Rechtslage Kindergeburtstagsfotos

glpsy

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo,
ich hoffe ich habe das richtige Unterforum getroffen. Wenn nicht, bitte verschieben.

Es geht um folgendes. Am Wochenende hatte mein Junior seinen 6. Geburtstag. Bei der Geb-Feier, die außerhalb der eigenen 4 Wände gefeiert wurde, waren natürlich einige seiner Kindergartenfreunde dabei. Und natürlich wurden auch Fotos geschossen.
Das Verhältnis zwischen den Elternpaaren ist aber LEIDER teilweise nicht so gut wie das der Kinder. Die Bilder habe alle ich mit meiner DigiCam aufgenommen.

So nun zu den eigentlichen Fragen:
Als kleines Dankeschön möchte ich jedem Kind 2 Bilder schenken. Eins wo die gesamte "Bande" als Gruppe drauf ist und eins, wo jeder einzeln in "groß" zu erkennen ist. So als Erinnerung.

Da die Eltern (also die Eltern von 2 verschiedenen Kindern, die aber beide eingeladen waren) sich aber wie gesagt untereinander nicht so perfekt verstehen, möchte ich nur jeglichem Streit aus dem Wege gehen.

Auf dem Gruppenbild sind mit den Kindern über 15 verschiedene Menschen zu erkennen. Darf ich so ein Bild vervielfältigen und jedem Kind als Erinnerung schenken oder haben die Eltern der Kinder das Recht. dieses zu verbieten, da ja ihr Kind darauf zu erkennen ist. Ich meine mal gelesen zu haben, dass ab einer bestimmten Anzahl von Personen die Rechte an dem Bild dem Fotografen gehören, da es einfach zu viele Personen wären.

Als zweites, möchte ich aus diesem Gruppenbild jedes Kind einzeln ausschneiden und in groß ausdrucken. Da ja dann nur jedes Kind einzeln zu erkennen ist, wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Aber dieses Personenbild würde ja aus dem Gruppenbild entstehen.

Ich finde es selber nicht gerade schön das man so was überhaupt fragen muss, allerdings ist das eine Elternpaar geistig nicht so reif (in meinen Augen) und man muss ihnen eine Klage wegen so was leider zutrauen (mein Kind darf nicht auf dasselbe Foto wie das Kind....bla bla bla).

Zusammenfassung:
  1. Wer hat die Rechte an dem Gruppenbild und darf ich jedem Kind einen Abzug davon geben?
  2. Wer hat die Rechte an den Einzelbildern, die ja aus dem Gruppenbild "ausgeschnitten" werden.

P.S.: Ich möchte wenn allen Kindern die Bilder geben, weil ich es nicht ok finden würde wenn der eine kein Bild bekommt, die anderen aber doch.
 
wenn ich das richtig im kopf hab: sobald mehr als 7 personen auf dem bild sind, ist alles ok

ich weiß dass nur daher, als es hier mal vor nen paar jahren ne rechtsdemo gab, haben die rechten aus der massse die polizisten fotografiert, wobei diese nichts machen durften, weil mehr als 7 personen auf den bildern waren....
 
Ausserhalb der Eigenen 4 Wände... so. Die Veranstaltung, wo fand die denn statt? In einem gemieteten Raum oder wo?

Du könntest anfragen wer denn gerne diese genannten Bilder haben möchte (falls es keine Überraschung sein soll)

Wenn du an einem öffentlich Ort gefeiert hast wo nichts gemietet etc. war, dann eben diese Veranstaltung an einem öffentlichen nicht privaten Platz statt und in der Öffentlich muss man das risiko eingehen, Fotografisch oder eben Digital festgehalten werden zu können. Somit müsstest du dir keine Probleme machen !
 
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Gruppenbild verwendet werden kann.
Für die Bilder mit einem einzelnen Kind dagegen ist eine (schriftliche) Genehmigung der Eltern nötig.
 
Die "Party" fand in einer Art-Indoor-Spielplatz (ich nenne das jetzt mal so) statt, da das Wetter bei uns nicht wirklich planbar ist zur Zeit.
 
Ich würde spätestens das posieren zu einem Gruppenfoto als Zustimmung zu selbigem verstehen. Daraus würde ich wiederum das Einverständnis ableiten dieses Gruppenfoto auch allen Beteiligten (Abgelbildeten) zur Verfügung zu stellen. Ein Gruppenfoto dient ja als Erinnerungsstück.
 
Also Grundsätzlich ist der Fotograf der Rechteinhaber.
Wie das bei Portraits bzw. bei Personenfotos (vor allem unerwünschten) ist solltest du lieber einen Anwalt fragen.

Grundsätzlich werden die Eltern aber nichts machen können, immerhin musst man bei einem Kindergeburtstag mit Fotos rechnen und wenn sie ihr Kind nicht fotografiert haben wollen sollten sie wohl nicht zu so einem Event gehen.
 
Posieren Menschen für ein Bild wird dies allerdings als implizite Verwertungserlaubnis für ein Foto angehen.
 
Danke für die schnellen Antworten.

Dann kann ich mich ja ans Werk machen.
 
das man an sowas überhaupt einen Gedanken verschwenden muß, Hurra Absurdistan
 
TBMule schrieb:
das man an sowas überhaupt einen Gedanken verschwenden muß, Hurra Absurdistan

Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen.
Da die Kinder ja auch so gut verstehen, was da eigentlich abläuft *KOPFSCHÜTTEL*
 
Interessant was man hier alles so liest.

Bei 6Jährigen musst du den Vormund/Erziehungsberechtigten um Erlaubnis fragen.
Fürs fotografieren UND fürs veröffentlichen. Insbesondere bei einer rein privaten Veranstaltung!
Das Kind kann/darf das nicht alleine entscheiden. (Das hat auch gute Gründe)
Gruppenbilder in der Öffentlichkeit wurden ja schon angesprochen. Sobald ich aber einzelne Personen eindeutig identifieren kann ,sieht es wieder anders aus.
Großes und schwieriges Thema.

MfG
mrdarkmoon

Edit: wo kein Kläger da kein Richter. Deswegen wird es da selten Probleme geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutschland, wo sind wir bloß hingekommen?
Die Leute machen sich Sorgen ob sie Kindergeburtstagsfotos an die eingeladenen Kinder verschenken dürfen...:(:(:(
 
Vorallem die Familien erhalten neben dem eher legalen Gruppenfot noch ein Einzelportrait des EIGENEN Kindes. Also sollte es dabei gar keine Probleme geben !
 
ViperTr99 schrieb:
Deutschland, wo sind wir bloß hingekommen?
Die Leute machen sich Sorgen ob sie Kindergeburtstagsfotos an die eingeladenen Kinder verschenken dürfen...:(:(:(

Ich wäre froh darüber, wenn ich mir darum keine Gedanken machen müsste.
Aber ich gehe mal davon aus, Du kennst die "beschriebenen" Eltern nicht
Ergänzung ()

Olilolli schrieb:
Vorallem die Familien erhalten neben dem eher legalen Gruppenfot noch ein Einzelportrait des EIGENEN Kindes. Also sollte es dabei gar keine Probleme geben !

Was ja aus dem Gruppenfoto entstanden ist.

Ich habe nur keine Lust Probleme wegen Nichtigkeiten (in meinen Augen) zu bekommen.
 
Ich würde volles Risiko gehen, und wenn eine Anzeige eintreffen sollte, würde ich davon ausgehen, dass die Ermittlungen "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt werden.
Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.
 
g0mmi schrieb:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Gruppenbild verwendet werden kann.
Für die Bilder mit einem einzelnen Kind dagegen ist eine (schriftliche) Genehmigung der Eltern nötig.

Genau so ist es.

Recht am eigenen Bild gibt es in dem Sinn nicht
Ab einer gewissen Anzahl an Personen, 5-8, stellt es kein Problem dar das Foto zu veröffentlichen solange eine Person nicht im Vordergrund steht. Portraitaufnahmen darfst du allerdings nicht veröffentlichen ohne Zustimmung (am besten schriftlich, bei Minerjährigen Eltern) außer es sind Personen, die in der Öffentlichkeit stehen wie z.B. Politiker oder Stars.
Das geht ja noch viel weiter. Fotografierst du als Hauptmotiv ein Haus und veröffentlichst du das Bild, könnte der Architekt des Hauses auf dich zukommen und seine Rechte geltend machen
Sprich wenn du ein Foto von einem Puff machst und davor steht gut sichtbar nur eine Person in der Mitte des Bildes, du das Foto veröffentlichst und die Person Ärger bekommt (Scheidung -> Unterhalt), kannst du dich ggf. am Unterhalt beteiligen grob gesagt.

Bei Kindern und blöden Eltern würde ich mir den Stress mit den Portraitaufnahmen ersparen, d.h. außer dem Gruppenbild gar nichts machen. Wenn du da jedem hinterrennst, dann heißts am Ende noch "glpsy fotografiert kleine Kinder" - im negativen Sinn.

Ich persönlich veröffentliche kein einziges Bild, das Kinder und v.a. Kleinkinder abbildet. Ich schau schon beim Fotografieren drauf, was im Motiv ist. Klar lässt sich das beim Kindergeburtstag nur schwer bewältigen, aber einfach immer ne Gruppe fotografieren.

Fotografieren darfst du was du willst (bis auf militärische Übungen und Dinge, die die Sicherheit Deutschlands gefährden wie z.B. Details von Atomkraftwerken). Aber beim Veröffentlichen musst du aufpassen.
 
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