Reklamation nach 14 Tagen immer nur über Hersteller?

Maik1

Lt. Junior Grade
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Hallo,
ich habe eine Frage zwecks Reklamation, da folgende Sache bei mir abgelaufen ist:

Ich habe einen RAM-Kit von einem renommiert Hardwareversand bestellt. Dieser wurde auch pünktlich geliefert (am 29.05.). Nach ausgibiger Testphase habe ich feststellen müssen, dass ein Ram-Riegel des Kits defekt ist. Dies ist mir aber erst 3 Wochen später aufgefallen, da die gesamte Hardware meines neuen PCs von anderen Versandhäusern erst später eingetroffen ist.
So, also hab ich eine RMA-Nummer bentragt (am 21.06). Die Paketmarke dafür ausgedruckt und das RAM-Kit zurückgeschickt.
Heute (28.06) würde die Reklamation bearbeitet, und ich habe folgende E-Mail erhalten:

Wir haben die Ware aus Ihrem RMA-Fall mit der RMA-Nummer XXXXX soeben an den Hersteller zur Reparatur bzw. Prüfung weitergeleitet.

In der Regel dauert die Bearbeitung seitens der Hersteller ca. 2 bis 4 Wochen. In schwierigen Fällen (z.B. Ersatzteile nicht lagernd, etc.) ist unter Umständen auch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

So, und was ich jetzt absolut nicht verstehe ist, warum der RAM-Kit nicht vom Hardwareversand gegen einen funktionstüchtigen getauscht wird, obwohl dieser als "lagernd" bei diesem gekennzeichnet ist. Ich dachte immer in meinem Fall würde die Gewährleistung greifen und der Hardwareversand müsste mir das Kit tauschen?

Also habe ich beim Hardwareversand angerufen und dort wurde mir erklärt, dass bei Reklamationen nach 14 Tagen diese immer an den Hersteller witergeleitet werden, und dies die "gesetzliche Vorgabe" sei.

Noch zur Info: Der RAM-Riegel hat eine lebenslange Garantie vom Hersteller. (Sollte aber in meinem Fall keine Rolle spielen, oder?)



Ist das so korrekt, das der Hardwareversand seine Reklamationen nach 14 Tagen immer an den Hersteller weiterleitet? Denn für mich ist es jetzt ziemlich ärgerlich, dass ich jetzt noch mindestens 2-4 Wochen auf so einen Ram Riegel warten muss, den der Hardwareversand bereits vorrätigt hat?
 
Ja sie leiten es weiter das ist völlig normal du kannst zwar keine Neuware verlangen (klar kannst du schon aber diese kann der Verkäufer verweigern aufgrund zu hoher kosten) aber für die Zeit der Reklamation müsste der Verkäufer glaub Ersatzspeicher zur verfügung stellen wenn du diese verlangst. Kenn den § jetzt leider net auswendig :)
 
Punkt 1: Du hast einen Vertrag mit Hardwareversand, daher muss Hardwareversand in den ersten 2 Jahren einspringen, danach musst du dich an den Hersteller wenden.

Punkt 2: Du benötigst den Rechner beruflich und kannst es dir nicht leisten, dass dieser 4 Wochen ausfällt. Daher soll die Hardwareversand unverzüglich Ersatz beschaffen oder du tust es selbst und stellst es denen in Rechnung. Ist dein Recht. Zumal innerhalb der ersten 6 Monate davon auszugehen ist, dass die Ware schon bei Lieferung defekt war.

Punkt 3: Du muss nicht warten bis die Lieferung vom Hersteller wieder bei Hardwareversand ist. Das ist ein interner Ablauf von Hardwareversang, damit hat der Kunde nichts am Hut.

Punkt 4: Rufe dort nochmal an und erkläre es denen so. Dann erwähne noch, dass du eine Frist von 1 Woche setzt, andernfalls wirst du dir Ersatz beschaffen / vom Kaufvertrag zurück treten. Dies erklärst du auch gleich noch schiftl. per Mail und Fax.

Damit solltest du eigentlich deine Ersatzriegel erhalten. Dass du den Rechner vermutlich garnicht beruflich nutzt, tut auch nichts zur Sache, du benötigst ihn halt. :)
Hardwarversand hat kein Recht, den Kunden so lange auf die Ware warten zu lassen.
Setzte also eine angemessen Frist vn 1 Woche und fertig. Wenn es beim Hersteller 4 Wochen dauert, kann der Kunde nichts dafür.


Greetings
 
Danke blackraven, so ähnlich war es mir auch in Erinnerung.
Es ist sogar so, das die Teile als Firma gekauft wurden und der Rechner auch so beruflich genutzt wird.
Ich werde ersteinmal ne E-Mail schreiben, denn die Frau an der Hotline ließ überhaupt nicht mit sich reden, und sagte das das so gesetzlich festgelegt sei. Außerdem schreiben die auf ihrer Website dass, sie innerhalb von 24h auf E-Mails antworten. Ich hoffe mal das es dann klappt.
 
Dann möchte Sie dir doch bitte auch gleich den entsprechenden § im Gesetzt nennen. :)

Wie es nach den ersten 6 Monaten aussihet, bin ich mir aber nicht ganz so sicher.
Dein Vertragspartner ist ja nur zur gesetzl. Gewährleistung verpflichtet, Garantiegeber ist aber der Hersteller. Da wäre es glaub ich einfacher, sich dann direkt an den Hersteller zu wenden. Je nach Hersteller wird alt / neu dann auch dirkte bei der Post getauscht. BeQuiet z.b.

Die Frist von 14 Tagen betrifft im übrigen nur das Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetzt. Mit Gewährleistung und Garantieabwicklung hat es nichts zu tun.
 
blackraven schrieb:
...
Punkt 2: Du benötigst den Rechner beruflich und kannst es dir nicht leisten, dass dieser 4 Wochen ausfällt. Daher soll die Hardwareversand unverzüglich Ersatz beschaffen oder du tust es selbst und stellst es denen in Rechnung. Ist dein Recht. Zumal innerhalb der ersten 6 Monate davon auszugehen ist, dass die Ware schon bei Lieferung defekt war.
...
Greetings

Mit dieser Aussage bewegst du dich auf ganz dünnem Eis. Hast du irgendwelche Paragraphen an der Hand die das stützen? Ansonsten würde ich es an deiner Stelle unterlassen so etwas herumzuposaunen.
Ich denke Hardwareversand hätte nicht mehr als ein Lächeln übrig wenn du denen irgendwelche Ersatzhardware in rechnung stellen würdest.
Klar ist, dass sie die defekte Hardware reparieren oder ersetzen müssen, aber in welchem Zeitraum dies zu geschehen hat, und inwiefern Ersatz gestellt werden muss; bei diesen Fragen würde ich eher auf einen Experten hören, der auch die entsprechenden Gesetztestexte zu deuten weis.
 
So, ich habe gerade eben noch einmal angerufen und eine andere Frau an der Hotline gehabt. Diese hat sich auch gleich gewundert warum das Kit nicht gleich getauscht wurde, obwohl sie es vorrätig haben. Hat noch mal kurz irgenwo nachgefragt, und dann gemeint, dass das Kit noch heute getauscht werde und nicht erst an den Hersteller geht: "Da hat es der Kollege wohl zu gut gemeint" :rolleyes:
Und dann sagte sie auch, dass es so üblich ist, die Teile innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährelistung direkt auszutauschen. Also das Gegenteil, von der Kollegin am Vormittag.

Ich bin jetzt wieder glücklich und freue mich meinen RAM. Vielen Dank an die schnellen, hilfreichen Antworten hier. :daumen:
 
@Nasenbär

Rechtliche Grundlage ist das Kaufvertragsrecht (Link 2) und die daraus einher gehenden vertraglichen Pflichten des Käufers und Verkaufers.

Die Pflich des VK ist es eine mangelfreie Ware zu liefern. In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor und der VK muss nachbessern. Dazu muss der K dem VK eine angemessene Frist geben, wird diese nicht eingehalten, muss eine erneute Fristsetzung erfolgen. (Kaufvertrag - vorrangige Rechte/Pflichten) Ist beides Fruchtlos, kann der VK Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. (nachrangige Rechte/Pflichten)

Erklärt der VK gleich die Unmöglichkeit der Nachbesserung oder weigert sich, so kann man auch gleich von den nachrangigen Rechten gebrauch machen.

Was der VK nun intern abwickeln muss, dass er die defekte Ware ersetzt bekommt, intressiert dem K kein bisschen.

VK = Hardwareversand
K = Te

Lernt man alles in der (Berufs-)Schule, wenn man die kfm. Richtung einschlägt.


@Maik

Geht doch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir schon klar. Die Frage ist halt, was ist eine angemessene Frist? Wieviel Zeit muss dem Verkäufer eingeräumt werden? Denn eine reparatur geschieht ja nicht von heute auf morgen und du hast geschrieben: "Daher soll die Hardwareversand unverzüglich Ersatz beschaffen oder du tust es selbst und stellst es denen in Rechnung."
So etwas kann von Leuten die dieses Forum lesen schnell so interpretiert werden, als dass sie sich neue hardware kaufen könnten, und diese dann hardwareversand in recnung stellen könnten. Genau das fand ich bedenklich, daher meine Antwort.
 
Hi!

Ich kenne die Probleme mit Hardwareversand. Bei mir hat es 2 Monate und etliche Anrufe gedauert bis ich mein Geld wieder bekommen habe. Also dran bleiben und alles per Mail bestätigen lassen sonst streiten die freundlichen Damen alles ab was die Kollegin gesagt hat. Hast ja schon gesehen, dass die sich da nicht ganz so einig sind.
Mfg Andreas
 
Auch wenn es jetzt falsch rüberkam, aber ich hab die ganze Zeit versucht von (irgend-)einem Hardwareversand zu sprechen. Nicht von hardwareversand.de. Mein Versand war Home of Hardware, von denen ich so etwas eigentlich nicht erwartet hatte. Nur um die Unklarheit zu beseitigen.
 
Die Pflich des VK ist es eine mangelfreie Ware zu liefern.
Wenn der Mangel aber nicht am Speicher liegt sondern daran, das der Speicher evtl nicht kompatibel mit dem Board ist, darf dann der Handler/Hersteller nicht zuerst prüfen ob die Ware wirklich defekt ist? Zahlt der Kunde dann die entstandenen Kosten fürs prüfen und Versand für die neuen Speicher, der dann ja evtl auch nicht auf dem Board läuft und als defekt wieder zurück geht? Gerade bei Speicher sind die Händler immer sehr vorsichtig, sie wurden sogar früher vom Tausch ausgeschlossen, wenn er nicht vom Fachmann verbaut wurde.
 
Natürlich ist es dem VK frei den Speicher zu testen. Wenn sich der Defekt bestätigt, was hier wohl der Fall war ansonsten hätte man den Speicher ja nicht zum Hersteller schicken müssen, kann aber eine direkte Neulieferung erfolgen. Die Kosten dafür sind vom VK zu tragen, denn der ist in der Pflicht eine mangelfreie Sache zu liefern.

Ist der Speicher nicht defekt und auch nicht inkompatibel, können die Kosten dem K in Rechnung gestellt werden. Inkompatiblität sehe ich! auch als Defekt, da der Speicher nicht seinen Zweck erfüllen kann und darauf hätte der VK hinweisen müssen. Ob das Rechltlich haltbar ist, keine Ahnung, muss man nen Anwalt fragen. Kann aber auch sein, dass die Informationsbeschaffung in diesem Fall dann beim K liegt.

@Nasenbär

Angemessen ist die Regellaufzeit für den Austausch.
Wen nder Defekt feststeht und die Ware auf Lager ist, kann der VK dies direkt tauschen.
Der K muss nicht auf den Rückläufer der Rep. warten, warum auch?

Hast du ein Einzelstück was kaputt ist und neu hergestellt werden musst, ist "angemessen" natürlich nicht 1 Woche. Es ist eine Einzelfallentscheidung, was dann tatsächlich "angemessen" ist.

Ja hast Recht, natürlcih erst selbst beschaffen, nachdem die Frist und Nachfrist vorbei ist, es sei denn der VK weigert sich. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Inkompatiblität sehe ich! auch als Defekt, da der Speicher nicht seinen Zweck erfüllen kann und darauf hätte der VK hinweisen müssen.
Da der Käufer die anderen Teile nicht bei diesen Händler gekauft hatte, sehe ich die Inkompatiblität aber nicht als defekt, dann hätte er ja den Händler zuerst informieren müssen auf welchem Board die Bausteine betrieben werden sollen, dazu stehen aber auf den Seiten der Boardhersteller die QVL zur Verfügung.
Kann aber auch sein, dass die Informationsbeschaffung in diesem Fall dann beim K liegt.
Was ich gerade bei Arbeitsspeicher so sehen würde, der Verkäufer kann ja nicht wissen wozu der Speicher dienen soll.
 
Servicewüste Deutschland.... :)
 
Da kommt man mittlerweile ohne Jurastudium sowieso nicht mehr zurecht. :lol:
 
Warum auch, wenn ich krank bin, geh ich ja auch nicht zum Medizinmann aus dem Busch.
 
Also soll ich demnächst zum Einkaufen einen Anwalt mitnehmen? Ist der dann im Preis mit drin? :lol:
 
werkam schrieb:
Also soll ich demnächst zum Einkaufen einen Anwalt mitnehmen? Ist der dann im Preis mit drin? :lol:

Rechtsschutz hat doch mittlerweile ja eh jeder also warum auch nicht^^
 
Wenn du dich wirklich damit beschäftigst, wirst du nachher nicht glauben, was man beim Einkauf im Supermarkt alles falsch macht/machen kann. :)

Das ist echt schlimm!
 
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