Was ist daran grenzwertig, OCZ bietet den Service ja neuerdings auch. Die Daten sind ja wohl hoffentlich gelöscht worden, sonst wäre es in der Tat grenzwertig und würde zum einen belegen, dass Samsung einen Genereallschlüssel hat und zum anderen, dass die Verschlüsselung im Zweifel sogar gegenüber einfachen Findern und Dieben keinen Schutz bietet, wenn diese sich die SSD bei Samsung entsperren und unschlüsseln lassen können.
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Samsung 840Pro und Intel 320 "locked" - AES? gesperrt - RESET möglich?
- Ersteller Guvoro
- Erstellt am
Ja, ohne Rechnung!Hallo32 schrieb:Ohne Rechnung der SSD?
Selbe S/N.Holt schrieb:Hast Du denn wirklich Deine 840 Pro wieder bekommen, also die mit der gleichen S/N oder eine andere?
Selbstverständlich ist die Festplatte ohne Daten wieder zurück gekommen.
Grenzwertig? Es ist eher grenzwertig wenn sich der Hersteller, innerhalb der Garantiezeit, davor drückt!
Holt schrieb:Die Daten sind ja wohl hoffentlich gelöscht worden, sonst wäre es in der Tat grenzwertig
Es ist im maximum security mode (siehe vorherige Postings) überhaupt nicht möglich, wieder an die Daten zu kommen.
Das sieht Intel vielleicht anders.kisser schrieb:Es ist im maximum security mode (siehe vorherige Postings) überhaupt nicht möglich, wieder an die Daten zu kommen.
Zumindest meinten sie, dass es "ohne" Erstkaufbeleg nicht möglich ist, die Daten wieder zugänglich zu machen. Mit Kaufbeleg dann schon?!
Ich gehe stark davon aus (das Gegenteil würde mich echt wundern), dass die Hersteller mit einem Mausklick, sämtliche Daten auf den Platten wieder zugänglich machen können.
Wer glaubt im Jahr 2015 noch an Datensicherheit?
http://www.gamestar.de/hardware/news/laufwerke/3083069/nsa_spionagesoftware_in_festplatten.html
Mal sehen wie es mit der Intel-Festplatte weitergeht...
Eggcake
Commodore
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- Juni 2007
- Beiträge
- 4.837
Das fände ich wirklich höchst grenzwertig. Etliche Benutzer und Firmen vertrauen immerhin darauf, dass ein solches Passwort die Daten schützt und keine Backdoor eingebaut ist.
SSD zurücksetzen: okay. Aber Daten wieder zugänglich machen bei aktiver Verschlüsselung?!
SSD zurücksetzen: okay. Aber Daten wieder zugänglich machen bei aktiver Verschlüsselung?!
Wenigstens etwas, aber trotzdem finde ich es nicht gut, denn der Sinn der Verschlüsselung ist es einmal die Daten vor fremden Zugriff zu sichern, dann aber auch die SSD für unrechtmäßig Besitzer unattraktiv zu machen. Wer ein Notebook klaut, soll eben nicht auch noch die SSD weiternutzen, also z.B. für gutes Geld weiterverkaufen können.Guvoro schrieb:Selbstverständlich ist die Festplatte ohne Daten wieder zurück gekommen.
Wenn Du ein Auto kaufst und den Schlüssel verlierst, erwartest Du dann vom Hersteller auf Garantie einen Ersatzschlüssel? Da kannst Du wohl lange warten, das ist eigenes Verschulden und den Schlüssel wirst Du nach dem Erbringen des Eigentumsnachweises zwar erhalten, aber auch eine Rechnung dafür. Das Samsung Dir hier eine SSD entsperrt hat für die der "Schlüssel" verloren gegangen ist, ohne dass ein Eigentumsbeleg vorlag, finde ich da schon nicht so toll wie Du.Guvoro schrieb:Grenzwertig? Es ist eher grenzwertig wenn sich der Hersteller, innerhalb der Garantiezeit, davor drückt!
Weißt Du überhaupt ob Du Eigentümer der SSD bist? Man kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben, auch wenn man sie gutgläubig kauft und das Risiko ist bei einem Gebrauchtkauf spätestens dann gegeben, wenn der Verkäufer keinen Kaufbeleg mitliefert oder wenigstens zeigt.
Für den normalen User ja, aber für Hersteller oder bestimmte staatliche Stellen muss das nicht gelten.kisser schrieb:Es ist im maximum security mode (siehe vorherige Postings) überhaupt nicht möglich, wieder an die Daten zu kommen.
Intel gewährt bei SSDs immer nur dem Erstkunden Garantie, weshalb der Umkehrschluss man würde mit Kaufbeleg die Daten auch gerettet bekommen, wohl etwas weit hergeholt ist, keinen Kaufbeleg zu haben ist da einfach ein Blocker und man kommt nicht weiter.Guvoro schrieb:Zumindest meinten sie, dass es "ohne" Erstkaufbeleg nicht möglich ist, die Daten wieder zugänglich zu machen. Mit Kaufbeleg dann schon?!
Mit welchem Aufwand auch immer, aber ja, die werde Mittel und Wege haben an die Daten zu kommen, davon gehe ich auch fest aus.Guvoro schrieb:Ich gehe stark davon aus (das Gegenteil würde mich echt wundern), dass die Hersteller mit einem Mausklick, sämtliche Daten auf den Platten wieder zugänglich machen können.
Was soll da weiter gehen? Intel wird ohne Kaufbeleg nichts machen und selbst entsperrt bekommt es sie ohne die Passwörter zu kennen ja nicht. Das der Verkäufer das Passwort nicht kennt, ist ja schon mal sehr dubios.Guvoro schrieb:Mal sehen wie es mit der Intel-Festplatte weitergeht...
Gibt es wirklich noch so blauäugige Nutzer? Das kann ich mir kaum vorstellen, nachdem auch Danke Snowdan nun so langsam auch der größte DAU selbst im Fernsehen erfahren haben müsste, was vorher als Verschwörungstheorie gebrandmarkt wurde.Eggcake schrieb:Etliche Benutzer und Firmen vertrauen immerhin darauf, dass ein solches Passwort die Daten schützt und keine Backdoor eingebaut ist.
Das wurde ja auch von Samsung nicht getan und ich denke auch Intel hätte das nicht gemacht, zumindest wenn die entsprechende Sicherheitsstufe gewählt wurde.Eggcake schrieb:SSD zurücksetzen: okay. Aber Daten wieder zugänglich machen bei aktiver Verschlüsselung?!
Aber wo hat denn hier ein Hersteller einen Datenträger entschlüsselt? Darunter würde ich verstehen, dass die SSD mit den Daten zurückgekommen wäre, aber Samsung hat sie ja "nur" entsperrt und die Daten (dabei oder später, das werden wir nie wissen) gelöscht.
Winterday
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Ein Kaufbeleg ist ja für den Hersteller nicht unbedingt notwendig, wenn die Seriennummer anderweitig erfasst ist. Dass Samsung so schnell und kulant reagiert hat, ist löblich. Ein vergessenes Passwort ist ja typischerweise auch kein Garantiefall. Wenn eine halbwegs sichere Verschlüsselungsmethode implementiert wurde, dann kann auch der Hersteller nicht an die Daten gelangen. Abgesehen davon kann ich mir kaum vorstellen, dass Zeit dafür investiert würde - löschen geht schnell und es gibt hinterher keine Diskussion um den Datenschutz.
@Holt: Inwieweit sollte denn der Hersteller einen Eigentumsnachweis fordern? Was wäre denn ein solcher Nachweis? Der Kaufbeleg ist kein Eigentumsnachweis, selbst wenn ein Name darauf steht. Ohne Namen auf der Rechnung muss der Hersteller dann aber auch dem x-ten Besitzer Garantie gewähren.
Wenn ich eine SSD kaufe und sie jemandem schenke, dann könnte diese Person keine Garantie in Anspruch nehmen, und auch keinen Eigentumsnachweis erbringen... ?
#Edit: Genau genommen kann ich nicht einmal selbst sicher sein, dass meine gerade eben gekaufte SSD mein Eigentum ist - der Händler im Laden könnte sie ja gestohlen haben!
@Holt: Inwieweit sollte denn der Hersteller einen Eigentumsnachweis fordern? Was wäre denn ein solcher Nachweis? Der Kaufbeleg ist kein Eigentumsnachweis, selbst wenn ein Name darauf steht. Ohne Namen auf der Rechnung muss der Hersteller dann aber auch dem x-ten Besitzer Garantie gewähren.
Wenn ich eine SSD kaufe und sie jemandem schenke, dann könnte diese Person keine Garantie in Anspruch nehmen, und auch keinen Eigentumsnachweis erbringen... ?
#Edit: Genau genommen kann ich nicht einmal selbst sicher sein, dass meine gerade eben gekaufte SSD mein Eigentum ist - der Händler im Laden könnte sie ja gestohlen haben!
Eine Rechnung einer Händler auf der der eigene Name und die Seriennummer stehen, wären schon mal ein guter Eigentumsnachweis und wie es konkret aussieht ein Händler Diebesgut verkauft, dürfte vor allem vom Händler und dessen öffentlichen Auftreten abhängen, da ist jemand der auf einem Autobahnparkplatz einen Kofferraum voll SSDs hat und diese anbietet sicher anders zu bewerten als ein Ladengeschäft einer größeren Kette oder eine großer, etablierter Internethändler mit breitem Warenangebot. Letztere würde so etwas wohl auch nie wissend machen und wenn sie über einen Distributor in so eine Lage kommen würde, wohl auch direkt eine Lösung anstreben und nicht die Waren ihrer Kunden zurückholen, denen gegenüber sie ja dann auch entschädigungspflichtig wären, vom Imageschaden mal ganz abgesehen.
Aber davon mal ab, bei einer Vertex2 musste ich beim RMA auch einen Kaufbeleg beibringen und hatte eine Rechnung / Quittung mit Seriennummer aber ohne Namen, weil ich die in einem Ladengeschäft gekauft hatte und damit gab es kein Problem. Wichtig ist wohl vor allem, dass nicht ein anderer Name als der eigene drauf steht, denn dann wäre man klar nicht mehr der Erstkäufer. Wenn Du also eine SSD verschenken willst und der Hersteller der SSD nur Erstkäufern Garantie gewährt, dann sollte entweder kein Name oder der Name des Beschenkten auf der Rechnung / Quittung stehen oder im Zweifel musst Du dann die Garantieabwicklung über Dich laufen oder eben darauf hoffen, dass da einer 5 gerade sein lässt.
Aber davon mal ab, bei einer Vertex2 musste ich beim RMA auch einen Kaufbeleg beibringen und hatte eine Rechnung / Quittung mit Seriennummer aber ohne Namen, weil ich die in einem Ladengeschäft gekauft hatte und damit gab es kein Problem. Wichtig ist wohl vor allem, dass nicht ein anderer Name als der eigene drauf steht, denn dann wäre man klar nicht mehr der Erstkäufer. Wenn Du also eine SSD verschenken willst und der Hersteller der SSD nur Erstkäufern Garantie gewährt, dann sollte entweder kein Name oder der Name des Beschenkten auf der Rechnung / Quittung stehen oder im Zweifel musst Du dann die Garantieabwicklung über Dich laufen oder eben darauf hoffen, dass da einer 5 gerade sein lässt.