cyrezz schrieb:
@Hvoralek
U.a. Wolfenstein 3D, Manhunt, Mortal Kombat und Soldier of Fortune. Ne Liste gibt es
hier.
Das sind alles §- 131- oder §- 86a- Fälle (Gewaltdarstellung bzw. Zeichen verfassungsfeindlicher Symbole). Da sind Erwerb und Besitz eben
nicht generell verboten. Ebensowenig übrigens bei Propanda verfassungsfeindlicher Organisationen, volksherhetzendem Material, Anleitungen zu Straftaten, Gewalt- und Tierpornographie, unechter Jugend- und offensichtlich unechter Kinderpornographie. Der Besitz von Medien als solcher ist wie gesagt m.W. nur nach § 184b IV und § 184c IV strafbar.
Du zitierst da im zweiten mich, obwohl ich das nicht geschrieben habe
SheepShaver schrieb:
Der Besitz o.g. Titel ist für Erwachsene in keinster Weise verboten und hat keinerlei strafrechtliche Konsequenzen.
Das stimmt nun auch wieder nicht. Erwerb und Besitz
als Vorbereitungshandlung für eine spätere Verbreitung sind durchaus strafbar. Wenn also jemand z.B. mit mehreren Exemplaren desselben Titels erwischt wird, kann sich schon mal ein Staatsanwalt dafür interessieren.
Warum werden immer wieder solche Märchen verbreitet?
Im Videospielbereich wissen es viele anscheinend wirklich nicht besser. Wenn man die entsprechenden Vorschriften nur flüchtig liest, kann man auch erst einmal den Eindruck haben, Besitz und Erwerb
seien generell strafbar. Dass das nicht so ist, steht meist erst im letzten Halbsatz eines langen, verschachtelten Abschnitts. Mich wundert allerdings auch, dass sich diese Erkenntnis nicht irgendwann mal durchsetzt. Bei Filmfreaks mit Interesse an etwas derberen Sachen sind das eigentlich Grundkenntnisse. Kann es sein, dass Videospieler sich selbst in einer Art Opferrolle gefallen und deshalb gerne an solche Totalverbote glauben, um darüber jammern zu können? Ich habe zumindest den Eindruck, dass gerade bei solchen Themen Cineasten abgeklärter reagieren, wohingegen Zocker anscheinend lieber erst einmal aufschreien.
Smockil schrieb:
bei beschlagnahmten Spielen ist der besitzt nicht verboten lediglich der Verkauf und der Erwerb
Wie kommst Du denn darauf? Und wie sollte das funktionieren: Man darf diese Sachen zwar besitzen, macht sich aber mit dem Erwerb bereits strafbar? Das wäre widersprüchlich.
Ob der Verkauf generell verboten ist, ist auch so eine Sache. "Verbreiten" ist wohl nicht deckungsgleich damit.