Regionalcode von DVD entfernen/ändern

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mrs.starkey

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Hallo zusammen,

ich habe mir eine Serie aus den USA (aus den 60ern "The Dick Van Dyke Show" :) ) gekauft, da sie leider nicht in Europa veröffentlicht wurde. Leider ist ja der Regionalcode 1 nicht abspielbar auf unseren Geräten.
Ich kann die DVD auf meinem PC anschauen, das ist kein Problem. Allerdings würde ich sie gerne auch auf meinem Fernseher schauen können, da es so einfach gemütlicher ist.

Mein Bluray Player (Samsung BD-F5500) lässt sich leider nicht regionfree schalten (zumindest hab ich da keinen passenden Code für gefunden)

Vor ca. 15 Jahren hatte ich mir schon mal eine Serie ("Full House") auf DVD aus den USA bestellt, weil es die (bis heute) nicht komplett in Deutschland zu kaufen gibt. Damals hatte ich noch keine Ahnung wegen der verschiedenen Regionalcodes. Ich hab die DVD damals in mein PC-Laufwerk gelegt, und da kam ne Meldung vom VLC Player so nach dem Motto: Sie können den Regionalcode noch 4 mal ändern.

Ich hatte damals einfach immer wieder auf ok gedrückt, um die Serie schauen zu können, bis die Meldung dann nicht mehr kam, ohne groß darüber nachzudenken, was ich da eigentlich ändere.

Aber ich konnte die DVD danach ganz normal auf dem PC schauen, genau wie meine vielen anderen DVD's, die ich hier in Deutschland gekauft hatte. Vor einigen Jahren hab ich dann einen Bluray-Player gekauft, und komischerweise lies sich diese DVD aus Amerika (Full House) ganz normal mit dem Player abspielen, obwohl auf der DVD Regionalcode 1 draufsteht.
Deshalb geh ich mal davon aus, dass ich damals mit dem VLC Player irgendwie den Regionalcode der DVD geändert habe, und nicht den Regionalcode auf meinem PC.

Ich könnte mir natürlich das Programm VLC Player wieder runterladen und wieder das gleiche mit meiner jetzigen DVD aus Amerika zu versuchen, allerdings würde ich mich heutzutage nicht mehr trauen, einfach den Regionalcode zu "ändern", da ich nicht wirklich weis, was dann passiert und was genau geändert wird. Nachher ändere ich doch die Einstellung auf meinem PC und ich kann keine anderen DVD's oder CD-Roms aus Deutschland mehr abspielen. Ehrlich gesagt, hab ich keine Ahnung, wie diese Full House-DVD's ihren Region Code 1 plötzlich verloren haben sollen...und ich trau mich nicht, herumzuexperimentieren.

Deshalb meine meine Fragen an die Experten unter euch:
  • was genau ändere ich mit dem VLC Player, wenn ich den Regionalcode ändere, kann ich damit wirklich den Regionalcode der DVD ändern?
  • gibt es eine andere Möglichkeit, den Regionalcode einer DVD zu ändern/zu löschen, so dass sie auch auf unseren Playern wiedergegeben werden kann?

Ich hab von diversen DVD Rippern gelesen, die das wohl können. Aber die Seiten sind meistens in schlechtem Deutsch verfasst, und nicht sehr vertrauenserweckend...

Danke schonmal für die Überlegungen. :)
 
Du kannst den Code auf der DVD nicht ändern. So eine Kauf DVD ist nicht beschreibbar.
Du hast damit (soweit ich mich erinnere) den Regionalcode deines Laufwerks geändert.

Es gibt natürlich die Möglichkeit die DVD zu kopieren und dabei den Regional Code zu entfernen, allerdings weiß ich nicht, wie es da mit der Legalität aussieht. Immerhin würde man damit ja den Kopierschutz umgehen und eine modifizierte Kopie anfertigen.
 
mrs.starkey schrieb:
was genau ändere ich mit dem VLC Player, wenn ich den Regionalcode ändere, kann ich damit wirklich den Regionalcode der DVD ändern?

Im abspielenden Laufwerk kann der Regionalcode i.d.R. 5 mal geändert werden, nach zu häufigen Wechsel bleibt der letzte Code gespeichert.

Den Code der (Original gepressten) DVD kannst du selbstverständlich nicht ändern.

Meine Empfehlung:
Datenträger per MakeMKV (und eventuell anschließender Rekodierung inkl. Schrumpfung mit Handbrake) auf die Platte, den Rechner, das NAS legen.
Ergänzung ()

benneque schrieb:
Immerhin würde man damit ja den Kopierschutz umgehen

Der Regionalcode ist kein Kopierschutz, sondern eine - wie der Name schon besagt - Maßnahme zur regionalen Vertriebskontrolle.

Zumal die Strafbarkeit der Umgehung eines Kopierschutzes nur für "wirksame Schutzmaßnahmen" gilt.
So zumindest steht es im Gesetz drin sowie in unzähligen Gerichtsurteilen bzw deren Begründungen.
 
@Fragger911 Aber zum Kopieren der DVD müsste man den Kopierschutz wohl trotzdem umgehen.
 
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Der bei einer DVD schon seit Jahren nicht mehr als "wirksam" gilt. Bei BluRay sieht das dagegen anderes aus, weil dort permanent aktualisiert wird/wurde.
 
Wäre ein in Home streaming nicht die einfachste legale Möglichkeit die DVDs abzuspielen?
 
Für das Streamen muss das Laufwerk trotzdem erst einmal darauf zugreifen können, damit hat man nix gewonnen.
 
Wenn es danach ginge, würde ich sagen, dass das Gesetz hinfällig ist :D Weil jeder Kopierschutz, der umgangen werden kann, ist nicht wirksam
 
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Hi,

Der bei einer DVD schon seit Jahren nicht mehr als "wirksam" gilt.

wo genau steht das? Wer traf diese Aussage? Gibt es dazu irgendwelchen haltbaren Aussagen von Juristen oder Rechtssprechung?

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
wo genau steht das? Wer traf diese Aussage? Gibt es dazu irgendwelchen haltbaren Aussagen von Juristen oder Rechtssprechung?

Wo? Im Internet.
Gibt es...? Ja, einfach Tante Google fragen.
Hinzu kommt ja noch das Recht auf die Privatkopie.... aber hey, es geht hier um Gesetze und deren Auslegung und ich bin nicht gewillt, hier des Juristen zu geben.

Bsp.:

Wann ist ein Kopierschutz wirksam?

Erkennt der DVD- oder CD-Brenner den Kopierschutz nicht und brennt deshalb eine Kopie, so ist der Kopierschutz nicht wirksam. Dasselbe gilt für einen Kopierschutz, der nur auf einem Betriebssystem funktioniert (etwa Windows), auf anderen aber nicht (Linux, MacOSX). Auch genügt der bloße Hinweis auf einer CD/DVD, diese sei kopiergeschützt, nicht, um einen wirksamen Kopierschutz zu haben.
 
Hi,

das ist nicht die Rechtsauffassung, die in Deutschland gilt.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG).

Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.

VG,
Mad
 
Und warum fragst du erst, wenn du die Antwort dazu schon auf der Hand hast?

" hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie. "
Und jetzt?
 
Hi,

weil ich mich frage, wie man dazu kommt, Leuten offenkundig rechtswidrige Dinge zu empfehlen, wenn man eigentlich keine fundierte Meinung haben kann, weil die Rechtslage relativ eindeutig ist und man trotzdem etwas anderes empfiehlt

VG,
Mad
 
Fragt sich halt wer da der "Berechtigte" ist. Braucht man dafür die Zustimmung des Rechteinhabers?
 
für den privatgebrauch(!) kann er mit seinen selbst gekauften(!) dvds machen was er will.
 
Madman1209 schrieb:
wenn man eigentlich keine fundierte Meinung haben kann, weil die Rechtslage relativ eindeutig ist und man trotzdem etwas anderes empfiehlt

Lies Dir das lieber noch einmal aufmerksam durch.
 
Gerade mal Google bedient. Die Lage ist eindeutig, aber nicht einleuchtend, und ziemlich bescheuert...

  • Für das Umgehen einer Kopiersperre können Sie strafrechtlich nicht belangt werden, sofern Sie eine Privatkopie für sich oder mit Ihnen persönliche verbundene Personen erstellen. Privatkopien sind also straffrei.
  • Aber: Der Rechteinhaber kann zivilrechtlich gegen Sie vorgehen, wenn Sie einen Kopierschutz aufgehoben haben.
  • Da der Staat hier aber nicht ermitteln wird, ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Rechteinhaber jemals erfahren wird, wenn Sie einen Kopierschutz geknackt haben.
 
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Hi,

du hast keine fundierte Meinung, die Rechtslage spricht eindeutig gegen das, was du gesagt hast, du empfiehlst trotz besserem Wissen etwas anderes. Ich sehe keinen Fehler.

für den privatgebrauch(!) kann er mit seinen selbst gekauften(!) dvds machen was er will.

das Umgehen des Kopierschutz ist grundsätzlich untersagt. Er darf eine Privatkopie machen, wenn er keinen wirksamen Kopierschutz umgehen muss. Es gilt zwar "wo kein Kläger, da kein Richter" aber erlaubt ist trotzdem nicht einfach was gefällt!

VG,
Mad
 
Habe ich den Kopierschutz geknackt oder der Schaffer des Programms?
 
Hi,

hast du jemanden erschossen oder der Schaffer der Schusswaffe? Kannst du den Hersteller eines Löffels belangen, weil du zu dick wirst, wenn du damit isst? Du nutzt es, der Fall ist damit eindeutig.

VG,
Mad
 
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