S23 mit oder ohne Folie am Rand? Betrug oder verschiedene Chargen

cartridge_case schrieb:
Natürlich. Wenn/weil diese neu sind.
Gebrauchte Geräte sind neu?

cartridge_case schrieb:
LOL, na klar. Wieso sollte der Wert verschenken?
Weil man sich die Ware nicht wie im Geschäft ansehen kann.

cartridge_case schrieb:
Und da ist der springende Punkt. Das was du im Laden anschaust, darfst du auch zu Hause. Gefällt es dir nicht und du widerrufst, ist es weiterhin neu.
Zum Anschauen hat der Laden Vorführgeräte, ich bekomme auch kein Gerät in die Hand was aus und wieder eingepackt wäre, weil es dann nciht neu ist, genau deshalb gibt es Vorführgeräte.

cartridge_case schrieb:
Gefällt es dir nicht und du widerrufst, ist es weiterhin neu.
Nicht wenn ich es aufmache und benutze.
Wenn ich es in Empfang nehme und versiegelt/verpackt lasse ja.

Aber wenn ich das Gerät auspacke und verwende und dann nach 10 Tagen zurücksenden würde ist es ja nicht neu, das gibt ja garkein Sinn.

cartridge_case schrieb:
Ich wüsste trotzdem nicht, wieso der Händler auf diesem Schaden sitzenbleiben soll. Mal ein Beispiel: Ich will Gerät ZY, kaufe es und schicke es zurück damit die mir bekannte Person das Gerät dann mit Rabatt wieder beim Händler kauft. Na also bitte. o.O
Hmm und ich finde der Kunde muss nicht darunter Leiden, durch Online Handel spart sich der Shop die Mietfläche und Mitarbeiter, da muss man halt mit Rücksendungen rechnen, gerade wenn man das Gerät vorher nciht anschauen kann.

Wenn das andersrum wäre würde ich da als Kunde nicht kaufen.
Soll der Betreiber halt einen Shop aufmachen in den Großsstädten so das es überhaupt die Möglichkeit gibt sich die Gerätschaften anzuschauen.
Aber da das ja zu teuer ist und nur verschickt wird muss das halt in Kauf genommen werden.

cartridge_case schrieb:
Daran kann und werde ich auch nichts ändern. Aber der Gesetzgeber sieht es halt anders. Es ist ziemlich traurig, wenn dadurch Werte verschwinden.
Wie meisnt du der Gesetzgeber sieht es anders?
Ist es so wenn ich in der Widderrufsfrist etwas zurückschicke, das es als Neu gilt?
Ich bin kein Anwalt, kenne mich nicht aus.

Ich schildere ledglich meine Ansicht und Meinung.
Wessen Werte meisnt du genau, die dann verschwinden?
 
cartridge_case schrieb:
Sie sind aber nicht gebraucht!
Nungut, wie auch immer man solche Begrifflichkeiten interpretieren mag. Ich persönlich habe noch niemals ein technisches Gerät wegen Nichtgefallens retourniert und ich erwarte ebenfalls bei vollem Kaufpreis ein Neugerät, und keines, welches bereits in unbekannter (!) Weise ausprobiert wurde.

Prinzipiell hätte ich ebenfalls weniger Bedenken, wenn ich gesichert (!) wüsste, das Gerät war mal zunächst ausschließlich in vertrauensvollen Händen, ähnlich wie hier im Forum bspw. Geräte im Marktplatz der Forenmitglieder.

Unlängst habe ich aber mal ein Mädel gesehen, die ihr Handy im Restaurant geladen hat. Der USB-Stecker ihres Ladekabels hat nicht geradlinig, sondern etwa im 30-Grad Winkel aus der USB-Buchse ihres Smartphones herausgeragt, demnach war also der USB-Stecker ihres Ladekabels geknickt und somit mindestens teilweise verformt. Und beim Abstöpseln des Ladekabels hat sie ebenfalls im schiefen Winkel einfach nur am Kabel gezogen. Grausam anzusehen.
Sollte so eine Zeitgenossin nun ein neues Smartphone gekauft haben, bei denen ja inzwischen nicht mehr zwingend ein Ladegerät beiliegt, und sie hätte beim Ausprobieren mit ihrem alten Ladegerät und altem Ladekabel mit deformierten Ladekabelstecker das Neugerät vor dem Ausprobieren geladen, und dann wieder wegen Nichtgefallens retourniert, solch ein Gerät möchte ich ebenfalls nicht als nächster Kunde als "Neugerät" verkauft bekommen wenn vorher ein deformierter Stecker in der neuen Buchse des Neugeräts war.


Die aktuelle gesetzliche Regelung lässt halt den Kunden stets in einem gewissen Risiko stehen.

Eine mögliche Alternative wäre vielleicht noch, wenn man als Kunde für einen geringen Aufpreis eine zugesicherte Garantie bekäme, ein fabrikneu versiegeltes Gerät zu erhalten.
 
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Don-DCH schrieb:
Übrings hat Galaxus das gemacht von 100 auf 30 Tage und bei Amazon von 30 auf 14 :(
Als Prime-Kunde habe ich immer noch ein 30tägiges Rückgaberecht. Eben nachgeschaut.
cartridge_case schrieb:
LOL, na klar. Wieso sollte der Wert verschenken?
Nennt sich unternehmerisches Risiko.

So ist das nun mal beim Online-Shopping. Dafür spart er sich wie schon aufgezählt andere Kosten, wie z.B. die Ladenmiete oder Verkäufer vor Ort.
 
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OpaGehrke schrieb:
Als Prime-Kunde habe ich immer noch ein 30tägiges Rückgaberecht. Eben nachgeschaut.
Schau mal wie viel Tage es bei dieser Blu Ray Beispielsweise sind:

https://www.amazon.de/dp/B06XG88BCD

Leider variiert die Rückgabezeit von Artikel zu Artikel aber generell ist diese auf 14 Tage leider gesunken.

Gerade hier gesehen das es wohl nach Warengruppen geht:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/retouren-amazon-fristen-umwelt-kosten-100.html

Auch als Prime Kunde ist das leider so, habe auch Prime :)
 
Ich bin auch Primer und begrüße das. Eigentlich reicht ein Tag nach Empfang, dann sortiert man auch mehr Deppen aus.
 
@Don-DCH Bei der Bluray steht bei mir auch 14 Tage. Bei einem Artikel, den ich zuletzt gekauft habe, steht selbst auch 14 Tage, wenn ich diesen nun tatsächlich zurücksenden möchte, habe ich 30 Tage Zeit. Wie auch immer, das ist ja nicht das Thema…
 
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