zombie
Captain
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 3.782
Rückgaberecht bei einem ungenießbaren "Nahrungsergenzungsmittel" gefragt.
Hallo
Ich habe bei einem Onlinehändler für spezielle Nahrungsergänzungsprodukte ein recht teures Produkt erworben (100g 38€). Das Problem ist, dass ich erst nach dem öffnen feststellen konnte, dass es so einen extrem unnatürlichen Geruch und Geschmack aufweist (wie eine Chemikalie), dass ich der Meinung bin, dass man so etwas nicht zu sich nehmen kann. Das Produkt wird aber beworben, dass es aus natürlichen Stoffen hergestellt wird.
Ich möchte es daher widerrufen aber der Verkäufer meint, weil es geöffnet ist geht das nicht. Das ist mir normalerweise auch klar aber weil das Produkt nach meiner Einschätzung ungenießbar ist, bin ich der Meinung das man es doch zurück geben kann. Hier gehts nciht nur darum das es mir nicht gefällt/schmeckt sondern wirklich extrem seltsam riecht und schmeckt.
Kennt sich jemand in diesem Onlinerechtsbereich aus ob ich das Produkt, doch zurückgeben kann ?
Danke
Hallo
Ich habe bei einem Onlinehändler für spezielle Nahrungsergänzungsprodukte ein recht teures Produkt erworben (100g 38€). Das Problem ist, dass ich erst nach dem öffnen feststellen konnte, dass es so einen extrem unnatürlichen Geruch und Geschmack aufweist (wie eine Chemikalie), dass ich der Meinung bin, dass man so etwas nicht zu sich nehmen kann. Das Produkt wird aber beworben, dass es aus natürlichen Stoffen hergestellt wird.
Ich möchte es daher widerrufen aber der Verkäufer meint, weil es geöffnet ist geht das nicht. Das ist mir normalerweise auch klar aber weil das Produkt nach meiner Einschätzung ungenießbar ist, bin ich der Meinung das man es doch zurück geben kann. Hier gehts nciht nur darum das es mir nicht gefällt/schmeckt sondern wirklich extrem seltsam riecht und schmeckt.
Kennt sich jemand in diesem Onlinerechtsbereich aus ob ich das Produkt, doch zurückgeben kann ?
Danke
Zuletzt bearbeitet: