Deathless
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- Juni 2013
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Hallo,
ich habe im Oktober 2013 eine neue Grafikkarte bei einem Händler online gekauft. Der Artikel wies nach 4 Monaten, im Februar 2014, Mängel/Defekte auf. Die Karte habe ich reklamiert und im März 2014 eine Ersatzlieferung bekommen.
Da das zugeschickte Ersatzgerät bzw. die Ersatzlieferung des Händlers ebenfalls Defekte aufwies, trat ich vom Kaufvertrag zurück und verlangte den vollen Kaufpreis zurück.
Der Händler überwies mir aber nur den aktuellen Tagespreis und nicht den ursprünglichen Kaufpreis.
Ist dies überhaupt rechtens?
Könnte der Händler von mir nun Nutzungsgebühren verlangen?
Das Ersatzgerät wurde von mir nicht benutzt, lediglich auf Funktion getestet.
ich habe im Oktober 2013 eine neue Grafikkarte bei einem Händler online gekauft. Der Artikel wies nach 4 Monaten, im Februar 2014, Mängel/Defekte auf. Die Karte habe ich reklamiert und im März 2014 eine Ersatzlieferung bekommen.
Da das zugeschickte Ersatzgerät bzw. die Ersatzlieferung des Händlers ebenfalls Defekte aufwies, trat ich vom Kaufvertrag zurück und verlangte den vollen Kaufpreis zurück.
Der Händler überwies mir aber nur den aktuellen Tagespreis und nicht den ursprünglichen Kaufpreis.
Ist dies überhaupt rechtens?
Könnte der Händler von mir nun Nutzungsgebühren verlangen?
Das Ersatzgerät wurde von mir nicht benutzt, lediglich auf Funktion getestet.