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Selbst das Verwechslung der Gewährleistung mit der Garantie wird von einigen Gerichten akzeptiert, weil die dann dem Verkäufer auslegen, dass dieser die Gewährleistung meinte und der Käufer somit Pech hat.
So würde ich es auch sehen. Wenn ein Leser/Käufer den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt, dann kann man ihm auch unterstellen, dass er trotz der falschen Formulierung weiß, was die Absicht des Verkäufers mit der Aussage war.
Selbst das Verwechslung der Gewährleistung mit der Garantie wird von einigen Gerichten akzeptiert, weil die dann dem Verkäufer auslegen, dass dieser die Gewährleistung meinte und der Käufer somit Pech hat.
Braucht man keine Raketenwissenschaft draus machen, und in 50.000 Beiträgen darüber streiten. Wozu auch?
Folgenden Text unter die Anzeige, fertig! Aus rechtlicher Sicht muss man nicht mal angeben ob es ein Privatverkauf ist.
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt"
Oder auch : "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."
Verkauf von Privat: Beweislast liegt immer beim Käufer, dass der Artikel bereits vor Gefahrenübergang (447 I BGB) defekt war.
Sachmängelhaftung bei Gebrauchtartikeln liegt auch immer bei 2 Jahren, sie kann auf 1 Jahr verkürzt werden.
Sachmängelhaftung ausschließen bei Privatkauf spielt in der Praxis keine große Rolle, weil die Beweislast ja beim Käufer liegt.
Und Achtung: Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln (z.B. ich verschicke defekte GPU und tue so, als ob sie heil war).