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ViperTr99 schrieb:Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.
Ne die stellt sich nicht wirklich - wir kommen eigentlich mit Elternpaaren klar.
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ViperTr99 schrieb:Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.
ViperTr99 schrieb:Ich würde volles Risiko gehen, und wenn eine Anzeige eintreffen sollte, würde ich davon ausgehen, dass die Ermittlungen "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt werden.
Es stellt sich die Frage die "Eltern" sich untereinander nicht mögen oder mit Dir/Euch ein Problem haben.
Was für Rechte sollen das bitte schön sein? Rechtslage Rechtslage 2Das geht ja noch viel weiter. Fotografierst du als Hauptmotiv ein Haus und veröffentlichst du das Bild, könnte der Architekt des Hauses auf dich zukommen und seine Rechte geltend machen
Öffentliches Interesse bei einem Privatklagedelikt? Sososo....
Wenn man keine Ahnung hat......
zu veröffentlichen
Öffentliches Interesse liegt nur bei Strafprozessen vor (oder eben auch nicht). Bei einem Zivilprozess (Zivilprozess = Ankläger und Beschuldigter sind beides Zivilpersonen) zählt nur das Interesse des Anklägers.
Gruß FatFire