Reparatur und Aufrüstbarkeit einer Workstation

kenduron

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Hey zusammen,

ggf. ist der eine oder andere mal an einem vergleichbaren Thema vorbeigekommen - ich konstruiere einmal zwei Beispiele und bin mal auf Eure Meinungen gespannt.

(1)
Ich habe im Jahr 2018 eine Workstation gekauft, Preis ca. 3000 EUR
Die Workstation ist zu 100% Betriebsmittel, zweiter Privat-PC ist vorhanden.
Diese habe ich über drei Jahre abgeschrieben, jeweils 1000 EUR AfA.
D.h. die Workstation ist komplett abgeschrieben.

Nun ist es so, dass durch einen Defekt (Überspannung) die Grafikkarte und das Netzteil getauscht werden mussten, 1200 EUR (inkl. 19%).
Kann ich diese 1200 als Reparaturausgaben direkt als Betriebsausgabe absetzen?

(2)
Wie oben:
Ich habe im Jahr 2018 eine Workstation gekauft, Preis ca. 3000 EUR
Die Workstation ist zu 100% Betriebsmittel, zweiter Privat-PC ist vorhanden.
Diese habe ich über drei Jahre abgeschrieben, jeweils 1000 EUR AfA.
D.h. die Workstation ist komplett abgeschrieben.

Jetzt reicht wegen Kundenanforderungen der Festplattenplatz nicht und ich muss eine zweite Festplatte einbauen - ist das ebenfalls als Betriebsausgabe sofort abzusetzen?
 
Hast du keinen Steuerberater??

Der wird dir doch sicher sagen können, ob und inwieweit das absetzbar ist.
 
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