DHC schrieb:
Wer verkauft?
Privat oder Gewerblich?
Das wäre mir in dem Fall sogar egal - gewerbliche Verkäufer, die aber durchaus "shady" unterwegs sind, können deutlich mehr Ärger machen, als ein seriöser Privatverkäufer. Mehrere hunderte Euro teure Ware würde ich dennoch nicht von privat über Ebay kaufen, ungesehen schon dreimal nicht. Da stinkt's nach Kippenqualm, da ist irgendwo mal Flüssigkeit aus ner WaKü drübergelaufen, da kleben die Katzenhaare nur so wie verrückt im Lüfter/Kühler ... all das ist dann aber schön kaschiert und man sieht/liest da von nichts im Angebot.
Neuware vom renommierten Händler kostet zwar mehr Geld, bringt aber auch in allen Belangen Seelenfrieden. Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass man gebrauchten Gegenständen weitere Chancen gibt, damit diese nicht irgendwo sinnlos auf dem Müll landen (jetzt nicht unbedingt bei ner modernen GPU der Fall), aber man muss hier mit gesunden Menschenverstand abwägen, ob sich das wirklich lohnt gegenüber den durchaus bestehenden Risiken.
Selbst, wenn die Grafikkarte "einwandfrei funktioniert" - was machst du, wenn sie Spulenfiepen des Todes hat? Oder es sich um ein schlechtes Batch handelt bzw. die WLP keinen guten Kontakt bietet und sie deshalb zu schnell heiß wird und runtertaktet? Das sind Dinge, die so ab Werk möglich sind und für die der Verkäufer nicht unbedingt im Sinne eines echten "Defekts" einstehen muss. Wirst du dann glücklich?
yxcvb schrieb:
Und wie so oft ist der Verkäufer dumm. Er muss die gesetzliche Gewährleistung ausschließen und nicht Garantie. Und da er die nicht ausgeschlossen hat, muss er dir zwei Jahre Gewährleistung geben.
This! Der Verkäufer kann durchaus auch die Garantie ausschließen (denn die kann er sowieso nicht leisten, da er nicht der Hersteller des Produkts ist), aber ja: als Privatverkäufer schließt man immer und jederzeit "Garantie UND Gewährleistung" aus!
bondki schrieb:
2 Jahre würde nur bei neuware gelten.
Muss man als Privatverkäufer tatsächlich zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware geben, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wurde? Ich hätte gedacht, da man privat handelt und es sich somit um keinen offiziell gewerblichen Verkauf handelt, dass hier die 12 Monate greifen.