Powl_0
Commodore
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Sind das pure Ruckler im GPU Graphen von Forza oder gehen mit CPU Rucklern einher?borussemd schrieb:hier hatte ich bei beiden AMD Karten jeweils 27/28 Ruckler im Test
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Sind das pure Ruckler im GPU Graphen von Forza oder gehen mit CPU Rucklern einher?borussemd schrieb:hier hatte ich bei beiden AMD Karten jeweils 27/28 Ruckler im Test
Bei mindestens drei (!) Grafikkarten (und das in der aktuellen Marktsituation!) würde ich allerdings dem TE genau das unterstellen...jo89 schrieb:Oft sind die "Zurücksender" dann die Bösen. Ist aber ja alles OK, solange man nicht übertreibt.
Martinipi schrieb:Wer Schuhe und Klamotten per Internet anbietet und damit Geschäfte machen will, obwohl er dem Kunden keine Möglichkeit zur Anprobe bietet hat sich auch mit dem Zurücksenden abzufinden.
ich weiß worauf du hinauswillst aber bevor ich einen defekten neuen artikel eine RMA starte bei der der händler das ding einschickt und ich warten muss obwohl ich einen neuen artikel bestellt habe, bei dem ich davon ausgehe dass ich wenn ich den erhalten, benutzen kann, dann nimmt man eher den weg über den widerrufjo89 schrieb:Sorry für OT, aber hier bitte genau informieren.
Eigentlich ist dafür der Widerruf laut FAG gedacht. Online fehlt ganz einfach die Möglichkeit zur Begutachtung von Waren und Dienstleistungen. Deswegen hat der Gesetzgeber geregelt, dass ich online gekaute Waren unter Einhaltung der Frist zurückgeben darf.
Es sollte selbstverständlich sein das man hier nichts "gebrauchtes" oder evtl verschmutztes/getragenes zurücksendet.
Im Ladengeschäft kann man alles anfassen, anprobieren, ausprobieren.... Online eben nicht.
Wenn etwas nicht funktioniert/defekt ist hat man immer die gesetzliche Gewährleistung. Diese bitte auch nicht mit dem Widerrufsrecht verwechseln.
Ich versuche es nochmals...Trefoil80 schrieb:Bei mindestens drei (!) Grafikkarten (und das in der aktuellen Marktsituation!) würde ich allerdings dem TE genau das unterstellen...
Das FAG soll Dir nur die Möglichkeit geben, die Ware genau so zu begutachten, wie Du es im Laden machen kannst.jo89 schrieb:Sorry für OT, aber hier bitte genau informieren.
Eigentlich ist dafür der Widerruf laut FAG gedacht. Online fehlt ganz einfach die Möglichkeit zur Begutachtung von Waren und Dienstleistungen. Deswegen hat der Gesetzgeber geregelt, dass ich online gekaute Waren unter Einhaltung der Frist zurückgeben darf.
Es sollte selbstverständlich sein das man hier nichts "gebrauchtes" oder evtl verschmutztes/getragenes zurücksendet.
Im Ladengeschäft kann man alles anfassen, anprobieren, ausprobieren.... Online eben nicht.
Wenn etwas nicht funktioniert/defekt ist hat man immer die gesetzliche Gewährleistung. Diese bitte auch nicht mit dem Widerrufsrecht verwechseln.