Ryzen 3600 als Zweitkäufer reklamieren (Alternate)

GlockMane88

Lt. Commander
Registriert
Aug. 2008
Beiträge
1.408
Hallo Leute,

leider ist mein Ryzen 5 3600 plötzlich defekt (und ich dachte die CPU ist das Letzte, was kaputt geht). Nun habe ich eine Rechnung von Alternate vom 09.09.2019.

Habe bereits gelesen, dass Alternate für die Gewährleistung eine Abtretungserklärung fordert, habt ihr eine Ahnung wie diese auszusehen hat?

Ist auch eine Abwicklung über AMD möglich?

Danke euch!
 
Wie macht sich der (vermeintliche) Defekt bemerkbar?

Ich halte es für extrem unwahrscheinlich das eine CPU einfach so ausfallen soll. (Möglich ist das natürlich schon.)
Aber ich würde vor einer Reklamation alle anderen Ursachen zweifelsfrei ausschließen.

Hast du die CPU bei Alternate gekauft, ist Alternate dein Ansprechpartner.
(Wenn dein VW kaputt ist, fährst du damit auch zu deinem Händler und nicht nach Wolfsburg...)
 
DIe Abtretungserklärung bekommst du vom Erstkäufer. Ansonsten hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Kannst du wirklich ausschließen, dass es nur die CPU ist? Ist sehr selten sowas. :D
 
PC hat beim hochfahren plötzlich kein Bild mehr gezeigt. Habe daraufhin bei meinem Gigabyte Aorus X370 Gaming K7 beide BIOS Chips resettet und mit beiden versucht zu booten -> kein Bild, Fehlercode 90.. RAM bis auf einen ausgebaut, zwei Grakas getestet, nichts.. Ryzen 7 2700X gekauft und eingebaut, läuft!
 
Wie kommst du drauf, dass es die CPU ist? Hast du bereits alles andere ausschließen können? Dass eine CPU einfach so ausfällt, ohne irgendwie massives Overclocking zu betreiben, ist recht selten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: t3chn0
naja .... andere CPU und läuft, ist eindeutig :)

passt.

Sag mal bescheid ob es geklappt hat.

Bekommste den Wisch vom Verkäufer ? sollte das mindeste sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GlockMane88
Und von wem mit welcher Beschreibung hast Du sie gekauft? Er ist Dein Ansprechpartner. Wenn sie als einwandfrei verkauft wurde, sie jetzt wirklich defekt ist, dann ist der Verkäufer dafür zuständig. Was hat Alternate damit zu tun.

Auch bei einem Privatverkauf ist ein Verkäufer für so was haftbar. Natürlich davon abhängig, was genau er verkauft hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: GlockMane88
Also er hat sich nicht unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft, also sollte er notfalls mein Ansprechpartner sein.. Würde allerdings trotzdem lieber über Händler oder Hersteller abwickeln..
 
Er kann so was nicht ausschließen. Die Ware muss dem entsprechen, was er angeboten hat.
 
Also, du hast von einer Privatperson eine CPU gekauft. Die stammte ursprünglich von Alternate und die Originalrechnung liegt dir vor?
 
@BlubbsDE

Mag sein, aber die CPU hat ja 2 Monate fehlerfrei funktioniert. Das Ganze kommt mir auch sehr merkwürdig vor, hoffentlich hat nicht eine andere Komponente (Mainboard?) den CPU Defekt verursacht..

@KnolleJupp

Exakt!
 
GlockMane88 schrieb:
Mag sein, aber die CPU hat ja 2 Monate fehlerfrei funktioniert.

So was sollte man auch im Startpost erwähnen. So ist der Verkäufer raus. Der muss gar nichts machen. Auch keine Abtrittserklärung geben. Wenn er das nicht will.
 
@BlubbsDE

Dachte, das hätte ich mit dem "plötzlich defekt" bereits hinreichend dargelegt, aber verstehe deinen Punkt, hätte ich deutlicher schreiben können..
 
Wenn die CPU zwei Monate einwandfrei lief, ist der Verkäufer raus aus der Nummer, er hat dir eine funktionierende CPU verkauft und sie funktionierte...
Wende dich mit der Rechnung an Alternate.
Eine Abtrittserklärung? Was würdest du machen wenn der Verkäufer inzwischen auf Hawaii lebt oder zwischenzeitlich verstorben wäre?

Der Händler kann dem Käufer auch nur eine Gewährleistung gewähren, zwei Jahre ab Kauf.
Garantie gibt nur der Hersteller, in dem Fall AMD.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RaptorTP
Verkäufer auf Ebay geben an: verkaufe Teil mit Rechnung zwecks Garantie und Rest-Gewährleistung. Dann stellt sich heraus, dass die Garantie/Gewährleistung auf den Erstkäufer bezieht. Alternate will eine Abtretungserklärung. Das sagte mir die Hotline im Vorfeld. Nun gilt genau das was im Verkauf vereinbahrt wurde. Aber versuche mal deine Rechte durchzusetzen. Das macht nach meiner Erfahrung kein Privatmann, dass er sich 2 Wochen nach dem Kauf noch für irgendwas interessiert. Verkauft ist verkauft, auch wenn es da rechtliche Fallstricke gibt. Bei den geringen Beträgen lohnt kein Anwalt.

Nur ist AMD relativ kulant. Ich würde natürlich Alternate anschreiben. Und wenn die nichts machen können, dann würde ich mich an AMD wenden.
 
@wombat12 doch, gibt es.

Hab schon ein Verfahren beim Autokauf von Privat gewonnen.

@KnolleJupp das mit den 2 Monaten ist mir entgangen.

Soll einfach mal schauen was AMD zu sagt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gesperrter_User
W
wombat12 schrieb:
Gibt es hierfür einen Beleg / Quelle?
Naja wenn du ein kaputtes Produkt verkaufst oder Mängel verschweigst kann man natürlich auch bei einem privat Kauf etwas machen.

Verkauft einer sogar regelmäßig über eBay ist es rechtlich schon kein Privatkauf mehr.

Aber letztendlich ist das Aussage gegen Aussage und der bessere Anwalt gewinnt.

2 Monate später kann man aber wohl keinen Mängel zum Kauf nachweisen.
 
Zurück
Oben