Rücktritt vom Vertrag - Erstattung des Kaufpreises oder nur Tagespreis der Ware?

Deathless

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Hallo,
ich habe im Oktober 2013 eine neue Grafikkarte bei einem Händler online gekauft. Der Artikel wies nach 4 Monaten, im Februar 2014, Mängel/Defekte auf. Die Karte habe ich reklamiert und im März 2014 eine Ersatzlieferung bekommen.
Da das zugeschickte Ersatzgerät bzw. die Ersatzlieferung des Händlers ebenfalls Defekte aufwies, trat ich vom Kaufvertrag zurück und verlangte den vollen Kaufpreis zurück.
Der Händler überwies mir aber nur den aktuellen Tagespreis und nicht den ursprünglichen Kaufpreis.
Ist dies überhaupt rechtens?

Könnte der Händler von mir nun Nutzungsgebühren verlangen?
Das Ersatzgerät wurde von mir nicht benutzt, lediglich auf Funktion getestet.
 
Du hast ja in einem anderen Forum schon die Antwort bekommen, ja es ist zulässig, dass er eine Nutzungsgebühr abzieht. Nein der Gewährleistungszeitraum beginnt nicht neu.
 
In welcher Höhe könnte er denn Nutzungsgebühren verlangen?

Ne Grafikkarte hält ja durchaus schon mal 10 Jahre oder länger.
Bei 5 Monaten Nutzung kann da ja nicht viel rausspringen.
 
Grafikkarte = Computerhardware = 3 Jahre
 
Da gibt es keine allgemein gültige Formel für. Was hat die Karte gekostet, was kostet sie jetzt, hat sich der Zustand der Karte verschlechtert, ist sie Umgestaltet worden? Ich würde grob mit 10% rechnen
Wieviel hat der Händler dir denn überwiesen?
 
@ Deathless:

Siehe ThomasK_7, für Computerhardware wird in der Rspr. idR mit 3 Jahren Haltbarkeit gerechnet.

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
@ Deathless:

Siehe ThomasK_7, für Computerhardware wird in der Rspr. idR mit 3 Jahren Haltbarkeit gerechnet.

MfG,
Dominion.

Und wie hoch ist der % Satz, der da gerechnet wird? Ich habe auf die Schnelle nur eine % Angabe für Autos gefunden.
 
Reicht ja wenn man 3 Jahre also 36 Monate nimmt. Auch kannst du dir anhand der 36 Monate selbst nun einen Prozentsatz ausrechnen. Im übrigen der Tagespreis darf hier nicht als Grundlage dienen.
 
Richtig, der tatsächlich entrichtete Preis ist Grundlage der Berechnung.


MfG,
Dominion.
 
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