Rutscht man bei Arbeitsmangel ins Minus?

Manegarm

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Die Frage ist ganz simpel, baut man Minusstunden auf wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für einen hat? Angenommen man hat im vertrag ein Zeitkonto von 100 Stunden die man aufbauen kann/muss. Ist das Zeitkonto aber aufgebraucht, weil der Arbeitgeber eingestimmt hat, die Stunden bis auf 0 auszuzahlen, und dann aber zeitnah plötzlich keine Arbeit mehr da ist, und man zu Hause bleiben muss, ist es dann rechtens, dass man Minusstunden ansammelt und diese irgendwann durch Überstunden ausgleichen muss?

Ich meine mal gelesen zu haben, dass man dadurch nicht ins Minus rutschen darf, weil der Arbeitnehmer es nicht selbst zu verantworten hat wenn keine Arbeit da ist.
 
Schau in Deinen Arbeitsvertrag.
Da sollte das geregelt sein.

Bei uns z.B. existieren Verträge mit Gleitzeit, die sowohl nach oben als auch nach unten gedeckelt sind.
Hat man am Ende eines Monats mehr als 20 Stunden Plus, dann wird gekappt (es liegt also an einem selbst, dass nie mehr als 20 Stunden plus anliegen).
Erreicht man mehr als 20 Stunden Minus, dann wird das, was über -20 liegt vom Gehalt abgezogen.
Es ist aber eben eine Betriebsvereinbarung.
Wenn so eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen ist, ist dann irrelevant, was irgendwo anders geschrieben steht.

Deshalb die Antwort: Schau in Deinen Arbeitsvertrag
 
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Handelt es sich dabei um Zeitarbeit (auch bekannt als Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung)?
 
Nicht selbstverschuldete Minusstunden hat dein Arbeitgeber zu bezahlen. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

hamju63 schrieb:
Wenn so eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen ist, ist dann irrelevant, was irgendwo anders geschrieben steht.

Das ist natürlich falsch, denn um die von dir beschriebene Situation geht es gar nicht.
 
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Vorteil als Arbeitnehmer: Gibt es keine Arbeit kriegt man sein Gehalt.
Nachteil als Arbeitnehmer: Läuft es super mit viel Gewinn dann kriegt man nur sein Gehalt.
 
Warum bleibst du zuhause? Arbeitsanweisung? Dann ist normal auch geregelt, wie das mit dem Gehalt weiter läuft.
 
Im Regelfall liegt es in der Verantwortung und im Risiko des AG dich auszulasten. Wenn er das nicht kann ist das sein Pech - Minusstunden gibt es insoweit nicht und Gehaltsabzüge auch nicht
 
Korrekt, der AG hat unter anderem auch die Verpflichtung, dich mit Arbeit zu beschäftigen, im Arbeitsvertrag ist hinterlegt, wie viele Stunden man monatlich (im Schnitt) zu leisten hat.

Bei dir scheint es sich um ein Arbeitszeitkonto zu handeln, damit lassen sich Arbeitszeiten flexibler planen (arbeite selbst auch damit) allerdings sollten dabei auch immer Ober- und Untergrenzen definiert sein, der AG kann dich nicht bis ins bodenlose in Minusstunden fahren, dann würde er seiner Verpflichtung als Arbeitgeber nicht nachkommen und im Falle einer Kündigung (aus welchem Grund auch immer) wäre es dann ggf. unmöglich, die ganzen Stunden irgendwie aufzuholen, denn auch nach oben sind durch das Arbeitszeitgesetzt und/oder Tarifverträge Limits gesetzt.

Bei mir im Pflegedienst des Krankenhauses sieht das Arbeitszeitkonto zum Beispiel einen Rahmen von -30 bis +30(+60 in Ausnahmefällen) vor mit der Vorgabe mindestens einmal alle 12 Monate die Nulllinie zu überschreiten, damit ist man immer angehalten sich möglichst um den Nullpunkt zu bewegen.

Mehrarbeitsstunden kommen so oder so, sei es Teambesprechungen ausserhalb der regulären Dienstzeiten, ein Projekt, das noch kurzfristig beendet werden muss, Wochenend- & Feiertagsarbeiten oder Fort- und Weiterbildungen.
Im Übrigen wird durchaus zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden, auch wenn die Begriffe gern synonym verwendet werden, im TVöD sind Überstunden zB vom Vorgesetzten kurzfristig angeordnete Zusatzarbeiten.(ist allerdings vom Arbeits- und/oder Tarifvertrag abhängig)

Wie genau das bei dir gehandhabt wird, kann dir die Personalabteilung oder die dafür zuständige Person sagen, sollte aber auch im Rahmen des Arbeitsvertrages oder einer Zusatzvereinbarung bei dir vorliegen.
 
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