Rechtslage Kindergeburtstagsfotos

ViperTr99 schrieb:
Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.

Ne die stellt sich nicht wirklich - wir kommen eigentlich mit Elternpaaren klar.
 
ViperTr99 schrieb:
Ich würde volles Risiko gehen, und wenn eine Anzeige eintreffen sollte, würde ich davon ausgehen, dass die Ermittlungen "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt werden.
Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.

Leute Leute,

was hier an rechtlichen "Ratschlägen" erteilt wird ist doch sehr bedenklich.

Öffentliches Interesse bei einem Privatklagedelikt? Sososo....

Wenn man keine Ahnung hat......
 
Das ist nicht so schwierig und anwendbar ist hier grundsätzlich die Ausnahme wenn Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen stammen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Davon mal ab veröffentlichst Du die Bilder nicht, Du gibst Sie nur an Personen weiter die sowieso dabei waren. Wenn eine von den Personen glaubt, dies im Anschluss publik machen zu müssen kannst Du ihm sogar wegen Urheberrechtsverletzung anmeiern.

Also kein Stress dabei.

Gruß FatFire

Achtung: Hier im Forum sollen manchmal Leute mit gefährlichem Halbwissen herumlaufen, die ihre Meinung zu Themen kund tun, von denen sie keinen blassen Schimmer haben. Also trau schau wem.
 
Das geht ja noch viel weiter. Fotografierst du als Hauptmotiv ein Haus und veröffentlichst du das Bild, könnte der Architekt des Hauses auf dich zukommen und seine Rechte geltend machen
Was für Rechte sollen das bitte schön sein? Rechtslage Rechtslage 2
 
Öffentliches Interesse bei einem Privatklagedelikt? Sososo....

Wenn man keine Ahnung hat......

wenn du schon sowas sagst, auch wenns richtig sein mag, begründe das bitte auch !!!
 
Leute es geht um Bilder bei einem Kindergeburtstag:rolleyes:. Was hier schon wieder reininterpretiert wird ist lustig.
Der TE soll anrufen und bei den Eltern nachfragen ob die so ein Bild wollen und gut ist.

Kein Richter wird jemanden ernst nehmen:lol:, der sagt das sein Kind nicht auf dem Bild mit einem anderen Kind sein soll obwohl die Eltern der Einladung gefolgt sind.

Warum man für so etwas nen Thread aufmachen muss frage ich mich echt:freak:
 
zu veröffentlichen

weils hier öfters ums Veröffentlichen geht, ich würde erstmal anzweifeln dass die hier geplante Vergabe eines Gruppenfotos an die Abgebildeten eine Veröffentlichung der Fotos ist. Es fehlt dabei doch schlicht die Öffentlichkeit.
 
@ThomasK_7

Genau wegen solchen Beiträgen wie den von Dir zitierten hab ich die Warnung in meinen Beitrag gepackt ;)

@Olilolli

Öffentliches Interesse liegt nur bei Strafprozessen vor (oder eben auch nicht). Bei einem Zivilprozess (Zivilprozess = Ankläger und Beschuldigter sind beides Zivilpersonen) zählt nur das Interesse des Anklägers.

Gruß FatFire
 
Öffentliches Interesse liegt nur bei Strafprozessen vor (oder eben auch nicht). Bei einem Zivilprozess (Zivilprozess = Ankläger und Beschuldigter sind beides Zivilpersonen) zählt nur das Interesse des Anklägers.

Gruß FatFire

Das mit dem Öffentlichen Interesse war ich nicht ;)
 
Weiß ich, aber ansonsten hat sich doch keiner beschwert :D
Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass Du es erklärt haben wolltest.

Gruß FatFire
 
Was für eine Deutsche Mentalität.

Was macht ihr bloss mit euren Urlaubsfotos aus fremden Ländern? Selbstanzeige?:rolleyes:

Tut mir Leid, wenn ich nicht auf den rechtlichen Aspekt eingehen kann, aber die Bilder sind von einer Kinderveranstaltung für Kinder und deren Fotoalbum, dalls sie überhaupt im Besitz eines solchen sind.

Wenn die betreffenden Eltern eine solche Persönlichkeitsstörung haben, ihre Probleme auf den Köpfen der Kinder um ein paar Geburtstagsbilder auszutragen, dann ist es deutlich gravierender für die Erziehung des Kindes. Wahrscheinlich darf das Kind dann wohl auch nicht einen Fremden nach den Weg fragen und wenn es durch sein schlechtes Verhalten angesprochen wird, muss es Vergewaltigung schreien.

Über ein Ausschneiden der einzelnen Kinder für ein Einzelfoto muss du entscheiden, ich würde es nicht tun, wenn auch nicht so fotografiert. Stattdessen hätte man ruhig ein Zweierbild von von deinem Kind mit jedem einzelnen Kind aufnehmen können. Dann hätten die Kinder ein Gruppenfoto und jedes zusätzlich ein Bild mit deinem. Wenn das nicht unbekümmerte Kindergartenfreundschaft ist.

So nebenbei.
Mein Foto aus einem Feriencamp wurde vom Jugendamt ungefragt auf eine Ferieninfobroschüre für Kinder und Jugendliche gedruckt. Nackt oder unvorteilhaft fotografiert war ich auch nicht und trotz offenem Hawaiihemd zumindestens stolz auf mein Sixpack. :D
Das Jugendamt hat ein gutes Motiv gewählt und konnte vorteilhaft für gute Freizeitcamps werben.
Sollte ich jetzt auch gegen Menschen mit Fetichneigungen vorgehen und mich über damals mögliche angeregte Fantasien von gleichaltrigen Mädchen aufregen, die mich suß fanden?

Heute als Erwachsener wäre ich froh, wenn ich zur damaligen Zeit als Kind mehr Kinderfotos hätte.
Ich komme zwischen null und sieben auf eine Bilderanzahl einer größeren Berufsschulklasse.
Meine Eltern haben noch weniger Fotos.

Daher auch meine Anmerkung, etwas weiter als mit den Scheuklappen von Gesetzen zu schaue, den eigenen verstand einzusetzen und den Kindern durch ihre Kindheit mit entsprechend schönen Bildern zu begleiten. Das frischt Erinnerungen von einer guten Zeit auf.

@Olilolli
Wenn es an mich ging, dann nicht um etwas geschrieben zu haben, sondern um einer Paranoia der Erwachsenen entgegenzustehen. Nicht die Kinder sind das Problem und verursachen eines als solches, sondern die Erwachsenen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:P Hauptsache mal was gesagt haben :P

@TE: Machs einfach, es sollten keine Probleme auf dich zukommen. Zudem wer findet Kinderfotos schon so schlimm? Glaube im Falle einers gerichtes würdest du aufjeden gewinnen. Soweit sollte es aber nicht kommen ;)
 
bei den gruppenfotos gibts keine probleme. ich weiss zwar nicht wo diese zahlenangaben (5-8 personen, 7 personen, ab 158923094 personen) herkommen, aber gesetzlich hast du da keine probleme zu erwarten: http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

bei den einzelbildern ist es egal, woher sie stammen - dafür brauchst du das einverständnis der eltern (in dem fall, da die kinder keine wirksame willenserklärung abgeben können).
 
Zurück
Oben