News Rechtsstreit beigelegt: Trump erhält 25 Mio. USD wegen Sperrung bei Facebook und Instagram

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Hotshady schrieb:
Das wurde aber auch Zeit, dass derart ausgeartete Zensurmaßnahmen Konsequenzen zur Folge haben. Er war der Präsident Amerikas, das ist keine Person, sondern eine Institution, die Millionen von Menschen repräsentiert. Da kann man nicht einfach zensieren, weil es der politische Gegner gerne so haben möchte.
Der Account vom POTUS, also dem Amt, wurde ja auch nicht gesperrt sondern Donald Trump. Das sind verschiedene Konten. Übers erste verfügt der Präsident qua Amt, das zweite ist Trumps privates Profil.

Aber wer brauch schon Ahnung für Schadenfreude.
 
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Da musste ich kurz zusammenzucken:
Der restliche Betrag soll unter anderem der Bezahlung der Anwaltskosten dienen.

Ein Hoch auf den Spruch: "Vor dem Gesetz ist jeder gleich." Aber wer mit viel Kohle für sehr teure Anwälte ist da bestimmt noch gleicher ;)
 
Kuristina schrieb:
In den USA ist einiges anders. ^^ Vielleicht hätte Zuckerberg ja vor Gericht recht bekommen. Nur den ganzen Wirbel wollte man wohl auf beiden Seiten nicht mehr haben und so hat man sich halt geeinigt.
Das mag sein, war aber nicht die Frage. 😕

Die berechtigte Frage von @SavageSkull war, warum überhaupt jemand gegen die Schliessung seines Accounts klagen kann, da die Firmen eigentlich Hausrecht haben und nicht verpflichtet sind, Dir einen Account zu erstellen und Dich an Ihrem "Tool" teilhaben zu lassen. Zumindest wäre mir das nicht bekannt, dass ich mich irgendwo "reinklagen" kann, wenn die mich nicht haben wollen.
 
SavageSkull schrieb:
Ich verstehe unser Recht in Deutschland so, dass auch der Dienstleister nein zum Kunden sagen darf, so wie der Kunde ein Angebot nicht annehmen muß.
Ist das in den USA etwa anders?
Das sieht der BGH anders. Das Hausrecht solcher Plattformen ist zurecht stark eingeschränkt worden, zumindest in Deutschland. Viele haben bereits erfolgreich gegen Sperrungen von z.B. Meta und Twitch geklagt.

Das Netzwerk muss den Nutzer

  1. vorab über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos informieren bzw. im Nachhinein über die Löschung von Beiträgen zu informieren,
  2. ihm den Grund dafür mitteilen,
  3. ihm eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen und
  4. danach nochmal neu entscheiden.

Wenigstens geht es in den USA voran, was Meinungsfreiheit und Demokratie betrifft, hoffentlich auch bald bei uns. Hier werden leider gerade Parteizentralen belagert, Politiker bedroht und gegen demokratische Entscheidungen gehetzt, kein gutes Zeichen.
 
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Donald Trump war der ehemalige Präsident und eine Person von Öffentlichen Interesse.

Man kann von Ihm halten was man möchte aber da gelten dann einfach andere Maßstäbe. Und ich bin der Ansicht dass es dem Marktführer immer Verboten werden sollte Personen dieser größe auszuschließen. Wenn eine Firma ein Essentieller Bestandteil etlicher Millionen ist dann sollte die Firma nicht alleine bestimmen dürfen.

Gemeinwohl geht leider in jede Richtung.
Wenn dann richtig.

Und vom Gesetz her sind wirklich alle gleich. Was die Urteile angeht liegen aber Welten dazwischen und dies macht das Mensch sein auch aus. Außerdem wenn alle wirklich gleich wären würden sofort Millionen Jobs wegfallen die nur dafür da sind festzustellen wie gleich alle sind. Fängt beim Job Recruiter an und hört irgendwo beim Anwalt auf.

Posts zu Sperren oder mit Infos zu versehen ist legitim. Man darf froh sein wenn man die Kommentare hier teilweise liest dass die Echte Welt halt kein simples Schwarz/Weiß ist.

Wir haben ein gutes Grau.

Bin kein Donald Trump Fan aber wenn jetzt Facebook oder X Ursula v.d.L sperren würde weil Sie "angeblich" Chats gelöscht hat oder "angeblich" (in mehr als einem Fall) Korrupt war dann wär dies auch nicht in Ordnung. Liegt absolut nicht im Rahmen der Firmen die Frau L dann zu sperren.

Es wäre defacto jeder ausgeliefert.

So hoffe ich habe damit mal einen anderen Standunkt eingeworfen.
 
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M@tze schrieb:
Die berechtigte Frage von SavageSkull war, warum überhaupt jemand gegen die Schliessung seines Accounts klagen kann, da die Firmen eigentlich Hausrecht haben
Facebook ist zu groß. Da reicht das Hausrecht alleine nicht mehr. "Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung kann rechtswidrig sein", so hat das Landgericht Düsseldorf bei einer Klage gegen Facebook mal geurteilt: https://www.heise.de/news/Viel-nack...re-der-Filmwerkstatt-Duesseldorf-9794010.html
 
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WolledasKnäul schrieb:
Wenigstens geht es in den USA voran, was Meinungsfreiheit und Demokratie betrifft
...Der war gut. War doch satirisch gemeint, oder? :confused_alt:
WolledasKnäul schrieb:
...Politiker bedroht und gegen demokratische Entscheidungen gehetzt, kein gutes Zeichen.
nichts anderes haben hier die AFD inklusive ihrer Wähler die letzten Jahre betrieben. Ich sehe den Unterschied nicht.
 
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CDLABSRadonP... schrieb:
Da hatten wohl diejenigen recht gehabt, dass Trump bereits allein aus finanziellen Gründen nochmals Präsident werden wollte...
Ja die 25 Millionen machen garantiert viel aus …
Buttkiss schrieb:
...Der war gut. War doch satirisch gemeint, oder? :confused_alt:
Warum? Das Hausrecht für Zensur zu missbrauchen ist doch schwachsinnig und offensichtlich wird in Deutschland auch zurecht dagegen vorgegangen. Nichts anderes hat er gutgeheißen. Oder hat dich allein der Fakt getriggert, dass es um Trump ging?
Buttkiss schrieb:
nichts anderes haben hier die AFD inklusive ihrer Wähler die letzten Jahre betrieben. Ich sehe den Unterschied nicht.
Auch wenn man selbstverständlich von der AfD halten kann was man will - Whataboutism ist immer ganz stark in einer Argumentation :p
BxBender schrieb:
Coll, bekomtm man jetzt für begangene Straftaten wie Volksverhetzung und Anstiftung zur Straftat sogar noch Millionenbeträge, die ein Mensch alleine niemals im Leben durch harte ARbeit zu sehen bekommt?
Ich lebe im falschen Land.
Nein - du hast anscheinend lediglich den falschen Job.
 
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UrlaubMitStalin schrieb:
Meta ist verlogen, X ist bösartig.
Musk ist ein Demagoge und Brandstifter.
Zuckerberg hingegen ist Opportunist und dreht sein Fähnchen nach dem Wind.
So wie Werner von Baun egal war, wer seine Raketen bezahlt und baut (ob die Nazis, Zwangsarbeietr oder US-Amerikaner), so ist es Zuckerberg egal woher das Geld kommt, solange es bei ihm landet.
Da kann man ja jetzt dieses Lied umdichten:

 
WolledasKnäul schrieb:
Wenigstens geht es in den USA voran, was Meinungsfreiheit und Demokratie betrifft,
Ja, dann werden wohl die "meinungsfreien USA-Demokraten" dann wieder bald ungestraft einen Staatsstreich veranstalten, wenn ihnen ein Wahlergebnis nicht gefällt.

In vielen anderen Ländern steht darauf lebenslänglich schwedische Gardinen und für den Anführer doppelt so viel.

WolledasKnäul schrieb:
Hier werden leider gerade Parteizentralen belagert,
Ja, wenn man mit dem braunen Pöbel paktiert, kann das schon mal vorkommen, daß da demokratisch dagegen protestiert wird.

In den 1930er Jahren ist da auch nichts gutes dabei herausgekommen.

Die kleine Finanzspritze für Trump wird ihn auch nicht bei der Abzahlung seiner Schulden durch die früheren Pleitegeschäfte weiterhelfen, aber es hebt die Laune.

Wer zahlt ist eben doch etwas gleicher, als das niedere Volk, besonders in den geldgeführten Staaten.
 
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MalWiederIch schrieb:
Warum? Das Hausrecht für Zensur zu missbrauchen ist doch schwachsinnig und offensichtlich wird in Deutschland auch zurecht dagegen vorgegangen. Nichts anderes hat er gutgeheißen.
Da liegt anscheinend ein grundlegendes Missverständniss vor. Meinungsfreiheit wird ab jetzt nur vom Cash und Macht gesteuert statt von Diskriminierungsschutz oder wissenschaftlichem Konsens. Zensiert wird ja weiterhin. Ich sehe da den Fortschritt nicht.

MalWiederIch schrieb:
Whataboutism ist immer ganz stark in einer Argumentation
Nein, lediglich ein Vergleich zu der vom User erwähnten Situation die er anscheinend als vollkommen neu empfindet.
 
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Man nenne mich böse, Aber man streitet Jahre lang, kaum ist Trump Präsi und Zuckerberg verfällt in Trumps Narrative, zahlt Meta 25 Mio an Trump.

Ich nenne das eine verschleierte Geldzahlung an Trump...
 
SavageSkull schrieb:
dass auch der Dienstleister nein zum Kunden sagen darf, so wie der Kunde ein Angebot nicht annehmen muß.
Ist das in den USA etwa anders?

Auch bei uns ist die Rechtslage weit komplexer als das. Siehe zB die Drittwirkung von Grundrechten.
 
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