Nicht ganz,
die Bewislastumkehr ist nur dazu da zu klären, ob der Mangel von Anfang an vorhanden war. Zu mehr nicht. Nach 6 Monaten muss ich als Käufer beweisen, dass es sich um einene anfänglichen Magel handelt.
Schwer aber nicht unmöglich.
Sollte es gelingen den anfänglichen Mangel zu beweisen, man tritt zurück und der Vertrag wird rückabgewickelt, sind die erhaltenen Leistungen wieder herauszugeben (kaputte Karte gegen Geld).
Die Frage ist, ob es einen Gebrauchsvorteil gibt, der zu ersetzen ist (beim Auto die gefahrenen kilometer). Nicht zu ersetzen ist der Wertverlust weil ich gefahren bin, nur der gezogene Nutzen. Das ist bei Hardware wohl nicht zu messen. Dass man die Karte in Betrieb genommen hat, dafür ist kein Ersatz zu leisten.
Wie hoch der Nutzungsersatz beim Rücktritt ist, ist eine andere Frage. Das ist einzelfallfeststellung.
Da gibt es tatsächlich formeln die von der Lebensdauer usw. aus rechnen und dann schauen wie lange die karte verbaut war. Wenn ich mir aber anschaue dass die Karte über 2 Monate weg war, dürfte sich das ausgleichen.
Sollte der Händler eine neue Karte zur verfügung stellen (die gleiche Karte oder der TE ist mit einer anderen Karte einverstanden), dann ist kein Nutzungsersatz zu leisten da es keinen Rücktritt gab sondern der Händler ordnungsgemäß nacherfüllt hat.
Zu Deiner Zusammenfassung, ein Nutzungsersatz wäre theoretisch schon nach einem Tag fällig, das hat mit den 6 Monaten nichts zu tun, Aber der wäre zu gering als das man ihn berechnen könnte. Wie das bei 6 Monaten aussieht??? Stellen wir uns vor so ne Karte hat ne Nutzungsdauer von 10 Jahren, dann wäre der "Abzug " viel zu hoch.
Ist nicht einfach zu erklären.
Grüße
Das ist keine Rechtsberatung.