Wer durch das breite Sichtfeld Nachbargrundstücke im Bild hat, muss die Möglichkeiten der Privatzonen nutzen, um diese Bereiche dauerhaft zu schwärzen und gar nicht erst aufzuzeichnen oder im Livestream zugänglich zu machen.
Diese Aussage ist falsch!
Sorry, wenn ich da ein wenig drauf herumreite, aber an
anderer Stelle wolltet ihr auf diesen Widerspruch ja nicht wirklich eingehen.
Nochmal, wie ihr eigentlich auch selbst richtig
feststellt, dürfen Nachbarsgrundstücke (etc.) aus Datenschutzgründen nicht überwacht werden.
Mehr noch, es darf leider nichtmal der Eindruck einer Überwachung enstehen.
Das bedeutet, es ist bereits unzulässig, wenn die Kamera-Linse nur auf Nachbarn / Wege (etc.) gerichtet ist, völlig egal was sie davon aufzeichnet. Gerichte haben entschieden, dass selbst eine Attrappe, also eine ausgeschaltete Kamera, in diesem Fall unzulässig ist, weil man von außen nicht eindeutig feststellen kann, was die Kamera tut (oder nicht tut).
Entsprechend ist es falsch zu behaupten, man könne dem Datenschutz mit den diversen Software-Optionen (Bereiche ausblenden, etc.) gerecht werden.
Nein, die Kamera muss so angebracht werden, dass sie auf gar keinen Fall fremde / öffentliche Grundstücke im Blick hat. Und wenn das nicht möglich ist, dann kann man die Kamera eben nicht verwenden!