Also so wie es in der News erklärt wird, fände ich es in Ordnung. Das Entertain oder auch Voip bevorzugt werden darf macht imo Sinn.
Wäre ja blöd wenn man nicht mehr telefonieren oder fernsehen könnte, nur weil man gerade etwas runterläd.
Dies wäre auch nur fair. Die Kabelbetreiber haben ja schließlich auch TV und Internet getrennt.
Die Pläne der Telekom wären damit zum Großteil auch beseitigt. Denn die wollen anscheind von Contentanbietern wie Youtube zusätzlich Geld kassieren (um diese bspw von der Drossel rauszunehmen).
Dies wäre dann nicht mehr möglich.
Aber ich habe die Befürchtung das solch ein Gesetz ähnlich schwammig formuliert sein wird, wie das Leistungsschutzrecht und somit viele Lücken beinhaltet.
Gut wäre es wenn dieser unnötige Router-Zwang wirklich aufhört.
Warum reicht denn schon eine "logische Trennung"? Die Telekom kann ihr Entertain ja gerne über eine eigene physische Leitung transportieren und auf dieser Leitung dann machen was sie will.
Ich frage mich wie das gehen soll und vorallem was das für einen Sinn macht.
Würde man einfach in der Wohnung einen zweiten Anschluss legen, so wäre der einzige Unterschied das der Kunde dann seine normale 50mbit Leitung hätte + nochmal 50mbit für Entertain.
Oder aber man müsste alle Strassen aufreissen und neue Kabel legen. Macht aber auch wenig Sinn.
Aber solange Entertain nur "logisch" getrennt die normale DSL-Leitung mitnutzt und mitunter verstopft (übrigens auch die der Nicht-Entertainkunden), darf dieser Datenverkehr keine Vorfahrt haben gegenüber normalem Internettraffic.
Der Datenverkehr muss sogar Vorfahrt haben, sonst würde das ja nicht funktionieren. Wenn das Fernsehprogramm aussetzt oder ruckelt weil man etwas runterläd, dann wäre das Produkt Entertain unbrauchbar.
Auch funktioniert Entertain nicht so wie bspw ein Youtube-Stream. Denn Entertain läuft als Broadcast und lastet dadurch die Backbones nicht merklich aus.
Lediglich die letzte Meile wird durch Entertain mehr ausgelastet. Das wäre aber auch nicht anders wenn es nicht priorisiert werden würde.