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RX 6800 Auktion

TammoCool

Cadet 4th Year
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Hi.

Ich wollte mir eine gebrauchte RX 6800 kaufen und bin dabei auf eine Auktion gestoßen die mittlerweile bei 300 Euro liegt. Nun bin ich mir nicht sicher ob ich auch was bieten soll da ich nicht weiß wie das so auf Ebay mit Grafikkarten ist und ob ich mir dann nicht doch lieber eine neue kaufen sollte. Was meint ihr soll ich tun?
 
Einen neue mit Garantie bekommst du für 380 Euro.

Bei ebay von privat gekauft heißt höheres Risiko.
 
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Wenn die Grafikkarte Defekt ist muss er sie trotzdem zurücknehmen, auch als Privatverkäufer! Ein als einwandfrei funktionierend gekennzeichneter Artikel muss auch einwandfrei funktionieren.
 
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Und wie so oft ist der Verkäufer dumm. Er muss die gesetzliche Gewährleistung ausschließen und nicht Garantie. Und da er die nicht ausgeschlossen hat, muss er dir zwei Jahre Gewährleistung geben.
 
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Gebrauchtware sind das Minimum 12 Monate aber sonst richtig bis auf die Bezeichnung dumm.
 
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Was willst du uns sagen?
Wenn er nicht vertraglich auf 1 Jahr reduziert sind es 2 Jahre oder hast du andere Erkenntnisse?
 
Bei 80€ unterschied würde ich sofort neu kaufen.
Dann braucht man sich keine Sorgen machen.
 
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Punsch schrieb:
Was willst du uns sagen?
Wenn er nicht vertraglich auf 1 Jahr reduziert sind es 2 Jahre oder hast du andere Erkenntnisse?
2 Jahre würde nur bei neuware gelten. Gebraucht bzw refurbed sind normal 1 Jahr
 
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yxcvb schrieb:
Er muss die gesetzliche Gewährleistung ausschließen und nicht Garantie.
Das ist richtig, was Du sagst. Aber aus Sicht der Käufers im Schadenfall macht es das nicht angenehmer: Man muss sein Recht auch durchsetzen. Wenn der Verkäufer nicht reagiert / bockt, dann kann das dauern und man muss sich ggf. Hilfe (Anwalt, ...) holen. Darauf hat ja auch nicht jeder Lust.
 
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DHC schrieb:
Wer verkauft?
Privat oder Gewerblich?
Das wäre mir in dem Fall sogar egal - gewerbliche Verkäufer, die aber durchaus "shady" unterwegs sind, können deutlich mehr Ärger machen, als ein seriöser Privatverkäufer. Mehrere hunderte Euro teure Ware würde ich dennoch nicht von privat über Ebay kaufen, ungesehen schon dreimal nicht. Da stinkt's nach Kippenqualm, da ist irgendwo mal Flüssigkeit aus ner WaKü drübergelaufen, da kleben die Katzenhaare nur so wie verrückt im Lüfter/Kühler ... all das ist dann aber schön kaschiert und man sieht/liest da von nichts im Angebot.

Neuware vom renommierten Händler kostet zwar mehr Geld, bringt aber auch in allen Belangen Seelenfrieden. Ich bin grundsätzlich auch dafür, dass man gebrauchten Gegenständen weitere Chancen gibt, damit diese nicht irgendwo sinnlos auf dem Müll landen (jetzt nicht unbedingt bei ner modernen GPU der Fall), aber man muss hier mit gesunden Menschenverstand abwägen, ob sich das wirklich lohnt gegenüber den durchaus bestehenden Risiken.

Selbst, wenn die Grafikkarte "einwandfrei funktioniert" - was machst du, wenn sie Spulenfiepen des Todes hat? Oder es sich um ein schlechtes Batch handelt bzw. die WLP keinen guten Kontakt bietet und sie deshalb zu schnell heiß wird und runtertaktet? Das sind Dinge, die so ab Werk möglich sind und für die der Verkäufer nicht unbedingt im Sinne eines echten "Defekts" einstehen muss. Wirst du dann glücklich?

yxcvb schrieb:
Und wie so oft ist der Verkäufer dumm. Er muss die gesetzliche Gewährleistung ausschließen und nicht Garantie. Und da er die nicht ausgeschlossen hat, muss er dir zwei Jahre Gewährleistung geben.
This! Der Verkäufer kann durchaus auch die Garantie ausschließen (denn die kann er sowieso nicht leisten, da er nicht der Hersteller des Produkts ist), aber ja: als Privatverkäufer schließt man immer und jederzeit "Garantie UND Gewährleistung" aus!

bondki schrieb:
2 Jahre würde nur bei neuware gelten.
Muss man als Privatverkäufer tatsächlich zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware geben, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wurde? Ich hätte gedacht, da man privat handelt und es sich somit um keinen offiziell gewerblichen Verkauf handelt, dass hier die 12 Monate greifen.
 
Bei 300 Euro zu 380 Euro würde ich gar nicht nachdenken. Das Risiko und die mögliche Streitereien wären es mir die Ersparnis niemals Wert.
 
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DJMadMax schrieb:
Muss man als Privatverkäufer tatsächlich zwei Jahre Gewährleistung auf Neuware geben, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wurde?
Ja, ist so. Ich kann Dir allerdings nicht den Gesetzesparagaf nennen.

wahli schrieb:
Bei 300 Euro zu 380 Euro würde ich gar nicht nachdenken.
👍
 
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Da erzählen Leute was, die anscheinend noch nie was gebraucht gekauft haben.
Ich habe schon über 30 Grafikkarten auf eBay gekauft und sie haben alle funktioniert und ich sonst auch keine Probleme mit den Verkäufern hatte (ein Mal waren die Lüfter defekt, der Verkäufer hat sie gleich zurückgenommen).
Dazu noch Kleinanzeigen, auch einige Karten. Nur zwei wurden getestet, alles andere gekauft wie gesehen. Auch für 300 Euro. Bisher keinerlei Probleme.

Kaufen auf eBay ist ziemlich sicher, dazu wenn man mit PP bezahlt. Natürlich muss man trotzdem die Augen offen halten und den Verkäufer und seine Aktivitäten erst anschauen.
Wenn die Ware defekt ist:
  • erst dem Verkäufer melden
  • reagiert er nicht, eBay Fall öffnen. eBay regelt es dann schon. Dazu hat man noch PP in der Hinterhand.
Aber in 20 Jahren ist es noch nie soweit gekommen.
 
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@Punsch
Nein, deine Aussage ist falsch. So, nun drehen wir uns im Kreis, ja?

Bitte ein paar mehr Infos, idealerweise mit Quelle. Dass ein Privatverkäufer nämlich unter Gewährleistungspflicht genommen werden kann, wenn er diese nicht explizit ausschließt, ist vollkommen richtig. Ich wüsste nur gerne, wie sich das mit Neuware und 24 statt 12 Monaten verhält.
 
DHC schrieb:
Wer verkauft?
Privat oder Gewerblich?
Ergänzung ()

Meinst du XFX Speedster MERC319 AMD Radeon RX 6800 16GB GDDR6 Grafikkarte?

Steht doch da.
Zitat: "da dies ein Privatverkauf ist, gebe ich keine Garantie und akzeptiere auch keine Rücknahme"
Dieser Disclaimer genügt nicht den rechtlichen Anforderungen und ist somit ungültig mMn.

Es könnte gelten (ibkA):
Bei Gebrauchtware muss der Verkäufer haften, wenn die Sache nicht den beschriebenen Zustand hat.
Anders als bei gewerblichen Verkäufern haftet der private Verkäufer nicht für den Transportweg (BGB § 447 Gefahrübergang).
Er muss also die Sache nur wie beschrieben z. B. zur DHL bringen.
Kommt das Paket fehlerhaft beim Käufer an, hat dieser das Problem.

Wie er merkt, gar nicht so einfach das Ganze.

Die Auktion wird bei rund 350 Euro enden.
Dann lieber 30 Euro mehr für Neuware, wo man Gewährleistung und Herstellergarantie hat.
 
Pepsi.Cola schrieb:
Dieser Disclaimer genügt nicht den rechtlichen Anforderungen und ist somit ungültig mMn.
Das ist schön für deine Meinung, reicht aber.

Selbst das Verwechslung der Gewährleistung mit der Garantie wird von einigen Gerichten akzeptiert, weil die dann dem Verkäufer auslegen, dass dieser die Gewährleistung meinte und der Käufer somit Pech hat.
 
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