet
der Grakahersteller, wen du da einen Thermaltake draufschraubst
und der fällt aus, biste selber schuld. Kein Garantiefall. Schließlich
wurde dir die Graka ja mit Lüfter verkauft der den Betrieb einwandfrei
gewährleisten soll.

Find' ich logisch.

Helli
 
@Heli

Klar, bis dahin ist es logisch. Den bis dahin haftet ja immer der Hersteller des ganzen. Die Frage ist ja dahingehend, haftet auch der Dritthersteller des Lüfters?
 

Achso, die Frage ist ober der Dritthersteller des Lüfters für
den Ausfall der CPU/GPU haftet.

Da der Lüfter ja eine bestimmte Mindestlaufzeit hat, was weiß
ich 50.000 Std. oder so, und der vorher ausgefallen ist, ist der
Hersteller für Folgeschäden haftbar. Schließlich kauft sich ja
keiner einen Lüfter und betreibt den ohne CPU so dass ein
etwaiger Ausfall keine Folgen haben würde. Der Hersteller
verkauft ja etwas wovon unmittelbar die Lebensdauer eines
anderes Teils abhängt.

Also ich finde der Dritthersteller des Lüfters haftet im Schadensfall
auch für die CPU. Ganz klar. :D

Anders gesagt: Wenn jemand eine Sicherheitseinrichtung verkauft,
haftet er nicht nur für den Ausfall seines Geräts sondern auch für
Folgeschäden an betroffenen Teilen.

Helli
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich ja bis zu einem gewissen Punkt auch so.
Nur, wenn ich bsw. mein Auto tune und der Motor verreckt, dann haftet die Tunningfirma auch nicht für den Motor!
Ist jetzt nur die Frage ob sich dieser Vergleich 1:1 auf den Lüfterhersteller übertragen läßt.
Mir geht es ja u.a auch um den Begriff der baulichen Veränderung!
 


Halt !

Da verwechselst du was.

Der CPU-Kühler ist nicht irgendein Ding, sondern eine Sicherheits-
einrichtung. Die soll etwas Schützen. So wie dein Sicherheitsgurt.

Daher haftet der Hersteller.

Wenn du zum Beispiel einen Zwischensockel für die CPU kaufen
würdest, mit dem man die CPU tunen kann, das wäre was anderes,
ist ja keine Sicherheitseintichtung. Da steht dann auch meist
dabei : "..wir haften nicht für Schäden durch unser Tool."

Helli
 
Natürlich gibt es Boxed AMD-CPUs im Handel.

Wir haben bei KM-Elektronik in Essen eine AMD XP 2000+ Boxed-CPU gekauft..

Der Lüfter war so dermassen schei*e, dass die CPU tierisch heiss wurde und irgendwie durchgeschossen ist, jedenfalls bekamen wir die net mehr zum laufen.

Daraufhin ab zu KM und beschwert, und siehe da: Haben einen Athlon XP 2100+ mit Arctic Super Silent Pro im Austausch bekommen OHNE WAS DAZUZUAHLEN !! :D

Man muss nur den Mund aufmachen und sich dumm stellen, mir fällt sowas net schwer ;)

Gruss
 
Dumm stellen

und Laut geben haben in diesem Fall wohl nicht alleine geholfen:
wie hier bereits öfter diskutiert, greift in der Eu ein enorm ausgeweitetes Verbraucherschutz-Recht.
Volle 2 Jahre muß JEDER Inverkehrbringer einer Ware für deren uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit haften. Zwar kann er sich jederzeit an seinen Vorlieferanten wenden (bei Importware ist der letzthaftende der Importeur für Europa) - aber das ist für den Kunden nicht von Belang.
Fällt die Ware wegen Funktionsmängeln aus, hat der Kunde, und das ist ebernfalls neu, ein Wahlrecht darüber, wie er entschädigt werden will:
Reparatur
Neuteil oder
Bargeld.

In dem von Graka geschilderten Fall könnte es u. U. doch Probleme geben, wenn der Hersteller sich auf unsachgemäßen Umgang etc. bezieht.
Der Bastler müßte auf jeden Fall hinreichende Sachkompetenz beweisen.
 
Re: Dumm stellen

Original erstellt von Zimtziege
Fällt die Ware wegen Funktionsmängeln aus, hat der Kunde, und das ist ebernfalls neu, ein Wahlrecht darüber, wie er entschädigt werden will:
Reparatur
Neuteil oder
Bargeld.

sicher gibt es ein Recht auf Entschädigung. Das war ja garnicht die Frage. Die Frage ist, ob man daraus DIREKT auch eine Ersatzpflicht für die CPU (also Folgeschaden) ableiten kann.

Und da wird's dann kniffelig - wie gesagt -
 
Latein am Ende

Danke für die feine Unterscheidung - ich weiß nicht weiter als zur IHK zu laufen....
oder den eigenen Firmenanwalt/ -spezialisten zu fragen....
 
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