News Russische Cyber-Kriegsführung: Faeser will Grund­gesetz­änderung für Hackback-Angriffe

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Falc410 schrieb:
Eine sehr gute Idee, die Frau strotzt nur so mit Kompetenz. Zu den Vulkan Files hat Fefe ja schon einiges geschrieben, ich glaube wenn er diese Meldung hier liest, fällt der Gute vom Stuhl.
Aber ist ja nicht das erste Mal, dass Politiker so etwas fordern.
Das tut er auch gerade: https://blog.fefe.de/
 
22428216 schrieb:
Manchmal ist Angriff die beste Verteidigung.
Der Spruch ist zwar geläufig, aber das macht ihn nicht wahrer. Was für ein Fall soll das sein, wo irgendwas bei den Russen zu hacken uns vor einem Angriff schützen würde? Das ist kein Krieg, wo man irgendwelche Fronten zurückdrängen kann, um die eigene Infrastruktur vor Schäden zu bewahren.

Wenn irgendjemand im Bundestag wieder eine rechnung.doc mit Makro öffnet, weil man es nicht gebacken bekommt, von 20 Jahre alter Software wegzugehen, dann kann man auch tausend Counter-Hacker losschicken, die werden die Arbeit des Verschlüsselungstrojaners auch nicht rückgängig machen.
 
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Hab ich doch tatsächlich beim Überfliegen gelesen:

Faeser will Grundgesetzänderung für Habeck-Angriffe :lol:

 
Hakubaku schrieb:
Ich denke unsere Gesetzgebung sollte an die sich wandelnde Welt angepasst werden. Dialog ist gut und wichtig, bitte aber getrieben durch den Input von Experten und keine Weltansichtsdebatte auf dem Niveau von Wagenknecht, Precht & Co. .
Man muss schon feststellen, dass wir mittlerweile in einer Lage sind, in der das Land durch Bürokratie, Föderalismus und Institutionen teilweise gelähmt ist. In vielen Gebieten, nicht nur bei digitaler Infrastruktur. Mir fallen da auch Bildung, Erneuerbare Energien oder große Infrastrukturprojekte ein…
Leider ist Bürokratie ein nicht nur sich erhaltenes System sondernd auch ein selber Wachsendes. Mal ganz abgesehen von der erhöhten Steuerlast die durch einen derartigen Apparatus entsteht.

Dass das Land dadurch gelähmt wird ist nicht erst seit kurzem so. Einer der Hauptgründe warum Deutschland derart uninteressant für große Unternehmen geworden ist.

Die Politik hat aber natürlich kein Interesse daran etwas zu ändern, weil das Machtverlust als auch Verlust von Versorgungsposten bedeutet. Schade, aber es ist ein schleichender Tod. Derartige Kompetenz-Vakuen wie Faeser, Baerbock werden den Karren sicherlich nicht aus den Dreck ziehen können. Und News wie diese hier zeigt auch Mal wieder die mangelnde Kompetenz.
 
MaverickM schrieb:
Das ist eine sinnvolle und löbliche Idee. Wozu aber dafür eine Grundgesetzänderung erforderlich ist, ist mir ein Rätsel. Vielleicht kann mir das Frau Faeser genauer erklären?
Kann sie bestimmt, aber es im Grunde ganz einfach. Eine Behörde braucht immer eine Gesetzliche Grundlage, auf dessen Basis sie handeln kann. In weiten Teilen ist das im Falle des BSI eben das dazugehörige BSI Gesetz. Zusätzlich gelten natürlich noch weitere Gesetze und Vorschriften. Nun lässt sich deine Frage ganz einfach umdrehen, wo steht im GG, dass das BSI für die Informationssicherheit zuständig ist? Gar nicht. Daher ist die Änderung nötig. Hoffe das war verständlich.
 
Zer0DEV schrieb:
Also im ersten Satz müsste der Fehler mal bitte direkt korrigiert werden.
Die "Vulkan Files" wurden nicht veröffentlicht.
Es gibt eine Aussage, dass es Dateien gibt die irgendwas belegen sollen, was aber nicht veröffentlicht wurde.
Im allgemeinen Rechtssprech nennt man das "Hörensagen".
Man könnte es auch Propaganda nennen 😂
 
Boimler schrieb:
Das BSI kann aktuell nur Amtshilfe leisten, weil Cyberabwehr primär Ländersache in diesem Bereich ist. Deshalb ist eine Änderung des GG erforderlich.

Das steht ja bereits im Artikel. Und eine Erklärung, warum dazu das GG geändert werden muss, fehlt immer noch.
 
acc schrieb:
damit die betroffenen coder ihre software entsprechend anpassen können? ist aber nur eine blöde idee glaube ich.

Damit es kein Copy & Paste gibt und ich denke, während laufenden Ermittlungen sollte sowas generell nicht veröffentlicht werden - es sei denn, "jemand erkennt den Code wieder" - haha.... ;)
 
Boimler schrieb:
@Hovac Du verwechselst die Grundrechte (Paragraphen 1-19) mit dem Grundgesetz als ganzes. Diese besonderen Grundrechte sind übrigens nicht änderbar, das ist ein weiter Paragraph (76?), den man vorher ändern müsste.

Die sogenannte "Ewigkeitsgarantie" steht in Artikel 79 Abs. 3 GG und schützt unter anderem die Grundrechte (Artikel 1-20 GG).
 
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FGA schrieb:
Wer am Grundgesetz rumfummelt, hat den Begriff "Grundgesetz" nicht verstanden.

Das Grundgesetzt selber sieht Änderungen am Grundgesetz vor und legt dafür auch die Regeln fest: Artikel 79 Absätze 1 und 2 GG.
Daneben sieht außerdem Art. 146 GG auch die Ablösung des Grundgesetzt durch Schaffung einer neuen Verfassung vor.

Dessen ungeachtet, persönlich finde ich, eine nötige Grundgesetzänderung ist oftmals ein Indikator für eine schlechte Idee.
 
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MaverickM schrieb:
Das steht ja bereits im Artikel. Und eine Erklärung, warum dazu das GG geändert werden muss, fehlt immer noch.
Aufgrund des im GG festgelegten Förderalismus sind bestimmte Zuständigkeiten strikt zwischen Bund und Ländern geteilt. Eine Bundesbehörde wie das BSI oder auch BBK darf also auch nur auf Bundesebene tätig werden. Dinge die in Landes- oder Kommunalverantwortung fallen, müssen auch dort entschieden werden. Damit das BSI also Landes- und Kommunalverwaltungen unterstützen darf, bedarf es außer dem Auftrag im BSI-Gesetz also auch der Anforderung durch das jeweilige Land bzw. Kommune. Das ist im Einzelfall vermutlich kein Problem. Aber wie schwierig es ist, dass sich alle Bundesländer oder sogar Kommunen auf eine Regelung einigen, haben wir ja schon bei Covid gesehen.
Eine GG-Änderung wäre eine Alternative zum Einigungsprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen, klingt für mich aber immer noch nach einer schlechten Idee.
 
MaverickM schrieb:
Das steht ja bereits im Artikel. Und eine Erklärung, warum dazu das GG geändert werden muss, fehlt immer noch.
Da gibt es nicht viel zu erklären, es ist alles in Artikel 35 GG erläutert: Die Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Amtshilfe. Aktuell ist Cyberabwehr eine Polizeiangelegenheit und damit Ländersache, das Bundesamt darf nur helfen. Wie bei so vielen Problemen dieser Art muss dann der entsprechende Artikel im GG geändert werden. Man müsste dann das BSI bspw ausdrücklich in Artikel 35 erwähnen, dass es selbst tätig werden darf. Oder man gliedert die Cyberabwehr komplett aus der Polizei aus, oder oder...
 
Ein Recherchekollektiv wertete die Inhalte gemeinsam aus.
Hmm. Recherchekollektiv - also so eins wie Correctiv etc. die unter staatlicher Fuchtel stecken?
Oh man... Keine Beweise, nichts was man nachvollziehen könnte, aber mit dem Vorschlaghammer aufs Grundgesetz.

Das ganze erinnert mich an die Plutonium Affäre.
Die Festnahme in München bezeichnete Paul Münstermann, damaliger Vizepräsident des BND, als "Ergebnis systematischer Planung und nachrichtendienstlicher Methodik".
Man kennts... Die systematische Planung des BND... 🙄
 
Poati schrieb:
wo steht im GG, dass das BSI für die Informationssicherheit zuständig ist? Gar nicht. Daher ist die Änderung nötig. Hoffe das war verständlich.

Und wo steht im Grundgesetz, dass es keine Behörde auf Bundesebene geben kann, die in dem Bereich über Länderebene steht? Zugegeben, ich kenne jetzt das Grundgesetz nicht auswendig, daher eine ehrliche Frage. Irgendwie bezweifle ich aber, dass es dafür notwendig ist.
 
Conqi schrieb:
Der Spruch ist zwar geläufig, aber das macht ihn nicht wahrer. Was für ein Fall soll das sein, wo irgendwas bei den Russen zu hacken uns vor [...]

Wenn man z.b. genau sagen kann, dass von xy eine attacke auf ein System erfolgen wird, was man nicht schützen kann, bzw nicht einfach vom Netz nehmen kann.
Vielleicht gehört das zu schützende System auch einem Freund, der selbst hilflos ist, warum auch immer...

Aber ich muss hier ganz offen sagen, dass ich davon zu wenig Ahnung habe, um da ernsthaft mitreden zu können, wenn es ins Detail geht. Ich habe zwar 3 Semester Informatik studiert und mache viel am pc, weshalb ich deswegen noch nicht genug Wissen zum Thema hacken habe.

Darum sollten solche Gesetze/Positionen nur von Profis besetzt werden, was offensichtlich in Deutschland nicht ganz klappt. Musterbeispiel Bundeswehr.

Aber würdest du meine Aussage unterstützen, dass man besser gestellt ist, wenn man auch Leute hat, die offensiv gut dabei sind, wenn sie müssen?
 
Ich möchte mal kurz zu Fefe etwas sagen, weil er gerade von vielen dafür gelobt wird, dass er den Journalismus wegen nicht unabhängig prüfbarer Quellen kritisiert. Das ist nicht, wie Fefe es darstellt, ein "Problem des heute so schlecht gewordenen Journalismus", sondern das war schon immer etwas, das Journalismus von Naturwissenschaft unterscheidet. Journalismus beschrönkt sich nicht nur auf Quellen, die voll veröffentlichbar sind, sondern greift schon immer zusätzlich auf Informationen zurück, die aus Zeigenschutzgründen nicht voll veröffentlicht werden können. Und wer das mit den Zeugenschutzgründen anzweifeln möchte, sollte sich die Frage stellen, warum Snowden als Quelle aufgedeckt wurde - das schließt eben auch bei den Ermittlern haargenaue Kenntnis der Dokumente ein. Der Standpunkt journalistischen Vorgehens hier ist, dass solche Informationen ohne Durchjedermann-Prüfbarkeit zwar weniger wert sind, als Durchjedermann-Prüfbares, aber sie wirft Licht in einen Bereich, in dem man ohne diese Art Informationen ganz blind wäre.

Es ist üblicherweise auch nicht so, dass diese Quellen für niemanden prüfbar sind - sie sind für eine ganze Reihe Journalisten prüfbar. Aber ja, und das ist das, was Fefe ganz persönlich stört: Diese Menge von Journalisten ist ein exklusiver Klub, der auf Vertrauen von berufserfahrenen Kollegen basiert.
 
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supermanlovers schrieb:
Stellen wir uns vor unsere Verfassung wäre 500Jahre alt. Männer und Frauen (bzw. Minderheiten) wären nicht gleich gestellt.
Joah. Oder dir würde versprochen, dass deine Verfassung dir das Recht gibt, eine Waffe zu tragen. Immer und überall. 😁
 
MaverickM schrieb:
Und wo steht im Grundgesetz, dass es keine Behörde auf Bundesebene geben kann, die in dem Bereich über Länderebene steht?
Bin jetzt auch kein Experte im Verwaltungsrecht, aber ich weiß, dass es immer ein explizites Gesetz braucht, dass es erlaubt. Es gibt kein Verbot zählt nicht. Zumal die Konstellation Bund/Land ja im GG beschrieben ist und alles was der Bund als Einheit über die Länder regeln will, muss so geregelt werden.

Hier mal ein Link zum gesetzlichen Auftrag des BKA. Das ist ja sozusagen die Vorlage für das, was man mit dem BSI auch vor hat. Es ist in meinem Augen in beiden Fällen sinnvoll, aber es braucht Gesetze dafür.
 
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