Sachbeschädigung und Androhung von körperlicher Gewalt!

Die Liberalisierung greift nicht erst ab dem 7. Lebensjahr. Darauf wollte ich ja gerade hinweisen. Aber siehe selbst:

http://www.palm-bonn.de/haftung.htm

Auf Seite 2 findest Du das von mir aufgeführte Beispiel: "Die Aufsicht über ein mehr als 4 Jahre altes Kind, das sich auf öffentlichen Straßen bewegt, braucht nicht in der Weise ausgeübt zu werden, dass ein jederzeitiges Eingreifen möglich ist (OLG Celle - 5 U 127/65)".
 
mhh. man kann wie immer nur empfehlen damit direkt zu einer Rechtsberatung zu gehen. Denn das meiste hier gesagte ist schlicht und einfach falsch. "Eltern haften für ihre Kinder" gibts einfach nicht. Es haftet stets derjenige der den Schaden verursacht. niemand sonst. Ist in der Schädiger nach gesetz noch nicht haftbar zu machen, haftet zunächst auch erstmal niemand. Also wird auch die Haftpflicht der Mutter sich weigern, den shcaden zu übernehmen, da das kind nicht mit versichert ist. Wozu auch? man kann es sowieso nicht haftbar machen.

Es wäre nun zu klären, inwieweit die Mutter die aufsichtspflicht verletzt hat. und das is sehr schwierig. Auch wenn der schaden unter den Augen der Mutter geschehen ist, kann man die Mutter nicht dafür haftbar machen. Ein kind ist nicht berechenbar und man kann von einer Mutter nicht verlangen, rund um die uhr jede Sekunde ein auge auf ihr Kind zu haben. es reicht aus wenn die Mutter alle paar minuten nach dem Kind sieht. Hier kommt es vorallem auf die auslegung des gerichtes an. eine verletzung der aufsichtspflicht liegt eigentlich oftmals nur dann vor wenn das kind regelmäßig stundenlang ohne aufsicht ist, obwohl bekannt ist, das es schäden verursacht. (ist jetzt leicht überzogen, aber nicht weit weg von der realität, wichtig ist hier auf jedenfall wieder, wie das gericht dazu steht, denn diese legt individuel fest, wann die aufsichtspflicht verletzt wurde, da es im deutschen recht dazu keine Festlegung gibt.)

Keshkau erwähnt es ja acuh nochmal. Wirklich haftbar machen kann man im prinzip erst kinder ab 12 jahren. Kinder zwischen 7 und 12 Jahren werden nach ihrer erkenntnisfähigkeit beurteilt und zwar vom gericht. sieht dieses nicht, dass das kind das getane irgendwie in seiner Tragweite erkennen kann, dann wird es nicht schuldig gsprochen. und selbst wenn es die erkenntnisfähigkeit bereits hat, bedeutet dies noch nicht, das es haftbar gemacht wird.

Somit ist es sehr unwahrscheinlich, dass hier ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar wäre. Im übrigen finde ic das gesamte vorgehen des threaderstellers nicht ganz okay. Einfach irgendwelche vermutungen anstellen und damit leute belasten ist nicht die feine englische art. da wären handfeste beweise schon erstmal angebracht. Also das die frau sich da erstmal weigert kann ich durchaus verstehen. (die restlichen handlungen insbesonders des freundes sind hingegn völlig überzogen). ich würd mich auh nicht mit jemandem auseinander setzen der mir irgendwelche haltlosen vermutungen vorwirft. Ich sehe also ganz klar auch eine gewisse schuld des threaderstellers der durch seine Provokation durchaus mit schuld an der eskalation trägt.
 
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Nabend,

bin gerade erst wieder nach Hause gekommen!
Habe natürlich ein paar Sachen ausprobiert!
Ich habe mir heute erstmal hier Zeugen gesucht! Mir wurde unter anderen von einer Frau, die direkte Sicht auf den Parkplatz hat gesagt, das die kleine am Samstag direkt auf dem Parkplatz den Arsch voll bekommen hat, weil sie mit einem Stock dort zwischen den Autos im Schotter rumgemalt hat!
Das hat die Mutter bisher so nicht interessiert die letzten Male, die kleine wurde bisher nie weggerufen, oder sonstiges wenn sich zwischen den Autos gespielt hat!
Da die Mutter das geschehen so nicht direkt verfolgen kann!
Und da dies hier ein Verkehrsberuhigter Bereich ist, und Autos nur aus einer Richtung kommen können, bzw fahren, brauch die Mutter darauf auch nicht so besonders achten!
Wobei wir dann wieder bei dem Thema wären, das Sie dort ungestört spielen kann, und dies auch tut, was mir wiederrum mehrere Leute bestätigen können!
Die besagte Frau konnte jetzt nun leider nicht eindeutig erkennen, das die kleine halt mit irgendeinem Gegenstand die Tür zerkratzt hat!
Von der Art der Kratzer kann
man auch leicht feststellen, das diese nicht mutwillig gemacht wurden sind, sondern einfach nur bei spielen entstanden sind! Die kleine wollte vllt ein bisschen was malen, sont immer im Dreck, und diesmal halt meine Autotür!

Ich könnt mich hier echt noch stundenlang drüber aufregen, aber es ist nunmal leider so, das ich es nicht eindeutig beweisen kann, und somit auch keine Ansprüche geltend machen kann!
Trotzdem hätte sich die Mutter gestern Abend, oder halt im laufe des heutigen Tages doch mal einsichtig zeigen können, und halt normal mit mir Unterhalten können, bzw den Sachverhalt nochmal genau erklären lassen können... Da kann ich dann auch genausogut mit meinem Hund erzählen, da kommt dann das selbe raus, der hat wenigstens noch soviel Verstand, das er sich freut, und mit dem Schwanz wedelt - Sorry für diese Bemerkung, aber es ist einfach nur mal so - ich könnte mich einfach nur maßlos darüber aufregen!

Also ich war ja heute bei meinem Vermieter, dabei ist erstmal nichts rausgekommen, der hat es unter Zivilrecht ganz schnell an die Polizei abgeschoben!
Naja aber so schnell lass ich mich dann davon doch nicht abbringen, habe direkt einen Termin vereinbart, und werde morgen eine Aussprache mit ihm haben!
Ich habe ja schließlich mit ihm einen Vertrag, unter anderem halt auch der gemietete Parkplatz - er muß ja nun eigentlich sicherstellen, das die Kinder da halt nicht zwischen den Autos rumspielen!
Dafür sind ja dann schließlich Parkplätze da!
Also liegt irgendwo eine Verletzung der Hausordnung vor!
Also muss es doch eine Möglichkeit geben, das ich es zumindest in Zukunft verhindern kann, daß dieses Kind dort nicht mehr spielen wird!
Da es die Mutter im friedlichen nicht möchte, bzw gebacken bekommt, werde ich es halt so versuchen!
Am Parkplatz, der sich ja vorm gesamten Wohnblock erstreckt, steht auch ein Schild, das dieser kein Spielplatz ist, und dies halt untersagt sei!
Soviel dazu!

Dann war ich heute wie gesagt bei der Polizei, habe erstmal eine Anzeige gegen unbekannt gemacht wegen der Sachbeschädigung halt!
Damit ich wenigstens was für die Versicherung habe, aber von der kann ich wegen meiner TK auch nichts erwarten!
Habe den Schaden auch gleich mal vom Gutachter bewerten lassen, dieser stellte mir einen Schaden in höhe von 500€ fest!

Mit einer Anzeige gegen den Freund der Mutter hatte ich leider keinen Erfolg :(
Da sagte mir der Polizist, das ich da erstmal leider nix machen kann, der Freund habe mir zwar gegenüber Gewalt angedroht, aber auf den Wortlaut hin " Ich zieh dir einen Scheitel" sagte der Polizist, das der Freund es ja auch so auslegen könnte, das wenn es zu einer Anklage kommen würde, könnte er dies halt so auslegen, das dies halt mit einem Kamm tun würde....
Naja soviel dazu, also muss erstmal wirklich einer Verletzt werden oder halt eine eindeutige Drohung seinerseits kommen!
Naja echt toller Rechtsstaat :( !
Also heißt es hier abwarten Tee trinken, und hoffen, das er mich in Ruhe lässt!
Die Aktion, per Ton bzw Cam vom Handy aufzeichnen ist uns erst später gekommen...naja....
Nachdem ich dann Heute Mittag zu Hause war, konnte ich auch endlich meinen Nachbarn antreffen, und dieses darauf ansprechen, ob er vllt die gestrige Aktion mitbekommen habe!
Da meinte er nur das es natürlich nicht zu überhören war, und somit eigentlich alle Parteien es im Haus mitbekommen haben müssten!
Jedenfalls konnten wir ja nun recht knapp in die Wohnung entkommen, da Hämmerte dieser Mann halt schon wie ein bekloppter gegen die Tür, da sagte mein Nachbar halt nur, das es ihm dort gereicht hatte, und er auf den Flur getreten ist, um ihn zur Rede zu stellen...somit ließ er also von meiner Tür ab!
Also kann ich auch davon ausgehen, das er wenn mein Nachbar nicht gewesen wäre, vllt. Gewaltsam in meine Wohnung eingedrungen wäre!
Die habe ich aber leider erst erfahren, als ich schon von der Polizei zurückgekommen bin!
Kann aber immerhin im Falle eines Angriffes auf meinen Nachbarn zählen! Wenigstens schonmal was!
Hab ich wenigstens einen weiteren Zeugen, und jemanden der zur Not auch eingreift!
Ich finde, das dies eigentlich keine Provokation war, als ich sagte, soll er doch, wenn er das Echo verträgt....das ist eigentlich eine normal Trotz - Reaktion, ich habe zu keiner Zeit ihn oder die Frau beleidigt, ich habe sie nur mit den Fakten konfrontiert!
Aber naja, wie gesagt, wo nicht viel ist, kann nur körperliche Gewalt eingesetzt werden!


Das ganze ist einfach nur traurig.....
Also wie gesagt, Hoffnung mache ich mir keine mehr, das ich den Schaden ersetzt bekommen werde!
Aber auf alle Fälle werde ich es der Frau schwer machen! Ich werde alle mir zu Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und Ihr das Leben jetzt richtig schwer machen!
 
Wenn die Mutter nicht mit Dir reden will bzw. wenn mit ihr nicht zu reden ist, kannst Du es immer noch mit einem Schreiben versuchen, das Du ihr in den Briefkasten steckst.
 
Ist auch eine Möglichkeit mit dem schreiben, aber bevor ich mir da vllt noch mehr ärger mit einhandel mit den Leuten überlege ich mir das dann lieber 2 mal!
Nachher kriegt Sie das in den falschen Hals!
Da der Versuch des Gespräches ja leider gescheitert ist!
Und würde mich auch nicht wundern wenn sie es eh ignorieren würde das wäre dann wieder nur unnötige arbeit und ärger....
das kann ich mir dann also auch sparen!

Habe mir auch heute morgen überlegt vielleicht an jedem Aufgang einen Zettel zu hängen, auf dem ich um die mithilfe der anderen bitte, und halt eine Belohnung die zur Überführung oder Ergreifung des "Täters" (sage ich jetzt mal so) führen!
Ich denke mal, das ich Sie damit auch unter Druck setzen könnte, da das soziale Umfeld ja leider immer schlechter hier wird und vllt. sie so vorlocke!
 
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Ich würde woanders hinziehen, wo nicht jeder Nachbar besoffen ist.
 
Tankred schrieb:
Wichtig ist natürlich, dass die von Dir begangenen Handlungen im Verhältnis zu dem Angriff stehen. Angenommen, der Mann gibt Dir eine Ohrfeige und dreht sich dann um, weil er weggehen will. Haust Du ihm dann mit einem Baseballschläger auf den Kopf, so ist dies nicht Notwehr. Du darfst also im Falle eines Angriffs also nur Handlungen vollführen, die Dich unmittelbar vor tatsächlichen Angriffen schützen.

Eine jetzige Anzeige bei der Polizei könnte hilfreich sein, denn wenn diese jetzt schon weiß, dass er Dir Gewalt angedroht hat, kann dies im Ernstfall für eine Notwehrhandlung Deinerseits sprechen.

Du solltest allerdings auf solche Sprüche wie "na dann versuch's doch mal", "komm doch her" u.ä. verzichten. Das ist eine Provokation, die Dir negativ ausgelegt werden wird und die Notwehrhandlung in Frage stellt.

Dem stimm ich vollkommen zu.

Was aber auch noch zu erwähnen ist, ist dieser Paragraph:
§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

PS: Die Flucht ist immer noch die beste Verteidigung.
 
LoL das stimmt nicht so recht.

Angriff ist die beste Verteidigung!

Aber da wir in einem "Rechtsstaat" leben, darf man ja an anderen Menschen keine körperliche Gewalt anwenden ausser der andere fängt an :freak:

Wenn du es eh mit dem Kerl aufnehmen kannst, würde ich mir nur um meine Freundin Sorgen machen, dass er ihr nicht nachträglich was antut, wenn du als Sieger aus dem Kampf - sollte er tatsächlich stattfinden - herausgehst. Solchen Low Lifes ist es meist egal, wieviel sie in ihrer Polizei Akte stehen haben, da ihre Berufliche Zukunft etc eh nicht wirklich gegeben ist. Ein krankenhausreifer Mensch (auch wenns ne Frau ist, die man normalerweise nicht schlagen sollte als Mann) macht denen nicht wirklich was aus.

Wie gesagt: Wenn du ihn ihn Notwehr bewegungsunfähig prügelst, sodass du ihn nicht festhalten muss bis die Polizei endlich eintrifft, kann dir keiner was, solange du ihm nicht das Auge oder so was krasse halt kapput (lebenslange Behinderung) machst.

Da du ja jetzt schon bei den ganzen Stellen warst (Polizei, Vermieter, Nachbar) und es ruhig versuchst hast, kann man dir gar nichts vorwerfen und wird es auch in Zukunft nicht tun können.
 
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@ ***Susa***:
Wenn du ihn ihn Notwehr übelst bewegungsunfähig prügelst, sodass du ihn nicht festhalten muss bis die Polizei endlich eintrifft, kann dir keiner was
Das stimmt aber so nicht. Du darfst ihm nicht merh tun wie er dir getan hat. Bsp. Er schlägt auf doch ein und du wehrst ihn ab. Gut wenn ihm dabei was schlimeres passiert, kannst du auch nichst dafür. Aber wenn du sein Angriff abgewert hast, darfst du nicht weiter auf ihn einschlagen. Erst wieder wenn er aufmuckt. So ist das nun mal. Und deine Abwehr sollte auch immer in Relation zu dem sein was der dir angetan hat.
 
hm jo ich hab das übelst editiert, meinte es nicht so wie ichs geschrieben haben ;)

Naja, man kann einen Menschen auch mit einem oder 2 Schlägen bewusstlos schlagen (Kampfausbildung, kampfsport etc.), natürlich sollte man ihn danach nicht treten oder weiterhauen, wenn er wehrlos ist. Danach kann man gemütlich die Polizei holen, das einzige was er danach hat ist ein Brummkopf etc., denn du hast ihm ja keine krassen Verletzungen zugefügt ;)

(gibt aber auch noch andere Möglichkeiten jemand schnell bewegungs - kampfunfähig zu machen OHNE Pfefferspray und auch ohne starke Verletzungen ;))
 
Gut des hab ich dann wohl falsch verstanden. Das man einen mit 2 Schlägen bewusstlos schlagen kann weiß ich.^^
 
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