Neues im Fall Redtube:
http://www.golem.de/news/redtube-ve...abmahnungen-fuer-unzulaessig-1404-105809.html
Betroffene und andere Rechtsanwaltsozietäten sollten nun wirklich überlegen inwiefern man dieser Kanzlei dieses Geschäftsfeld absprechen kann.
Vormals hatte Herr Urmann noch behauptet, die Einschätzung des Justizministeriums sei nicht bindend, womit er fachlich recht hat.
Weiterhin wurde oft genug betont, dieser Fall wäre nur eine Präzedenz und würde weitere ähnlich gelagerte Abmahnverfahren nach sich ziehen.
Vielleicht um den letzten betroffenen Zweifler doch noch zu einer übereilten Zahlung zu bringen.
Nun eine billige Versäumnisklage zu kassieren bezeugt für mich die Tatsache der Kostenoptimierung dieses unseriösen Abmahnwesens, zumindest in diesem Fall.
Ich vermute das Fernbleiben von der Verhandlung hatte den Sinn sich die Reisekosten und personellen Aufwand für die Verteidigung seinen Mandanten zu ersparen.
Das Tolle an dem Ganzen ist nun: Betroffene die gezahlt haben, werden nur Schwer an ihr Geld kommen und müssten erstmal in Vorleistungen für eine Klageerhebung gehen.
Ggf. kann man die Kanzlei Urmann und Collegen auf Schadenersatz verklagen. Dazu müsste man nachweisen kann, dass hier bewusst ein faules Mandat übernommen wurde, also Rechtsmissbrauch stattfand.
Die Kanzlei Urmann und Collegen ist trotz der Beauftragung mit dem Fall der lachende Dritte, da sie sicher ihre Gebühren anteilig nach RVG erhalten haben. Diese imho, zwielichtige Bereicherung wird Ihnen wohl keiner nehmen.
Auf den Kosten des Verfahrens bleibt nun diese Briefkastenfirma sitzen, und letztlich bei fehlender Liquidität oder mangelnder Vollstreckung dann der Steuerzahler!
Ausser Reputation hat diese Kanzlei hier keine direkten finanziellen Einbußen zu befürchten, es sei denn die o.g. Betroffenen werden Urmann und Collegen erfolgreich in Regress nehmen.